Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Kategorie: Kronen Zeitung

Wir wollten für diesen Artikel eine simple Frage beantworten: Welches Medium bekommt in Österreich wie viel öffentliches Geld? Die Frage ist jedoch gar nicht so einfach zu beantworten. Denn Medienförderungen sind ein einziger, unübersichtlicher Dschungel, was die Frage nach Transparenz und Vergabepraxis aufwirft.

Wenn Medien über öffentliche Gelder und Förderungen für Medien berichten, dann oft so, dass man mit dem Finger auf andere zeigt. Die anderen bekommen viel mehr, und überhaupt viel zu viel, so der Tenor. Christian Nusser, Chefredakteur von „Heute“, umschrieb diese Mentalität einmal als „gutes Geld, das man selbst hat, und das schlechte Geld, das andere (noch?) besitzen.“ Daher folgt hier ein Versuch ganz nüchtern aufzuzeigen, wie es wirklich ist.

Heute-Chefredakteur Christian Nusser sieht seine Zeitung zu unrecht an den Pranger gestellt. Auch andere Medien haben in den vergangenen Jahren ungewöhnlich viel Inseraten-Geld vom Finanzministerium bekommen. Hat er damit Recht? Die Kurzfassung: Er hat jedenfalls nicht völlig unrecht.

Inserate aus der öffentlichen Hand sind in Österreich so eine Sache. Die Regierung kann über die Ministerien praktisch unbegrenzt viel Steuergeld an Medien überweisen. Es gibt keine Gesetze, die etwa den Rahmen, den Zweck,  oder eine verpflichtende Evaluierung über die Wirksamkeit solcher Werbeausgaben festlegen. Und sagen wir mal so: Nicht nur wir bei Kobuk hatten in den letzten Jahren immer wieder die Vermutung, dass mit diesen Geldern wohlwollende Berichterstattung gekauft wird; oder umgekehrt: Dass PolitikerInnen niedergeschrieben werden, wenn sie zu wenig bezahlen.

Seit vergangener Woche steht die Zeitung „Heute“ und ihre Herausgeberin Eva Dichand im Fokus dieses Verdachts. Der Falter hat die Causa hier und hier sehr lesenswert zusammen gefasst. Wir erinnern uns: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen Thomas Schmid und Wolfgang Fellners OE24, weil dort über das „Beinschab-Tool“ mutmaßlich gefälschte Umfragen publiziert wurden. Als „Belohnung“, so der Verdacht, öffnete das Finanzministerium den Geldhahn und ließ Inseratengelder in die Kassen der Fellners fließen. Soweit, so bekannt.

Der Falter schreibt nun über den neuen Vorwurf der Staatsanwälte: „Damit der Deal, den die Türkisen mit Fellners Österreich-Gruppe mutmaßlich geschlossen haben, um Kurz mit frisierten Umfragen zu pushen, nicht auffliegt, wurden auch die Blätter der Dichands fett bedient.“

Diese Grafik aus dem Standard illustriert den Vorwurf sehr gut:

Zwentendorf, Hainburger Au, Gentechnik-Volksbegehren: Die Kronen Zeitung hat in der Vergangenheit immer wieder Stellung bezogen und die österreichische Politik nach ihrem Willen beeinflusst. Ihre Kampagnen genießen in der heimischen Medienwelt so etwas wie Legendenstatus. Der Kampf der Krone gegen Atomkraft, gegen Gentechnik, und für eine bestimmte Art von Umweltschutz (nämlich solange es nicht gegen Autofahrer geht) sind bei der Zeitung inzwischen Teil der Blattlinie geworden.

Deshalb haben wir die Berichterstattung zu diesen Themen während des vergangenen Jahres zum Anlass genommen, einmal genauer hinzusehen: Wie schreibt man eigentlich eine Krone-Kampagne? Eine Anleitung in 6 Schritten:

Die Krone feiert sich gerne für ihren Aktivismus.

Schritt 1: Wähle das richtige Thema!
Nicht alle Geschichten eignen sich gleich gut für Meinungsmache. Man sollte generell die Finger von Themen lassen, bei denen es keine eindeutige „Volksmeinung“ gibt.

Kobuk hat drei Monate lang alle Meinungselemente der Tageszeitungen „Die Presse“, „Der Standard“, „Kronen Zeitung“ und „Kleine Zeitung“ analysiert. 68 Prozent aller Kommentare, Glossen und Kolumnen wurden dabei von Männern geschrieben; sieht man sich nur die Leitartikel an, ist das Missverhältnis noch deutlicher: Frauen haben weniger als ein Fünftel dieser Texte verfasst. 


Wäre es nicht schön, einen Blick in die Zukunft zu werfen? Laut dem Horoskop soll genau das möglich sein. Freilich, ein leeres Versprechen. Das merkt schnell wenn man bei verschiedenen Medien sein Horoskop liest: Laut Kurier ist heute mein Optimismus im Job ansteckend; laut Kronen Zeitung soll ich heute – ebenfalls im Beruf – „mit Konsequenzen warten, bis sich der Ärger gelegt hat“. Wer bitte erfindet diese Texte?

Montage: Thomas Pichler Originalbild: Xolo Piks auf vecteezy.com

Die Zukunft liegt nicht in den Sternen.

Ich wollte wissen, wie Horoskope tatsächlich entstehen und habe mich auf die Suche nach Menschen gemacht, die in den diversen Medien für die Horoskope verantwortlich waren. Am Ende habe ich mit acht Gesprächspartner:innen gesprochen, die mir erzählt haben, wie das in ihrem Medium läuft.

Leserbriefe haben einen unschlagbaren Vorteil: Man kann sie als Meinungselemente der eigenen Leserschaft verkaufen – und gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, subtil Stimmung zu machen, indem man nur die “richtigen” Meinungen abgedruckt.

Die Kronen Zeitung ist für ihre Kampagnen berüchtigt. Als am 11. August ihr langjähriger Kolumnist Tassilo Wallentin angekündigt, für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren, ist die Zeitung offenbar in einem Dilemma: Eine offene Kampagne in der regulären Berichterstattung war wohl keine Option, weil zu offensichtlich. Einzelne Versuche dazu sind relativ schnell entlarvt worden.

Also musste ein anderes Instrument her: Leserbriefe.

In fast jeder zweiten Ausgabe der Kronen Zeitung ist 2020 zumindest ein Negativ-Artikel über Afghan:innen erschienen. In „Österreich“ war das in mehr als jeder fünften Ausgabe der Fall. Über Tschetschen:innen gibt es zwar weniger negative Texte, dafür hat 2020 weder die Krone, noch „Österreich“, und auch Der Standard und Die Presse keinen einzigen positiven Artikel über sie veröffentlicht. Missverhältnisse, die die Realität grob verzerren und Vorurteile verfestigen können.

In 44,6% der Ausgaben der Kronen Zeitung ist 2020 zumindest ein Negativ-Artikel über Afghan:innen erschienen, also an fast jedem zweiten Tag. Insgesamt sind es 247 Artikel über Mord, Körperverletzung, illegale Grenzüberschreitungen, Drogen- und Sexualdelikte von Afghan:innen, jeden davon haben über zwei Millionen Kronen-Zeitung-Leser:innen zu Gesicht bekommen.

Wie österreichische Printmedien 2020 über Afghan:innen berichteten:

Quelle: Eigene Erhebung

Ein Großteil der Berichte sind Einzelfälle, die meist keinen Raum für Unschuldsvermutungen zulassen. Diese unausgewogene Berichterstattung in der Kronen Zeitung macht Afghan:innen zu gefährlichen, aggressiven und kriminellen Menschen. In solchen Artikeln wird die Herkunft der Tatverdächtigen oft schon im Teaser oder im Titel genannt. Bei den anderen Beteiligten – hier ein „junger Mann“ und „zwei Frauen“ – verzichtet die Krone hingegen auf die Herkunftsbezeichnung. Diese ist offenbar nur für den mutmaßlichen Täter relevant.

