In der Ausgabe vom 8. November berichtet „News“ über den Schauspieler Martin Weinek, der eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung eingebracht hat. Die Identität des Beschuldigten schützt die Zeitschrift mit einem schwarzen Balken vor seinen Augen. Angesichts der Informationen, die im Text auf den ersten Blick über ihn zu finden sind, wirkt dieser Versuch allerdings lächerlich.
Laut dem Artikel handelt es sich um Thomas S.. „News“ nennt zwar nicht den vollen Namen des Beschuldigten, dafür aber seinen 270-Einwohner großen Wohnort (in dem er der Sohn des Bürgermeisters ist), seinen Beruf und zahlreiche andere persönliche Informationen. Mit diesen Daten konnte auch Kobuk seinen vollständigen Namen und sein Foto mit einer kurzen Google-Recherche leicht herausfinden. Wie viele Feuerwehrkommandanten, die Sohn des Bürgermeisters sind, gibt es wohl in einem 270-Einwohner Ort?
Da helfen auch ein abgekürzter Nachname und ein Balken über den Augen nicht mehr. Denn, wenn der Rest des erkennbaren Gesichts auf dem Foto Rückschlüsse auf die Identität zulässt, ist dies bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Entscheidend ist, ob das erweiterte persönliche Umfeld (der Bäcker ums Eck oder der Friseur) die Person identifizieren und wiedererkennen kann. Der Oberste Gerichtshof hat das bereits mehrfach bestätigt.
Auch Kurier und ORF-Burgenland berichten über den Vorfall. Sie schreiben ebenfalls vom Sohn des Bürgermeisters, nennen aber nicht den Vornamen, der ORF erwähnt nicht einmal den Ort. Bekannte werden ihn wohl dennoch erkennen. ORF und Kurier versuchen dies aber immerhin nicht mit einem schwarzen Balken zu kaschieren.