Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Kategorie: Kurier

Wie steht es um die heimischen Banken? Sowohl in der Abend- als auch in der Morgen-Ausgabe vom 16. Juli 2011 weiß es der „Kurier“ – so ungefähr halt.

Die Printmedienbeteiligungsgesellschaft im Auftrag der Raiffeisen Zentralbank ist übrigens mit 50,56 % Mehrheitseigentümer des „Kurier“. Ein Schelm, der jetzt was Böses denkt…

Übrigens berichtet auch der Falter in seiner aktuellen Ausgabe von Interventionen von Banken bei Zeitungen, an denen sie Anteile halten.

Danke an Marco Schreuder für den Hinweis via Twitter!

Update: Auf Google+ hat uns der Kurier eine Stellungnahme zukommen lassen:

Bitte auf keine Verschwörungstheorien hereinfallen. Für die beiden unterschiedlichen Cover gibt es einen ganz banalen Grund: Um 15.30 Uhr, dem Textschluss unserer ersten Ausgabe lag der endgültige Bericht (plus Bewertung durch den Nationalbankpräsidenten) noch nicht vor. Nach den ersten Meldungen am Nachmittag lagen die österreichischen Banken im Mittelfeld. Nach Vorliegen des Endberichts um 18 Uhr, also eineinhalb Stunden nach dem ersten Redaktionsschluss, war klar, dass Österreichs Banken im internationalen Vergleich im oberen Drittel liegen. Der Kurier produziert täglich 12 verschiedene Ausgaben, sehr oft werden Artikel, manchmal auch der Aufmacher aus Aktualitätsgründen verändert.

Vor einem Jahr erschien auf Kobuk ein Artikel über die menschenverachtende und pietätlose Berichterstattung von „Österreich“ über den Mord an Stefanie P. Der Artikel hatte immerhin eine Verurteilung durch den Medienrat zur Folge.

Nun findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter statt. Hat „Österreich“ dazugelernt? Nein, im Gegenteil: Auch andere Medien unterlassen den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Persönlichkeit, Identität und Intimssphäre von Opfer und Tatverdächtigem zugunsten reißerischer Berichterstattung über Sex & Crime.

Das Medienrecht sieht in § 7a den Schutz vor identifizierender Berichterstattung vor, um Opfer und ihre Angehörigen nicht ein zweites, öffentliches Mal zum Opfer werden zu lassen und um zu verhindern, dass Verdächtige oder Verurteilte in Form eines ‘Medienprangers’ anstelle oder neben einer gerichtlichen Bestrafung eine soziale Ersatz- oder Zusatzbestrafung erfahren. (Korn, 2010)

Da die Dokumentation der Verstöße gegen diese Bestimmung diesen Blogeintrag sprengen würde (siehe Collage oben), gibt es hier alle Zeitungsausschnitte zum Mordfall Stefanie P. in einem separaten Album (von uns anonymisiert).

Die auffälligsten Verfehlungen der letzten Tage:

  • Bilder des Angeklagten und des Opfers werden tagelang unverpixelt in Heute, Krone und Österreich abgedruckt. Dasselbe passiert in Onlineartikeln. Bei „Heute“ gibt man unverfroren zu, dass ein Foto des Opfers schlicht von Facebook stammt (siehe Bildcredit!).  Auch der Kurier hält sich bei Philipp K. und Opfer Stefanie P. nicht zurück.
  • Wie in den Zeitungsausschnitten ersichtlich, präsentieren „Österreich“ und die Krone (auf der Titelseite) den vollen Namen des Angeklagten und die Krone sogar den vollen Namen des Opfers und seiner Schwester. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, doch auch die Oberösterreichischen Nachrichten bringen ein unverpixeltes Foto und den vollen Namen des Opfers.  Überraschenderweise reihte sich sogar die „Presse“ in diese Riege ein, wie man im Google-Cache eines Berichts noch sehen kann, hier wurde aber mittlerweile (vergleichsweise vorbildlich) schon korrigert.
  • Allem Anschein nach herrscht in den Redaktionen Verwirrung darüber, wann und wie die Identität der Beteiligten geschützt werden muss. Beispiel Oe24.at: Online wird der Angeklagte verpixelt (das Foto kommt schließlich von der APA), aber trotzdem mit vollem Namen genannt. An anderer Stelle jedoch wieder abgekürzt. Auch die Krone gibt sich ungeschickt: Beim Video-Beitrag zum Prozess ist der Angeklagte zunächst unverpixelt und klar erkennbar, im Video selbst jedoch unkenntlich gemacht.
  • „Österreich“ nimmt in der Ausgabe vom 5. Mai gleich das Urteil vorweg, denn „Lebenslang ist beinahe fix!“ Die in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschriebene Unschuldsvermutung scheint nicht zu gelten.
  • Ebenso unverschont bleibt das Privatleben der Beiden. Die Krone präsentiert, im öffentlichen Interesse natürlich, deren „Liebes-Collage“, das Magazin News zeigt in einer Online-Bilderstrecke Privatfotos und sogar intime Liebesbriefe.

Aus ihrem Interview in „Österreich“ schließen wir, dass die Mutter des Angeklagten ihr Gesicht bewusst in der Öffentlichkeit zeigen will. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ihr Sohn, der mutmaßliche Täter, diese Ansicht teilt. Dass ein explizites Einverständnis vorliegt, ist zu bezweifeln, schließlich haben andere Medien brav verpixelt.

Wenn Philipp K. anonym bleiben wollte (was der Berichterstattung der APA nach durchaus denkbar ist), stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, den Namen eines Verdächtigen abzukürzen, aber dann dennoch jedermann mittels des vollen Namens der Mutter über seine Identität zu informieren. Immerhin, rein rechtlich zählen sowohl Name als auch familiäre Beziehungen zu jenen Identifizierungsmerkmalen, die vom Identitätsschutzparagraphen (§ 7a MedienG) erfasst werden.

Der Ehrenpreis für den sinnfreiesten Versuch, die Persönlichkeitsrechte zu schützen, geht an Oe24.at: Sowohl Angeklagter als auch Opfer werden innerhalb der selben Seite je einmal verpixelt und einmal nicht:

Vielen Dank an Patrick, Alex, Petra, Tanja und Hannes, die alle an diesem Artikel mitgearbeitet haben!

„Du, sind Mamas überhaupt wichtig?“ – so lautet der Titel eines Artikels, der am 6.2. im Kurier erschien und seit 5.2 auf Kurier.at online ist.  Das Thema: Der „Obsorgestreit“ um den Buben F. :

Name und Gesichter wurden von mir unkenntlich gemacht

Großfamilie, Jugendamt und Gericht liegen sich in den Haaren.  Alle wollen das Beste für ihn. Was aber ist das Beste für F.? [Vorname des Kindes im Original ausgeschrieben]

Als gute Bekannte des Vaters und der Urgroßmutter väterlicherseits, die die einstweiligen Obsorgeberechtigten sind, bin ich zugegebenermaßen parteiisch. Ob es wirklich „das Beste für F.“ ist, dass der Kurier ein Foto des Buben abdruckt und online stellt, ohne die einstweilige Obsorgeberechtigte oder das zuständige Gericht um Erlaubnis zu bitten oder auch nur zu informieren,  kann jede/r selbst beantworten.

In einem Telefonat mit dem Autor der Story und in einem Email an Chefredakteur Helmut Brandstätter (eine Kopie liegt mir vor) baten die einstweiligen Obsorgeberechtigten den Kurier, zumindest das Foto des Buben aus dem Internet zu nehmen. Diese Bitte zeigte bislang keine Wirkung.

Im Artikel werden darüber hinaus einige Behauptungen aufgestellt, ohne dem Leser Beweise vorzulegen oder Quellen anzugeben. Sowohl der Vater als auch die Urgroßmutter von F. (einstweilige Obsorgeberechtigte) geben an, vom Autor des Artikels nicht um eine Stellungnahme für den Artikel gebeten worden zu sein.