Auffallend ist auch, dass in vielen Berichten die Tatgründe keine große Rolle spielen. Afghan:innen handeln scheinbar aus nicht erkennbaren Motiven. Sie sind „laut“, „aggressiv“ oder „uneinsichtig“ und drehen ohne ersichtlichen Grund „einfach durch„. In 83 der 247 Negativ-Artikel geht es um Körperverletzung oder Mord, am zweithäufigsten werden Afghan:innen als Sexualstraftäter und illegale Einwanderer genannt.

Diese Art der Berichterstattung ist darauf ausgelegt, zu schockieren und die mutmaßliche Gewaltbereitschaft einer Bevölkerungsgruppe anhand einzelner Fälle darzustellen, ohne auf gesellschaftliche Hintergründe und Probleme einzugehen, die zu solchen Vorfällen führen. Wie auch diese Beispiele zeigen:

Positive Berichte findet man nur selten. Nur in knapp 4,3% der 359 Krone-Ausgaben werden Afghan:innen 2020 in einem positiven Kontext erwähnt. Auffallend ist, dass sich die Positiv-Berichterstattung oft auf ihre Integrationsfähigkeit beschränkt – wie jener Artikel über Elias Zafari, der abgeschoben wurde, obwohl er als gut integriert galt. Positive Geschichten über die 43.654 in Österreich lebenden Menschen aus Afghanistan, die nichts mit deren Integration zu tun haben, sind hingegen Mangelware.

Auch „Österreich“ berichtet unverhältnismäßig viel Negatives

Ähnlich, wenn auch bei weitem nicht so drastisch, war die Berichterstattung von „Österreich“ bis inklusive November 2020. Hier sind es „nur“ 22,5% der Ausgaben, in denen 2020 ein negatives Bild von Afghan:innen gezeichnet wurde – was im Vergleich mit der tatsächlichen Kriminalität aber dennoch ein Übermaß ist. Dazu später mehr.

Generell beschreibt auch „Österreich“ diese Menschen oft pauschal als gewalttätig und gefährlich. Außerdem wird, genau wie in der Krone, zum Großteil über negative Einzelfälle berichtet. Nur sehr selten erfahren die Leser:innen etwas über die Hintergründe und etwaige Probleme in den Communities.

Wie österreichische Printmedien 2020 über Tschetschen:innen berichteten:

Quelle: Eigene Erhebung

Ein bisschen besser sieht es bei der Berichterstattung über Tschetschen:innen aus. Über sie gibt es 2020 „nur“ in etwa jeder fünften Ausgabe der Krone einen Negativ-Artikel (21,4%), in „Österreich“ waren es 14,6% der Ausgaben. Die Tonalität der Berichterstattung ist jener über Afghan:innen sehr ähnlich: Meistens geht es um Kriminalität, ohne einer Einordnung der dahinterliegenden Gründe und Probleme.

In diesem Bericht der Kronen Zeitung schaffen es Tschetschenen sogar in den Titel, obwohl nicht geklärt wurde, ob die Täter tatsächlich tschetschenischer Herkunft waren. Ob die Boulevardzeitung Vorurteile und Stereotype so bewusst verstärkt, sei dahingestellt.

Ab und zu kommen sogar beide Gruppen gemeinsam als Gewalttäter vor. In diesem Artikel wird eine vermeintliche Schlägerei zwischen Tschetschenen und Afghanen in der Krone als „Bandenkrieg“ und in „Österreich“ sogar als „Ethno-Bandenkrieg“ beschrieben. Es handle sich hierbei um „zwei verfeindete Ethnien„, wie „Österreich“ schreibt:

„Wir“ gegen „die Anderen“

Sieht man von der fragwürdigen Häufigkeit ab, in der diese Form der Berichterstattung auftritt, trägt auch die Sprache in den Boulevardblättern ihren Teil zur Bildung negativ besetzter Stereotype bei. In den meisten Artikeln werden Menschen mit Migrationshintergrund auf ihre vermeintliche Herkunft oder ihren Aufenthaltsstatus reduziert. Sie werden als Eindringlinge abgestempelt. Es wird häufig das Bild „Wir“ gegen „die Anderen“ erzeugt. Dass diese Einteilung im Boulevard mittlerweile ganz beiläufig passiert, zeigt dieser Artikel der Kronen Zeitung, in dem es eigentlich um die Festnahme von drei verdächtigen Schleppern gehen sollte:

Dennoch macht die Krone darauf aufmerksam, dass die „Illegalen“ – in diesem Fall geflüchtete Afghanen – „zu uns“ geschleust werden. Somit werden Menschen, die auf der Flucht sind, schon im ersten Satz als gefährliche Eindringlinge beschrieben, die nicht hierhergehören. Außerdem entsteht der Eindruck, sie wären eine Bedrohung für „unser“ Österreich. Auch, dass „ihre afghanischen Kunden“ von den Schleppern „chauffiert“ werden, trägt zur Verharmlosung der Schicksale dieser Menschen bei und lässt vergessen, dass es sich um Personen handelt, die ihr Zuhause meist unter lebensgefährlichen Umständen verlassen mussten.

Die Bildsprache ist häufig ebenfalls fernab von vorurteilsfrei. Der Einsatz von Bildern wie diesem widerspricht wohl nicht nur Punkt 7.1 des österreichischen Pressekodexes, laut dem Pauschalverunglimpfungen von Personengruppen unter allen Umständen zu vermeiden sind, sondern schafft negativ besetzte Stereotypen und Vorurteile gegenüber People of Color (POC) im Bewusstsein der Leser:innen, wie etwa die Zeitungswissenschaftlerin Samira El Ouassil schreibt.

Qualitätsmedien weitaus realitätsnäher

Anders die Darstellung in sogenannten Qualitätsmedien: Die Presse und Der Standard berichteten 2020 wesentlich seltener negativ über Afghan:innen. Die Presse in 9,4% und Der Standard sogar nur in 5,3% der Ausgaben. Auffallend ist, dass auch in der negativen Berichterstattung eher auf Hintergründe, Statistiken und Entwicklungen eingegangen wird als auf negative Einzelfälle. Durch die positiven und neutralen Berichte entsteht insgesamt jedenfalls ein wesentlich ausgeglicheneres Bild über den Alltag dieser Bevölkerungsgruppen in Österreich. Außerdem kommen in beiden Zeitungen Betroffene öfter selbst zu Wort und erzählen aus ihrem Leben oder über ihre Flucht. Es sei jedoch erwähnt, dass auch in der Presse ebenso wie im Standard 2020 kein einziger positiver Artikel über Tschetschen:innen erschienen ist.

Der größte Unterschied zwischen den negativen Berichten in Boulevard- und in Qualitätsmedien ist, wie berichtet wird. In diesen Auszügen eines Standard-Artikels geht es beispielsweise um die hohe Arbeitslosigkeit von Geflüchteten. Dabei wird über die Hintergründe berichtet und die Situation analysiert. Vermeintlich einfache Antworten werden mit Zahlen und Fakten relativiert, außerdem kommen Expert:innen zu Wort. Das sowohl Der Standard als auch Die Presse bei diesen Themen mehr Wert auf Hintergrundberichterstattung legen, ist augenscheinlich.

Die permanente und systematische Negativ-Berichterstattung, die in der Krone keineswegs nur 2020 stattfand, ist nicht nur journalistisch fraglich – sie steht auch in keinem Verhältnis zur Kriminalitätsstatistik.

Ein Vergleich mit der Kriminalstatistik

Nur 2,05% aller Tatverdächtigen in Österreich kommen aus Afghanistan. Unter allen ausländischen Tatverdächtigen machen Afghan:innen 5,1% aus. Wenn man diesen Prozentsatz nun mit der Anzahl der in Österreich lebenden Afghan:innen vergleicht, zeigt sich, dass maximal 14,3% der 43.654 in Österreich lebenden Afghan:innen als Tatverdächtige gelistet wurden. Dem gegenüber stehen knapp 86%, die sich nichts zu Schulden kommen haben lassen. Dass die Anzahl der Tatverdächtigen in absoluten Zahlen vermutlich niedriger ist, liegt nahe, weil ein und dieselbe Person für verschiedene Vergehen mehrfach gezählt werden kann.

Ein Vergleich der Kriminalstatistik 2019 mit der Berichterstattung der Kronen Zeitung über Afghan:innen:

Quelle: Eigene Erhebung, Bundeskriminalamt

Nun sind 14,3% nicht wenig und es ist definitiv ein Wert, um den es einen Diskurs geben sollte. Allerdings rechtfertigt er keinesfalls die Anzahl und die Art der Berichterstattung im Boulevard über einzelne Vergehen.

Wenn eine Bevölkerungsgruppe besonders häufig Straftaten begeht, sich besonders viele Arbeitslose unter ihr befinden oder sie anderweitig statistisch auffällig wird, ist klar, dass jedes journalistische Medium darüber berichten muss. Allerdings macht es einen gravierenden Unterschied, ob die Berichterstattung die Hintergründe erklärt, Expert:innen einbindet und auch der betroffenen Bevölkerungsgruppe Gehör schenkt. Oder ob scheinbar wahllos über negative Einzelfälle berichtet wird, und so nachweislich Vorurteile, Stereotypen und Feindbilder geschaffen werden.

Vorurteile bleiben Vorurteile

Wie die Journalistin Nina Horazcek und der Rechtswissenschafter Sebastian Wiese in ihrem Buch „Gegen Vorurteile“ schreiben, hat der hohe Prozentsatz ausländischer Tatverdächtiger in der Kriminalitätsstatistik mehrere Gründe.

Vor allem Menschen, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt und einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben, greifen häufiger zu kriminellen Mitteln als andere. Auch Alter, Geschlecht, Wohnort und sozialer Status sind Faktoren, die Einfluss auf die Kriminalitätsanfälligkeit von Menschen haben. Viele dieser Faktoren sind bei Menschen aus Afghanistan und Tschetschenien überrepräsentiert.

Czernin Verlag

Wer also über die Kriminalität einer Bevölkerungsgruppe berichtet und diese Faktoren dabei nie thematisiert, wie vor allem die Krone Zeitung und „Österreich“ dies bei Afghan:innen und Tschetschen:innen tun, trägt maßgeblich dazu bei, dass sich Vorurteile und Stereotypen über Bevölkerungsgruppen in den Köpfen der Gesellschaft festsetzen. Dabei geht es weniger darum, dass ein einzelner Negativ-Artikel faktisch falsch ist, sondern darum, dass in der Summe der Berichterstattung ein völlig verzerrtes und unvollständiges Bild der Wirklichkeit vermittelt wird.

DerStandard.TV hat einen Videobericht über diese Recherche gemacht. Hier das Video:

Wenige Tage vor der wichtigsten Wahl des Jahres, der Wiener Landtagswahl, bringt die Kronen Zeitung eine Coverstory, der es an jeglicher Substanz fehlt und die auf faktisch falschen und irreführenden Zahlen basiert.

Zur Beurteilung der Corona-Lage kann man eine ganze Reihe an Daten heranziehen. Die Zahl der Tests insgesamt, den Anteil der positiven Tests, die Zahl der positiven Fälle, auf welche Altersgruppen sich die Fälle verteilen, wie viel Zeit vom Erstverdacht bis zum Testergebnis vergeht, wie gut die Infektionsketten nachverfolgt werden können, wie viele Menschen in Krankenhäusern behandelt werden und wie sich die Lage dort entwickelt. Und und und.

Wer ein so vernichtendes und pauschales Urteil am Cover der auflagenstarken Wien- und Burgenlandausgabe fällt, der hat sich sicherlich mit mehreren dieser Zahlen befasst, richtig? Na gut, sagen wir zumindest mit einigen – oder jedenfalls mit mehr als nur einer einzigen, richtig?

Weil was wäre das sonst für ein Journalismus?

Machen wir es kurz: Die Krone begründet ihr Urteil im Blattinneren tatsächlich mit nur einer einzigen Zahl. „Lediglich erschreckende 17,2 Prozent“ der aktuellen Fälle seien in Wien Clustern zuzuordnen, schreibt das Boulevardblatt. Sprich: Bei mehr als 4 von 5 Infektionen würden die Behörden nicht wissen, wie sich das Virus verbreitet hat. Das wäre tatsächlich beunruhigend. Allein: Diese Zahl stimmt nicht.

Die Krone gibt als Quelle ihrer Zahl die Ages an – jene Behörde, die in Österreich Cluster auswertet und daher den besten Einblick hat. Auch die Ampel-Kommission des Bundes greift auf die Daten der Ages zurück. Am gleichen Tag, an dem die Krone dieses Cover druckte, veröffentlichte die Ampel-Kommission ihre aktuellen „Indikatoren zur Risikoeinstufung“ (Excel file). Und siehe da – es zeigt sich ein ganz anderes Bild:

Quelle: Ampel-Kommission, Indikatoren zur Risikoeinstufung (Stand Dienstag 6.10.2020, 24 Uhr für Empfehlung 8.10.2020). eigene Darstellung

Wien gelingt es demnach nicht bei 17,2 Prozent der Infektionen die Quelle zu finden, sondern aktuell bei 61 Prozent. Damit ist die Bundeshauptstadt zwar Schlusslicht aller Bundesländer, der Abstand zur Steiermark, Salzburg, Niederösterreich und Oberösterreich ist aber überschaubar. Wenn diese eine Zahl also entscheiden soll, ob die Kontrolle über Corona verloren wurde (was lächerlich ist – eine einzige Zahl wird diese Frage nie beantworten können), dann müssten auf dem Cover noch ein paar Bundesländer mehr stehen.

Davon abgesehen, ist die Aufklärungsquote in Wien im Vergleich zur Woche davor von 51 Prozent auf 61 Prozent gestiegen. Wien hat die Kontrolle also nicht verloren, sondern (in diesem Punkt) zuletzt wieder Boden gut gemacht.

Wie kommt es nun zu so einem Cover? Ironischerweise gibt die Online-Ausgabe des Artikels zwischen den Zeilen ein paar Hinweise darauf. Dort kann man nämlich herauslesen, dass die Zahlen aus dem ÖVP-geführten Innenministerium stammen. Wie Kobuk in Erfahrung bringen konnte, dürfte es sich bei den 17,2 Prozent um einen Tageswert handeln, der dem Krisenstab von der Ages übermittelt wurde. Die Ages selbst weist darauf hin, dass Tageswerte beispielsweise wegen der Datenübermittlung stark schwanken und die Kommunikation solcher Daten daher sinnlos und „nicht zielführend“ ist – nur kommt es eben darauf an, welches Ziel man verfolgt.

Was hier also geschehen ist, ist dass aus ÖVP-Kreisen ein nichtssagender Wert an die Krone gespielt wurde, um gegen die Wiener-SPÖ wenige Tage vor dem Wahlsonntag Stimmung zu machen. Die Krone macht sich hier somit mindestens zum Erfüllungsgehilfen, wenn nicht gar zum Mittäter im Wahlkampf-Hick-Hack.