Ein unrepräsentativer Blick auf die Bildquellen der Seite-1-Aufmacher der letzten 14 Kurier-Ausgaben zeigt: Nur ein Foto war klar als tagesaktuell identifizierbar (Glückwunsch an Thomas Morgenstern!), dafür stammen gleich sechs der Aufnahmen von der „Microstock-Bildagentur“ (Eigendefinition) Fotolia, Kobuk-Lesern schon durch die Wiederauferstehung der DDR bekannt.

Die gezeigten drei Beispiele, „Silvester Glücksschwein„, „Drogen“ und „Zeichnen„, sind gemeinsam für ein paar Euro zu haben.

Die genaue Verteilung der Bildquellen (mehr als 14, da einige Bildmontage mit mehreren Quellen):

  • 6x Fotolia
  • 3x APA
  • Je 2x Corbis, der Fotograf selbst, sowie eine andere Bildagentur
  • Je 1x AP und Reuters

Damit ist Fotolia seit dem 27. 12. an knapp jeder zweiten Titelseite des Kurier, dem vermutlich „teuersten“ Platz im Blatt, beteiligt. Nicht uninteressant, wenn man die Eigendefinition der Agentur betrachtet:

Fotolia ist eine internationale Microstock-Bildagentur. Microstock bedeutet Fotografie zu einem extrem niedrigen Preis. Die Bilder bei Fotolia sind ausnahmslos lizenzfrei, d.h. ohne Aufpreis zeitlich, örtlich und unabhängig von der Auflage einsetzbar.

Aktueller und hochwertiger Bildjournalismus sieht eher anders aus.

Über das Verhältnis von Politik und Medien wird in Österreich selten laut gesprochen.
Bestenfalls hinter vorgehaltener Hand. Das ist nun anders.
12 ½ Zeilen im KURIER ändern alles.

Dass Politiker Jobs vergeben können, ist bekannt.
Dass Journalisten sie dabei kontrollieren, ebenso.
Dass Politiker Journalisten-Jobs vergeben, ist neu.
Zumindest, dass es öffentlich ausgesprochen wird.
Vor allem aber, dass das betreffende Medium diesen Eindruck selbst vermittelt und es als Leistung des Politikers darstellt.

.
KURIER, 19. Dezember, Niederösterreich-Ausgabe:

„Rasche Hilfe für die KURIER-Leser
Telefonsprechstunde: Der traditionelle Termin des Landeshauptmanns in der KURIER-Redaktion brachte erneut viele Lösungen“

Ein emotionaler Anruf kam von einer verzweifelten Mutter aus Breitenfurt:
„Mein Sohn hat Publizistik studiert, zusätzliche Ausbildungen gemacht und findet keinen Job“,
weint die Frau.
Erwin Pröll überlegt keine Sekunde:
„Gnädige Frau, wäre der KURIER vielleicht
etwas für ihren Sohn?“
Mit der Telefonnummer von KURIER-Chronik-Chef Michael Jäger in der Tasche beendet die Frau das Gespräch hörbar erleichert.“

Das lässt drei Schlüsse zu:

a) Landeshauptmann Erwin Pröll kann jemanden zum Journalist machen. Beim KURIER.
Das hieße, ein Politiker kann jene, die ihn kontrollieren sollen, selbst bestimmen.
Tragisch für die Demokratie. Tragisch für den KURIER.
Aber für den Politiker wäre solchjemand dort wohl gut brauchbar.
b) Landeshauptmann Erwin Pröll hat den Jemand nur empfohlen.
Das hieße, er hätte ihn für Fähigkeiten gelobt, die er nicht überprüft haben konnte.
c) Landeshauptmann Erwin Pröll hat nur einen Kontakt hergestellt.
Das hieße, der Jungpublizist hätte es bislang nicht geschafft, die Nummer des KURIER-Chronik-Chefs zu recherchieren. Und sei’s nur für ein Volontariat.
Tragisch für einen angehenden Journalisten.