Der Boulevard-Journalist Richard Schmitt hat eine Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung gegen mich angestrengt und rechtskräftig verloren. Konkret ging es um einen Tweet, in dem ich auf einen Kobuk-Artikel über eine Arbeit Schmitts verlinkte – und dazu schrieb:

Wenn Richard Schmitt was schreibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht stimmt, recht hoch. Wenn’s um Verkehr geht, steigt sie gegen 100%.

FALTER 50/19: About Schmitt

FALTER 50/19: About Schmitt

Das klagte Schmitt. Und zwang meine Anwältin Maria Windhager und mich somit, vor Gericht den Beweis anzutreten, dass diese Aussage im Kern wahr ist. Was folgte, war ein langes Verfahren vor dem Handelsgericht Wien, mit über vier Stunden Verhandlung sowie über 70 Seiten schriftlicher Auseinandersetzung. (Alle Details zum Urteil am Ende des Artikels.)

Das Spannende daran: Es entstand eine umfangreiche Sammlung der journalistischen Höchstleistungen des Richard Schmitt, quasi ein Best Of. Und da das nicht in Gerichtsdokumenten verschwinden soll, folgt hier die Zusammenfassung.

Exkurs: Wer ist Richard Schmitt?

Schmitt ist der ehemalige Chefredakteur von Krone.at und aktuelle Chefredakteur von Oe24.at. Kaum jemand beschäftigt mit seinen Produkten den Presserat mehr als er. Mit HC Strache wollte er ein neues Medium gründen.

Im Zuge eines Versuchs, einen Vergleich zu schließen – siehe Berichterstattung, einigten wir uns auf folgende Formulierung eines Tweets, den ich absetzen hätte sollen:

Ich habe den Tweet gelöscht, er war zu hart formuliert. Mir war in dem Tweet wichtig aufzuzeigen, dass Richard Schmitt zu tendenziöser Berichterstattung neigt, besonders b. Thema Verkehr, sowie Fakten manipulativ einsetzt.

Die Formulierung „..Fakten manipulativ einsetzt“ war der Vorschlag der Gegenseite (!), wir hatten „..pflegt einen schlampigen Umgang mit Fakten“ vorgeschlagen.

So viel zu Richard Schmitts Selbstverständnis als Journalist.

Best of Richard Schmitt – 18 Fälle

Dies sind die wichtigsten Fälle, die wir dem Gericht zur Untermauerung der im Tweet getätigten Aussage vorgelegt haben, chronologisch sortiert. Es ist ein bisschen eine willkürliche Auswahl – es hätte noch einige Beispiele dieser Art mehr gegeben – aber sie geben einen guten Einblick in die Denk- und Arbeitswelt des Richard Schmitt. Und: Sorry, das wird lang.

1. „Degradierung“ von Natascha Kampusch zum Objekt, 2007

In seiner Zeit als Chefredakteur der Zeitung „Heute“ wurde diese verurteilt, weil in drei Artikeln der höchstpersönliche Lebensbereich des Entführungsopfers Natascha Kampusch verletzt wurde.

Der OGH spricht in seiner Urteilsbegründung von einer „realitätsverzerrend zum Objekt einer klischeehaften Spekulation über ihre ‚erste Liebe‘ degradierenden medialen Darstellung“. Gegenüber dem „Standard“ rechtfertigte sich Richard Schmitt damals damit, dass die Story „dezent“ gewesen sei. „Noch dazu bei so einer netten Geschichte.“

Nach dem Urteil des OGH wurde die Kampagne gegen Natascha Kampusch aber noch intensiviert, indem aus den vertraulichen Akten zitiert wurde, in denen Inhalte aufgezeichnet waren, die Natascha Kampusch nach ihrer Befreiung einem Arzt und einer Polizistin anvertraut hatte. Ein Staatsanwalt sprach damals von „einer Schweinerei der Sonderklasse“. Frau Kampusch selbst sprach entsetzt über dieses Vorgehen von einem „Tiefpunkt des Journalismus“. (Siehe „Falter“ Nr. 17 / 2008)

2. Negativpreis Rosa Koffer, 2012

Das Frauennetzwerk Medien verlieh Richard Schmitt 2012 den Negativpreis „Rosa Koffer“ – ein Upgrade vom „Rosa Handtaschl“ extra für ihn – wegen einer beispiellos frauenfeindliche Kampagne: Richard Schmitt habe es sich als Redakteur der „Kronen Zeitung“ anscheinend zur persönlichen Aufgabe gemacht hat, die Wiener Vizebürgermeisterin und Finanzstadträtin Renate Brauner „abzuschießen“.

3. Die vermeintlich versickerte Milliarde, 2012

2012 veröffentlichte Richard Schmitt in der „Krone“ einen Artikel mit dem Titel „Eine Milliarde ist versickert“ samt einer Tabelle „Das ABC der teuersten Skandale in Wien“. Doch war diese vermeintliche Milliarde an in der Stadt Wien versickerten Geldern lediglich eine Behauptung der ÖVP Wien, die Schmitt offenbar ungeprüft übernahm. Viele der Zahlen halten einer genauen Betrachtungen nicht stand.

Richard Schmitt rechtfertigt im Zuge des Verfahrens so:

Es wird ausgeführt, dass der Kläger lediglich eine von der ÖVP erstellte Auflistung zitiert hat. Es wird in diesem Artikel unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Auflistung der ÖVP handle, sodass schon aufgrund dieses Hinweises keine Täuschung der Leser und somit eine unwahre Berichterstattung vorliegen kann.

Wir haben den Fall damals im Artikel Wiener Skandale – Krone druckt falsche Parteipropaganda einer Überprüfung unterzogen.

4. Das Märchen mit der gekündigten Kindergartenpädagogin, 2015

In einem Artikel vom 22. August 2015 mit dem Titel „Im Kindergarten. Pädagogin erklärt Kindern Weihnachten – gekündigt“ behauptet Schmitt, dass die Angestellte eines Kindergartens der Stadt Wien gekündigt worden wäre, weil sie „über Christus geredet“ oder das „Weihnachtsfest erklärt“ habe. Der Artikel stellt in einer Zwischenüberschrift die Suggestivfrage: „Verbot in Kindergärten, über Christus zu reden?“

Als dieser Vorwurf damals auch von HC Strache im Rahmen der  TV-Elefantenrunde zur Wien Wahl 2015 wiederholt wurde, besorgte ich mir die vierseitige Niederschrift der zuständigen Magistratsabteilung und veröffentlichte sie hier auf Kobuk: Das Krone-Weihnachtsmärchen mit der gekündigten Pädagogin.

Das Protokoll zeichnet das Bild einer Kindergartenpädagogin, die Kolleginnen und Kollegen zu religiösen und politischen Themen mit Broschüren der „Kaiser Karl Gebetsliga“ zu missionieren versuchte, das praktizierte Konzept gendersensibler Pädagogik oder auch Aktivitäten wie das „Gespensterfest“ nicht mit ihrer Rolle als Christin vereinbaren konnte und sich allgemein unkooperativ verhielt. Dem Protokoll ist allerdings nicht zu entnehmen, dass die Pädagogin gekündigt worden wäre.

Richard Schmitts Rechtfertigung vor Gericht:

Es wird darauf verwiesen, dass dieser Artikel richtig recherchiert wurde. Dem Kläger wurde der Sachverhalt genau so von der betroffenen gekündigten Lehrerin erzählt.

Dass hier die Unwahrheit verbreitet wird, wurde selbst von der Zeit im Bild 2 festgestellt, die aufgrund der Wiederholung dieser Behauptung durch Heinz-Christian Strache, die Aussage einem Faktencheck unterzog. Unter Berufung auf die von Kobuk.at veröffentlichte Niederschrift und weitere Recherchen kamen auch die Redakteurinnen und Redakteure der Zib2 zum Schluss, dass die Behauptung „nicht richtig“ ist.