Bewundernswert ist die Selbstverständlichkeit mit der der KURIER die Passage publiziert.
Bleibt sie unwidersprochen, zeichnen die 12 ½ Zeilen – ganz abgesehen von Titel und Tonalität – ein erschreckendes Bild vom Selbstverständnis des KURIER.

Und sie konterkarierten damit die Inszenierung des KURIER an sich respektive Aussagen seines Chefredakteurs.

Den KURIER betreffend ließe das wieder drei Schlüsse zu:

a) Beim KURIER ist es üblich oder möglich – oder für seine Redakteure zumindest denkmöglich! –, dass Politiker die faktische Macht haben KURIER-Jobs auf diese Art und Weise zu besetzen.
Das wäre bei allen wirtschaftlichen Gegebenheiten wohl eine Täuschung des Lesers, dem man als politisch „Unabhängige Tageszeitung für Österreich“ (Subtitel) seit kurzem auch „Journalismus pur“ verspricht (Slogan).

b) Der KURIER sucht dringend Journalisten und ist dankbar für jeden der ihm vermittelt wird.
Das widerspräche den Aussagen von KURIER-Chefredakteur Helmut Brandstätter. Demnach werde es sogar Kürzungen im Personalbereich geben. Vielleicht weist aber auch keiner der vorhandenen Mitarbeiter die schon zitierten (Recherche-)Qualitäten des Jungpublizisten aus Breitenfurt auf.
c) Der KURIER-Redakteur hat mit dem Telefonat lediglich das Geschehen wiedergegeben. Unreflektiert eben. Und weder der KURIER-Redakteur, noch der KURIER-Chef vom Dienst oder KURIER-Chronik-Chef oder KURIER-Chefredakteur, befanden es für nötig der falschen Vorstellung des Politikers über die Jobvergabe beim KURIER zu widersprechen, und im Sinne unabhängigen Journalismus’ auch gegenüber dem Leser unmissverständlich klar zu stellen, dass ein derartiger Vorgang beim KURIER gänzlich ausgeschlossen ist.
Eine derartig unreflektierte Berichterstattung widerspräche einem wesentlichen Kriterium einer Qualitätszeitung. Und eben das nimmt Chefredakteur Helmut Brandstätter für den KURIER in Anspruch: „Der Kurier ist eine Qualitätszeitung“.

Warum just die Telefonnummer von KURIER-Chronik-Chef Michael Jäger vermittelt wurde, bis vor Kurzem noch KURIER-Niederösterreich-Chef, tut dabei gar nichts mehr zur Sache.

Das Tragische an all den Varianten, die in der 12 ½ Zeilen-Passage des KURIER stecken:
Sie sind dazu angetan, dem Vertrauen in die gute Arbeit der verdienten Mitarbeiter des KURIER zu schaden – und dem Journalismus im Allgemeinen.

All jene Journalisten, die sich mit Unabhängigikeit, Objektivität und Fairness bei allen Widrigkeiten täglich bemühen ihrer Kontrollfunktion als Vierter Macht im Staat gerecht zu werden, die Politik kritisch hinterfragen und Machtmissbrauch aufdecken, verdienen es nicht unter einem Generalverdacht zu stehen. Auch der bedauernswerte Publizistikabsolvent in seiner schwierigen Situation auf Jobsuche nicht.

Dem Generalverdacht, dass Politiker Journalisten machen können.
Mit den 12 ½ Zeilen im KURIER könnte dieser Eindruck leider entstehen.

Ich ersuche den KURIER daher um Widerspruch.
Im Sinne des Journalismus.
…des puren Journalismus.


Große Zahlen anschaulich darzustellen ist nicht immer ganz einfach, das stellt der Kurier in seiner Sonntagsausgabe einmal mehr unter Beweis.

Wie sinnvoll es ist, die österreichische Milchproduktion in Volumen von deutschen Fußballstadien anzugeben, ist eine andere Frage, doch rechnen wir es durch:

3,26 Mio. Liter dividiert durch 900 ergibt 3.622 Liter. Die Allianz-Arena hat demnach ein Volumen von gut 3,6m³… Hohe und lange Bälle zählen damit wohl nicht zum Spielstil der Bayern.

Für Interessierte aus der Rubrik „unnützes Wissen“:

Die Milchproduktion betrug 2009 3.230.000 Tonnen, also ca. 3,12 Milliarden Liter. Das Volumen der Allianz-Arena schlägt Daumen mal Pi mit 2.928.300m³ (258m x 227m x 50m) zu Buche. Lässt man sie also ein wenig überschwappen, passt die jährlich in Österreich produzierte Milch knapp in das Münchner Stadion. Allerdings nur ein Mal.

Fotos: (cc) Miaers und (cc) Nathan 16. Montage: Peter Pfeiffer. Scan: Kurier vom 19.12., Seite 9.

Fünf bis acht Terroristen hatten zunächst unmittelbar vor dem Gebetshaus zwei Atombomben zur Explosion gebracht.

(„Kurier“ vom 2.11. Danke an Christoph R. auf der Kobuk-Facebook-Seite für Scan und Hinweis!)

Das angesehene Wirtschaftsmagazin Forbes bezifferte die Baukosten auf knapp zwei Milliarden Dollar und nannte es „The World’s First Billion-Dollar Home„. Seither geht die Geschichte um die Welt: Vom indischen Milliardär Mukesh Ambani, der sich in Mumbai ein Luxus-Wohnhaus bauen lässt. 27 Stockwerke auf 173 Metern, für Baukosten zwischen ein und zwei Mrd. Dollar — je nach redaktioneller Zweiteinschätzung der Forbes-Schätzung.

Und einige haben gleich zwei Tipps abgegeben, sicher ist sicher:

„Nach Schätzungen soll das Domizil rund zwei Milliarden Dollar gekostet haben.“ (ORF)

„Kostenpunkt: 800 Millionen Euro.“ („Österreich“, 15.10.2010)

„Zwei Milliarden Euro Baukosten“ („Österreich“, Printausgabe 27.10.2010)

„Die Kosten für den Bau werden auf 1,5 bis zwei Milliarden Dollar geschätzt.“ (Kurier)

„750 Millionen Euro will er sich das Bauwerk kosten lassen.“ (SZ)

„Das rund 750 Millionen Dollar [sic!] teure Gebäude“ (Der Spiegel, 23.11.2007)

„Knapp zwei Milliarden Dollar lässt sich Ambani den Bau kosten.“ (Der Spiegel, 19.5.2008)

„Der [sic!] Wert seines Hauses, das Ambani diesen Monat beziehen will, schätz [sic!] die britische Tageszeitung „Telegraph“ auf umgerechnet 717 Mio. Euro.“(Financial Times Deutschland, Bild 6)

„Das Haus wird weltweit das erste Wohnhaus sein, das eine Milliarde Dollar gekostet hat“ (Wikipedia)

Nur die engl. Wikipedia fällt aus der Reihe:

„According to Reliance Industries [d. Konzern des Milliardärs], Antilia cost between US$50–70 million to build.“ (Wikipedia)

Vermutlich haben wir alle gerade das selbe Problem: die Summen sind schlicht zu groß, um eine klare Vorstellung zu haben, was damit möglich ist, und was nicht. Darum erst eine kleine Leserkalibrierung…

Das im Bild rechts ist der Burdsch Chalifa in Dubai. Mit 828 Metern und 162 Stockwerken das derzeit höchste Gebäude der Welt. Baukosten: ca. 1,5 Milliarden US-Dollar. (Da hat sich der reichste Mann Asiens bei seinem Häuschen aber ganz schön über den Tisch ziehen lassen.)