5. Schmitts Fahrradpropaganda, 2015

Ein schönes Beispiel für Richard Schmitts „manipulativen Umgang mit Fakten“ (Eigenzuschreibung) lieferte er in seiner Krone-Kolumne „Wiener Melange“ am 30. August 2015. Hier behauptete er, der Radanteil in Wien sei „um bloß 2 % auf 7 % gestiegen, die Zahl der Radunfälle nahm aber im gleichen Zeitraum deutlich zu.“

Lesenswert dazu die Urteilsbegründung des Richters:

„Durch die Beifügung des Wortes ‚bloß‘ zu den nominell kleinen Zahlen von fünf und sieben wird dem durchschnittlichen Leser des Boulevardmediums Kronen Zeitung die tatsächliche Relation verschleiert. Eine Steigerung von 5 auf 7 Prozentpunkte beträgt 40 %, was beim Thema wie der Verkehrsmittelwahl, die sich in der Vergangenheit nicht sprunghaft veränderte, in einem Zeitraum von vier Jahren einen erheblichen Zuwachs bedeutet. Zum Vergleich: Eine 40 %ige Zunahme des Autoverkehrsanteils binnen vier Jahren wäre wohl eine Veränderung, die für Wien kaum verkraftbar wäre.

Die Zahl der Radunfälle ist in den letzten drei Jahren vor Erscheinen des Artikels vergleichsweise konstant geblieben. Trotz eines zwischenzeitigen Anstieges von 2013 auf 2014 lagen beide Werte unter jenem für 2012.

Der vom Kläger erweckte Eindruck ist daher falsch; der Fahrradverkehr ist in den Jahren vor dem Erscheinen des Artikels nicht gefährlicher, sondern im Gegenteil sicherer geworden.“

6. Das falsche Kindergartenfoto, 2015

Am 15. Oktober 2015 veröffentlichte Schmitt in seiner Kolumne „Wiener Melange“ ein Foto einer „Krone“-Leserin. Das Foto zeigt eine vollverschleierte Frau neben einer Kindergruppe auf dem Wiener Naschmarkt.

Er schreibt dazu, dass es sich bei der vollverschleierten Frau um eine Kindergartenpädagogin aus einem Kindergarten in der Arnethgasse in Wien Ottakring handle, die sich mit einer Gruppe an Kindern aus diesem Kindergarten auf einem Ausflug am Wiener Naschmarkt befinde.

Die Behauptung, die Frau wäre Pädagogin in besagtem Kindergarten, wiederholt er fünf Tage später im Artikel „Islamischer Kindergarten vor Sperre“. Wie jedoch ein Artikel aus der Wochenzeitung „Falter“ vom 21. Oktober  zeigt, war die Behauptung falsch:

Es offenbart sich ein (von dem Redakteur mittlerweile eingestandener) Recherchefehler […] Sowohl die MA 11 als auch der Kindergarten widerlegen, dass die Verschleierte in dem von der Krone genannten Kindergarten arbeitet.

Der „Falter“ schildert, dass ein Lokalaugenschein genügt hätte, um auszuschließen, dass es sich bei der abgebildeten Frau um eine Kindergartenpädagogin aus diesem Kindergarten handelt.

7. Die Recherche-Meisterleistung mit der roten Welle, 2016

In einer Kolumne vom 13. Oktober 2016 behauptet Schmitt, die Stadt Wien würde Autofahrer mit bewussten roten Wellen “sekkieren”. Als Beleg führt er einen Leserbrief sowie einen eigenen Test (!) an. Experten kommen nicht zu Wort. Auch eine Stellungnahme der Stadt wurde nicht eingeholt.

8. Die vermeintlichen Blitz-Kurse für Zuwanderer, 2016

Ein weiteres Beispiel für die verzerrte Darstellung von Migrationsthemen liefert Schmitt in seiner Kolumne vom 27. Oktober 2016. Er behauptet, dass „zugewanderte Afghanen, Iraker, Nigerianer etc. (noch dazu ohne Deutschkenntnisse)“ einen „Blitz- Kurs“ besuchen könnten, welcher nur 200 Tage dauere und dieser mit acht Jahren Schulausbildung gleichzusetzen ist.

Dazu schreibt der Richter in der Urteilsbegründung:

„Dem durchschnittlich verständigen Leser der Kronen Zeitung wird durch den oben zitierten Text der Eindruck vermittelt, es gäbe Sonderregelungen, die Migranten einen im Vergleich zu Österreichern erheblich vereinfachten Zugang zum Pflichtschulabschluss ermöglichten, insbesondere, dass ihre Ausbildung 200 Tage statt acht Jahren dauern würde und keine Prüfung erforderlich wäre. (..)  Die vom Kläger suggerierte Bevorzugung von Migranten hält einer Überprüfung anhand der gesetzlichen Bestimmungen nicht stand.“

9. Die „wahren“ Kosten der Asylkrise, 2016

Am 28. August 2016 veröffentlichte Schmitt einen doppelseitigen „Im Brennpunkt“- Artikel mit dem Titel „Die wahren Kosten der Asylkrise“ und dem Aufmacher: „So viel kostet die Asylkrise wirklich“.

Zunächst schreibt er, dass aktuell 35.000 Menschen, aufgrund positiver Asylbescheide die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen würden. Jeder dieser 35.000 Personen würde so sie Mindestsicherung beziehen, also € 837,76 pro Monat erhalten.  „Jeder der 35.000 Migranten, die bereits im Mindestsicherungssystem sind, erhält 837,76 € pro Monat.“

Der Richter dazu in seiner Urteilsbegründung:

„Der im Artikel genannte Betrag ist ein Höchstbetrag, der bei weitem nicht für alle Beziehern zur Anwendung kommt und auf den das jeweilige Eigeneinkommen anzurechnen ist. Auch bei Aufwendung minimaler journalistischer Sorgfalt wäre es dem Kläger daher möglich gewesen, zu erheben, dass die von ihm vorgenommene Multiplikation des Höchstbetrages mit der von ihm genannten Zahl der Migranten im Mindestsicherungssystem keine sinnvolle Berechnungsmethode zur Ermittlung der tatsächlichen Ausgaben darstellen kann.“

Schmitt rechtfertigt sich so:

Es wird vorgebracht, dass dem Kläger die Höhe der Mindestsicherung vom zuständigen Magistrat mitgeteilt wurde und er diese einfach nur weitergeleitet hat, sodass hier kein Recherchefehler vorliegt. Sollte dem Kläger von der Magistratsabteilung eine unrichtige Zahlung genannt worden sein, so ist ihm dies nicht vorwerfbar.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass sich die falschen Behauptungen unter dem Titel „Die wahren Kosten der Asylkrise“ finden.

10. Nur 100 studierende Asylwerber, 2016

In einem Artikel vom 31. März 2016 mit dem Titel „Von 111.026 Flüchtlingen studieren nur 100“ behauptet Schmitt, dass von 111.026 Personen, die seit Sommer 2015 als Asylwerberinnen und Asylwerber nach Österreich kamen, nunmehr lediglich 100 studieren würden.

  • Er bezieht sich dabei auf ein Schreiben der Universitätsverwaltung einer nicht näher benannten Wiener Universität. Für die Zahl an Asylwerbenden wird eine bundesweite Zahl herangezogen, für die Zahl der Studierenden lediglich Angaben einer Universität.
  • Weiters besteht die herangezogenen Personengruppe zu einem nicht unwesentlichen Teil aus minderjährigen Personen (37 % der Asylwerber von 2015 sind minderjährig), von welchen (noch) kein Studium an einer Universität erwartet werden kann.
  • Zu berücksichtigen wären auch jene Personen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben oder andere Berufsausbildungen abgeschlossen haben.
  • Dazu nimmt eine Nostrifizierung von Zeugnissen etc. durchaus längere Zeit in Anspruch, bevor man zur Inskription berechtigt ist.

Die Replik Richard Schmitts fiel so aus:

Es wird ausgeführt, dass hier der Kläger die journalistische Sorgfalt jedenfalls befolgt hat und ihm nichts vorzuwerfen ist, zumal ihm diese Zahl von der Universität Wien genannt wurde. Der Kläger hat mit der Pressestelle der Universität Wien Kontakt aufgenommen und wurde ihm dabei mitgeteilt, dass nur 100 studieren würden.

Siehe auch den Kobuk-Artikel Zahlenspiel der Krone lässt Flüchtlinge dumm aussehen.

11. Gratisfrühstück für Drogensüchtige, 2016

Sie spritzen kein Opium? Nehmen kein LSD? Dann haben Sie, liebe Leser, leider keinen Anspruch auf ein vom Wiener Steuerzahler finanziertes Gratisfrühstück.

Das schrieb Schmitt in einem heftigen Kommentar über Betreuungsangebote von Wiener Drogenberatungs- und -behandlungseinrichtungen. Lesenswert dazu der Offene Brief von KlientInnen und MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen:

Menschenverachtend. Letztklassig. Widerwärtig. Abstoßend. Richard Schmitt, Kronen Zeitung.

12. Maschinengewehre auf der Donauinsel, 2017

Im Juni 2017 war auf Krone.at, dessen Chefredakteur Richard Schmitt war, zu lesen, die Polizei hätte kurz vor dem Donauinselfest auf der Donauinsel zwei Maschinengewehre und eine Faustfeuerwaffe gefunden. Nichts davon stimmte, wie die Polizei mitteilte:

Schmitt rechtfertigte sich damit, dass er den Artikel nicht verfasst habe, wie er auch bei anderen Gelegenheiten die Annahme von sich wies, er trüge Verantwortung für Artikel, die in Medien erschienen waren, für die er verantwortlich zeichnete.

Der Richter dazu in der Urteilsbegründung:

Die Frage, wie weit die Verantwortung des Klägers für Artikel zu bemessen ist, die nicht von ihm verfasst wurden, jedoch unter seiner Leitung als Chefredakteur publiziert wurden, kann dahingestellt bleiben, weil bereits die von ihm geschriebenen Artikel die Äußerung des Beklagten rechtfertigen.

13. Wieder ein falsches Kindergartenfoto, 2017

Am 25. Juni 2017 veröffentlichte Schmitt unter dem Titel „Kopftuch: Bei Kindern Alltag“ eine weitere Islamkindergarten-Story, wieder mit falschen Fotos. Dies führt in der Folge zu einer Rüge durch den Presserat sowie einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Handelsgericht.

14. Die Stadt Wien verschweigt die Mohammeds, 2017

2017 veröffentlichte Schmitt sowohl in der Printausgabe der „Kronenzeitung“ als auch auf „Krone.at“ den Artikel „Mohammad bereits auf Platz fünf der Kindernamen!“, dies würde die Stadt Wien aber verschweigen.

Richter Exner dazu in seiner Urteilsbegründung:

„Der Artikel vermittelt dem durchschnittlich verständigen Leser der Kronen Zeitung den Eindruck, dass die Stadt Wien bewusst verschweigen würde, dass der Vorname Mohammad bereits der fünftbeliebteste für Neugeborene wäre.

(Ausführliche Begründung:)

Es ist jedoch gerichtsnotorisch, dass die Vornamenstatistik sowohl der Stadt Wien als auch der Statistik Austria seit Jahren sowohl mit exakter Schreibweise als auch phonetisiert (Wien) bzw. etymologisiert (Statistik Austria) veröffentlicht werden. Wenn also ein Vorname besonders viele Variationen aufweist, wie zB Mohammad (Muhammad, Muhammed, Mohamed, Mohammed, Mohamad, Muhamed, Muhammet, …), scheint er in der erstgenannten Statistik weiter hinten platziert, jedoch häufig auf, während er bei der zweitgenannten Statistik nur ein Mal, jedoch weiter vorne, enthalten ist.

Warum die Stadt Wien nur eine der beiden Statistiken an die Medien versendet, kann viele Gründe haben. Der Vorwurf der Verschleierungsabsicht erscheint jedoch angesichts der Untauglichkeit des Versuchs der Täuschung redlicher Journalisten unhaltbar, ist doch mit einem Blick auf die nicht zusammengefasste Statistik sofort erkennbar, dass unter den Bubennamen Mohammad in unterschiedlichen Schreibweisen mehrfach in den vorderen Rängen aufscheint. Zudem ist die vermisste Statistik seit Jahren im Internet abrufbar. Ein Verschweigen wäre selbst gegenüber einem Journalisten, der nicht recherchiert, sondern die übermittelte Statistik bloß oberflächlich betrachtet, unmöglich.

Die vom Kläger vermittelte Aufregung über einen aufgedeckten Missstand lässt bei genauerer Betrachtung jedes Substrat vermissen.“

15. „Radler verletzen 74 Fußgeher“, 2018

Der Stein des Anstoßes, der Kobuk-Artikel, der Richard Schmitt so in Rage brachte, dass er den Rechtsweg einschlug.

Die richterliche Beurteilung liest sich so:

„Der gesamte Artikel handelt von der Gefahr, die von Radfahrern ausgeht. Durch die übergangslose Aneinanderreihung der oben festgestellten Sätze gewinnt der durchschnittlich verständige Leser der Kronen Zeitung den Eindruck, die elf Verkehrstoten seien auf Unfälle von Fußgängern mit Fahrrädern zurückzuführen. Der Satz davor und der Satz danach handeln ausdrücklich von Radfahrern, nur der entscheidende Satz dazwischen nicht. Nur bei besonders sorgfältigem Lesen und Kenntnis der Verkehrstotenstatistik könnte auffallen, dass der mittlere Satz einen Themenbruch darstellt.

Eine derartige Aufmerksamkeit kann dem durchschnittlichen Konsumenten dieses Boulevardmediums nicht unterstellt werden, der von ihm wahrgenommene Inhalt ist falsch.“

16. Die vermeintliche Spur nach Wien, 2018

In einem Artikel vom 29. September 2018 unter dem Titel „Journalistenmord: Spur nach Wien“ wird in der „Kronen Zeitung“ über den Mord an dem slowakischen Journalisten Jan Kuciak berichtet.

Darin heißt es wörtlich: „Slowakische Auftragskiller erhielten spezielles Training mit halbautomatischen Waffen auf einem Schießplatz in Wien- Stammersdorf.“ Tatverdächte aus dem Mordfall Jan Kuciak sollen also in Wien ausgebildet worden sein.
Die „Kronen Zeitung“ selbst sah sich zwei Tage später, am 30.09.2018, gezwungen eine Richtigstellung vorzunehmen: In dem Artikel mit dem Titel „Wir trainieren keine Mörder!“ wird festgestellt, dass Tatverdächte in der Causa Jan Kuciak niemals in Wien an einem Waffentraining teilgenommen haben, sondern vielmehr in Polen. Das tags zuvor verleumdete österreichische Schulungsunternehmen bekam ausführlich Platz zur Selbstdarstellung.

Glaubwürdigen Quellen zufolge stammt die relevante Falschinformation von Richard Schmitt, er wurde intern entsprechend gerügt. Er selbst verantwortet sich so:

Es wird darauf verwiesen, dass der Kläger für diesen Artikel lediglich die Hintergrundinformation über die Ausbildungsstätte von einem Konkurrenzunternehmen in der Slowakei erhalten und diese weitergegeben hat. Verfasst wurde der genannte Artikel von Frau Martina Prewein und Herrn Christoph Budin.

 

17. Fälschung eines Demo-Fotos, 2018

Der Artikel Schmitts „Grünen-Politiker in Salzburger Gipfel-Randale“ vom 21. September 2018 veranlasste den Österreichischen Presserat zur Rüge aufgrund eines Verstoßes gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Hintergrund war ein manipuliertes Lichtbild, das den damaligen MEP Michel Reimon so darstellt, als wäre Reimon Teil einer gewaltbereiten Demonstration.

Der 2. Senat des Presserats merkte dazu an:

Anscheinend wollten die Redakteure den Grünen- Politiker gezielt mit vermummten und gewaltbereiten Demonstranten in Verbindung bringen.

Schmitt selbst bezeichnete die Bildfälschung als „Collage“.

18. Stimmungsmache mit Messer-Migranten, 2018

Am 04.11.2018 behauptete Richard Schmitt im sowohl auf „Krone.at“ als auch im Print verbreiteten Artikel “GRENZSTURM DROHT – Experten zu ‚Krone‘: ‘Jetzt kommen ganz andere‘”, in Bosnien “hoffen mehr als 20.000 Migranten auf die Chance eines Durchbruchs nach Mitteleuropa. Sie sind bewaffnet, fast alle haben ein Messer“.

Trotz eines Faktenchecks der ARD beim UNHCR, wonach in Bosnien im Jahr 2018 insgesamt 20.000 Migranten registriert wurden, sich aber nie gleichzeitig dort aufhielten, ist der Artikel bis heute unverändert online.

Der Presserat sprach eine Rüge in mehreren Punkten aus.

Das Urteil

Das HG Wien als Erstinstanz hat die Klage Schmitts am 31. August 2020 zur Gänze abgewiesen, das Oberlandesgericht Wien hat dieses Urteil in zweiter Instanz nach einer Berufung Schmitts bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Richter der Erstinstanz, Rat Jürgen Exner, begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass durchschnittliche Twitter-UserInnen meinen Tweet als Äußerung einer negativen Meinung über Schmitt verstehen.

Zwar sei der Tweet nach seinem Wortlaut grundsätzlich eine Tatsachenbehauptung, allerdings sei für durchschnittliche LeserInnen leicht erkennbar, dass es sich um eine stilistische Übertreibung zwecks persönlicher Kritik an den Publikationen von Richard Schmitt handle; niemand würde ernsthaft davon ausgehen, dass Schmitt zu 100% Falsches publiziere.

In meinem Tweet werde daher ein Werturteil geäußert, für das es eine ausreichende Tatsachengrundlage gebe:

Die festgestellten Unrichtigkeiten mögen nur einen Bruchteil des journalistischen Werkes des Klägers betreffen, reichen jedoch nach Ansicht des erkennenden Gerichts aus, um im Zusammenhalt mit der zugestandenen tendenziösen Berichterstattung die vom Beklagten geäußerte Kritik zu rechtfertigen.

Auch für das OLG lag „weder ein Wertungsexzess vor, noch werden die Grenzen zulässiger Kritik überschritten“. Der Kritik liege „ein ausreichendes Tatsachensubstrat zugrunde“.

Die Spende

Als die Klage bekannt wurde und wir einen Rechtshilfetopf einrichteten, kam innerhalb kurzer Zeit die unglaubliche Summe von €13.195 an Spenden zusammen. Eine wunderbare Welle der Solidarität. Herzlichen Dank an alle!

Diese Summe habe ich (abzüglich Nebenkosten), am 2. Juni 2021 als Spende dem Verein Reporter ohne Grenzen Österreich überwiesen.

Helge Fahrnberger, Hans Kirchmeyr (Kobuk.at) und Rubina Möhring (Reporter ohne Grenzen) bei der Spendenübergabe

Ich bin sehr froh, dass ich nicht auf den – inhaltlich bereits ausverhandelten – Vergleich eingegangen bin, denn Schmitt wollte, dass ich die halben Gerichtskosten sowie die Kosten meiner Rechtsvertretung tragen solle. Das war für mich nicht akzeptabel, immerhin habe ich die Spenden nicht erhalten, um schnell den Schwanz einzuziehen, sondern um mich gegen diese Einschüchterungsklage wehren zu können.

Die Spendenempfängerin Reporter ohne Grenzen fand der Richter angesichts Richard Schmitts notorischem Faible für Migrationsthemen übrigens recht lustig.

Gefällt dir der Artikel? Wenn du möchtest, dass wir auch in Zukunft solche Recherchen veröffentlichen können, kannst du uns gerne unterstützen. Hier erfährst du alle Hintergründe.

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Anhang: Die Gerichtsdokumente

15. März 2019:
Klage Schmitt
19. Februar 2020:
Aufgetragene Replik Schmitt
31. August 2020: 🏁
Urteil des Handelsgerichts Wien
24. September 2020:
Berufung Schmitt
5. März 2021: 🏁
Urteil des Oberlandesgerichts Wien (rechtskräftig)

Ausländische Straftäter, vorzüglich aus dem osteuropäischen oder arabischen Raum, haben deutlich höhere Chancen in der Kronen Zeitung zu landen als Österreicher. Eine Spurensuche.

Laut Kriminalstatistik waren im Jahr 2017  fast zwei von drei (60,9%) aller angezeigten Personen Österreicher. Fast 40 Prozent waren Ausländer, wobei hier Touristen und alle anderen, die nur kurz im Land sind, mitgerechnet werden.

Wir wollten wissen, wie das Verhältnis zwischen inländischen und ausländischen Tatverdächtigen in den Berichten der Kronen Zeitung aussieht. Wie oft bringt die Krone bei unterschiedlichen Delikten Fälle, in denen die Täter Ausländer sind? Und wie groß ist dem gegenüber ihr Anteil in der offiziellen Statistik?

Wir haben 324 Berichte der Kronen Zeitung aus dem Jahr 2017 untersucht, in denen es um verschiedene Kriminalfälle ging. In 188 dieser Artikel waren die Tatverdächtigen ausländischer Herkunft, das entspricht fast 60 Prozent aller Berichte. Lediglich 76 Artikel drehten sich um österreichische Tatverdächtige, in den übrigen 60 wurde keine Herkunft explizit genannt.

Aber nicht nur wie oft, sondern auch wie – mit welchen Bezeichnungen, Sprachbildern und Zuschreibungen ausländische Kriminelle im Vergleich zu österreichischen vorkommen, ist durchaus bemerkenswert. Das dominierende Bild in der Kronen Zeitung: Osteuropäer, Afrikaner und Geflüchtete – vor allem Afghanen, Syrer und Iraker – sind nicht nur kriminell, sondern besonders „brutal“, „aggressiv“ und handeln aus niederen oder gar keinen erkennbaren Motiven. Bei inländischen Tatverdächtigen waren solche Zuschreibungen selten zu finden.

Die Realität der Krone 2017 und die Realität der Anzeigenstatistik:

Quelle: Eigene Erhebung, Sicherheitsbericht 2017 des BMI.

Wenn die Kronen Zeitung etwa über Sexualdelikte schreibt, dann sind in 89 Prozent der Berichte die Verdächtigen Ausländer. Ihr Anteil laut Statistik liegt hingegen bei nur 40 Prozent. Bei Artikeln zu Morden, Einbrüchen, Diebstählen und Raub ist dieses Missverhältnis zwar deutlich kleiner, aber wie die Krone berichtet, ist auch hier mitunter problematisch. Aber schauen wir uns einige der einzelnen Delikte im Detail an:

1. Wo sind die heimischen Dealer?

Bei Berichten über Drogen vermittelt die Krone das Bild, dass Dealer fast ausschließlich aus Afrika, Afghanistan und Osteuropa kommen. Österreicher sind eher selten in der Rolle der Tatverdächtigen, obwohl sie laut Statistik 63,2% der Tatverdächtigen ausmachen. Und obwohl deutsche Staatsbürger im Ranking der fremden Tatverdächtigen nach dem Suchtmittelgesetz den vierten Platz besetzen, haben wir für das Jahr 2017 keinen einzigen Artikel in der Krone über einen deutschen Drogendealer gefunden.

Das Verhältnis von ausländischen zu inländischen Drogendealern wird in der Krone auf den Kopf gestellt: Laut Kriminalstatistik waren 2017 zwei von drei Dealern Österreicher. In der Krone sind jedoch zwei von drei Dealern Ausländer:

  • Von 46 ausgewerteten Artikeln im Bereich Suchtmittelkriminalität mit eindeutiger Herkunftsbezeichung sind in 30 Artikeln die Tatverdächtigen Nicht-Österreicher sind, das entspricht 65%.
  • In 16 Artikeln über Drogenkriminalität kommen die Tatverdächtigen aus Österreich.
  • In 4 weiteren Artikeln gibt es keine Herkunftsbezeichnung.

Zudem gibt es immer wieder sprachliche Unterschiede: Während bei österreichischen Tätern oft auf die Hintergründe einer Tat eingegangen wird und man eher Einzelfälle beschreibt, pauschalisiert die Krone die Straftaten von Ausländern und schreibt ihnen negative Eigenschaften wie Brutalität und Aggressivität zu.

So heißt es in einem Artikel zu einem Dealer aus Marokko „… wenig überraschend im Dunstkreis der Nordafrikanerszene“.

Wo hingegen die Krone bei österreichischen Tätern ein nachvollziehbares Motiv in den Vordergrund rückt: „Lehrling besserte mageres Gehalt mit Drogenhandel auf.“

(Für vollständigen Artikel Bild anklicken)

In dem folgenden Fall aus Tirol geht es um einen 38-jährigen Langzeitarbeitslosen, der mit dem Dealen seine Sucht finanziert:

(Für vollständigen Artikel Bild anklicken)

Bei ausländischen Dealern zeigen die angegebenen Gründe eher, was für einen hedonistischen Lebensstil sie führen – Foto inklusive. Drei Mal erwähnt die Kronen Zeitung im folgenden Artikel, dass der Dealer einen S-Klasse Mercedes fährt:

2. Wo sind die heimischen Sexualverbrecher?

2017 wurden 2.501 Tatverdächtige wegen Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder sexuelle Belästigung, angezeigt. Davon waren 1.007 Ausländer, was 40% der Tatverdächtigen entspricht.

Die Kronen Zeitung vermittelt jedoch ein verzerrtes Bild von Sexualkriminalität: In 34 von 38 Artikeln mit eindeutiger Herkunftsbezeichnung waren die Tatverdächtigen Nicht-Österreicher, was 89% ausmacht, also mehr als doppelt so viele als in der Statistik des Innenministeriums. (Aus weiteren 22 untersuchten Artikeln war die Herkunftsbezeichnung nicht eindeutig ablesbar.)

Sieht man sich die Berichte genauer an merkt man, dass die Krone auch sprachlich einen Unterschied zwischen Inländern und Ausländern macht. So steht etwa bei ausländischen Tätern die Brutalität im Vordergrund:

Mit der Verurteilung ihres Peinigers ist […] ein Albtraum zu Ende gegangen. Er schlug, trat, fesselte und vergewaltigte seine Freundin […] immer wieder bestialisch.

(Für vollständigen Artikel Bild anklicken)

Außerdem werden bei ausländischen Tätern Erklärungen oder Begründungen für ihre Straftat meist in Zweifel gezogen.

Bursch redete sich auf psychische Probleme und Drogen aus

(Für vollständigen Artikel Bild anklicken)

Wenn es sich jedoch um Inländer handelt, sieht die Berichterstattung anders aus. Hier werden manchmal sogar die Aussagen des Opfers in Zweifel gezogen. Aus einem potenziellen Vergewaltigungsfall wird dann kurzerhand „Wilder Sex im Prater“.

Sie behauptet, […] vergewaltigt worden zu sein.

3. Tragödien, psychische Probleme und Brutalität

Während sich Morde sowohl in der Krone-Berichterstattung als auch in der Anzeigenstatistik etwa zu gleichen Teilen auf österreichische und ausländische Tatverdächtige verteilen, fiel uns bei der Recherche auf, dass besonders österreichischen Tatverdächtigen und  Tatverdächtigen ohne explizite Herkunftsbezeichnung oft eine psychische Erkrankung zugeschrieben wird:

4. Viele pauschale Verurteilungen

Ob man die Herkunft in der Kriminalberichterstattung nennen soll oder nicht, sorgt immer immer wieder für Diskussionen. Im Ehrenkodex für die österreichische Presse gibt es dazu keine Empfehlung, während das deutsche Pendant darauf verweist, dass “die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens” führen sollte. Deswegen steht man Herkunftsbezeichnungen eher kritisch gegenüber, da dadurch Vorurteile gegenüber Minderheit geschürt werden könnten. Wenn eine Bevölkerungsgruppe überdurchschnittlich oft kriminell wird, ist es natürlich auch die Aufgabe von Journalisten, das zu berichten und die Hintergründe zu erklären. Es gibt aber einen Unterschied, ob man ein gesellschaftliches Phänomen beschreibt, erklärt und einordnet, oder ob man mit der Berichterstattung Feindbilder schafft bzw. letztlich ein völlig verzerrtes Bild der Realität vermittelt.

Wir wollten von der Kronen Zeitung gerne wissen, warum sie mehr über ausländische als über österreichische Täter berichtet, haben aber leider keine Antwort auf unsere Anfrage bekommen.

Co-Autorin: Souha Khemiri

Exkurs: Methodik und Rohdaten

Wir haben uns mit einer großen Zahl an Schlagworten, wie „Dealer“, „Dieb“, „Mord“, etc im Onlinemanager der APA einen Überblick über die Kriminalberichterstattung der Kronen Zeitung in ganz Österreich verschafft. Im nächsten Schritt haben wir Artikel zu Einbrüchen, Diebstählen und Raub, Mord und Totschlag sowie Drogen- und Sexualdelikten ausgewertet und uns dabei angesehen, ob die Nationalität der Täter – egal ob Österreicher oder Ausländer – genannt wurde, wo im Text die Herkunftsbezeichnungen zu finden waren (Überschrift, Lead oder Fließtext) und ob auch andere Medien über die Straftaten berichtet haben.

Diese Ergebnisse haben wir mit der Kriminalstatistik 2017 verglichen, um zu sehen, ob es in manchen Bereichen eine verzerrte Berichterstattung gibt. Da wir uns sehr spezifische Straftaten angesehen haben, die ausgewählt wurden, weil sie oft für Diskussionen sorgen und sehr polarisierend sind, waren nur die Zahlen bestimmter Delikte für die statistische Auswertung relevant. Für die Grafik haben wir die statistischen Daten mit unserer Auswertung verglichen, wobei wir alle Beiträge ohne explizite Herkunftsnennung abgezogen haben.

Bezeichnungen wie „der gebürtige Inder“ oder der „türkischstämmige Vater“ haben wir mit Berichten anderer Medien verglichen, um zu klären, ob die Tatverdächtigen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, um möglichst genau und fehlerfrei auszuwerten. Bei Tätergruppen, die sowohl Österreicher als auch Ausländer umfasst haben, wurde der Artikel je nach Mehrheitsverhältnis zu den inländischen oder ausländischen Tatverdächtigen gezählt.

 

Update: In der ersten Version dieses Artikels war der Anteil der ausländischen Sexualstraftäter in der Krone statt mit 89% mit 68% ausgewiesen, da Tatverdächtige mit unklaren Angaben zur Staatsbürgerschaft versehentlich als Österreicher gerechnet wurden. Sie werden nun in der Berechnung nicht berücksichtigt.