Zurück zu Forbes. Die beriefen sich bei den zwei Milliarden ursprünglich auf den Marketingchef einer am Bau beteiligten US-Firma, mussten aber kurz darauf einräumen, dass dieser seine Aussage „zurückgezogen“ habe. Einen Monat darauf zitierte die New York Times einen Sprecher Ambanis. Dieser beschwichtigte, die Baukosten lägen in Wahrheit bei ca. 50 bis 70 Millionen Dollar.

Auch wenn es sich dabei eher nicht um den schlüsselfertigen Vollausbau handelt, bleibt dennoch eine gewaltige Differenz zu den kolportierten Summen. Das sieht man auch beim Wall Street Journal so und versucht dort — vorerst nur im Blog und noch ohne Beleg — gleich mit mehreren Legenden aufzuräumen:

„Die Einweihungsfeier findet nicht vor dem 28. Nov. statt, das Haus wird keine 600 Bediensteten haben […] und das Gebäude ist keine Milliarden wert (würde man es jedoch in einzelne Appartements aufteilen und jeden Quadratmeter zum gängigen Preis verkaufen […], dann könnte der Gesamtbetrag in diese Höhe gehen).“

Die klassische Verwechslung von Herstellungskosten und höchst theoretischem Verkaufswert also?

Ein findiger User im SkyscraperCity-Forum hat nachgerechnet und noch eine ganz andere Erklärung gefunden, warum der Forbes-Informant völlig korrekt die Summe von „zwei Milliarden“ genannt haben könnte: 50 Millionen Dollar entsprachen damals exakt zwei Milliarden … indischen Rupien.

Foto: (cc) Joi Ito

Hans Peter Lehofer ist Medien- und Telekomrechtler und ehem. Chef der Medienbehörde KommAustria. Dieser Gastbeitrag erschien zuerst in seinem Blog unter dem Titel „Journalismus vom Hörensagen (oder: muss man das First Amendment kennen, um darüber zu schreiben?)“

„Traurig genug, dass wir darüber reden müssen, was Pressefreiheit ist“, schreibt Helmut Brandstätter in seinem aktuellen Kurier-Leitartikel. Er setzt fort mit dem Lamento, dass wir in Österreich nun „über ein Thema diskutieren, das in den USA seit 219 Jahren geregelt ist: die verfassungsrechtliche Absicherung der Pressefreiheit.“ — und er kommt zu einem interessanten Ergebnis: „wenn das Redaktionsgeheimnis nichts mehr wert ist, brauchen auch wir eine Verfassungsbestimmung.“

Blöd nur, dass das Redaktionsgeheimnis in Österreich verfassungsrechtlich besser abgesichert ist, als es in den USA mit dem von Brandstätter gelobten „First Amendment“ der Fall ist. Denn Art 10 EMRK, in Österreich unmittelbar geltendes Verfassungsrecht, schützt auch journalistische Quellen. In den Worten des EGMR, jüngst im Urteil der Großen Kammer im Fall Sanoma Uitgevers (siehe dazu hier):

„The right of journalists to protect their sources is part of the freedom to ‚receive and impart information and ideas without interference by public authorities‘ protected by Article 10 of the Convention and serves as one of its important safeguards. It is a cornerstone of freedom of the press, without which sources may be deterred from assisting the press in informing the public on matters of public interest.“

Der erste Zusatzartikel zur US-Verfassung („First Amendment“) lautet (auszugsweise):

„Congress shall make no law … abridging the freedom of speech, or of the press“

Nun umfasst das allerdings keineswegs zwingend auch den Schutz des Redaktionsgeheimnisses („reporters‘ privilege“), sodass immer mehr US-Staaten dazu übergegangen sind, eigene „Shield Laws“ zu verabschieden, um das Redaktionsgeheimnis – unterhalb der Verfassungsebene – zu schützen. Der Supreme Court hat bislang nämlich einen allgemeinen Schutz des Redaktionsgeheimnisses abgelehnt (maßgebend mit knapper Mehrheit Branzburg v. Hayes aus dem Jahr 1972), der jüngste spektakuläre Fall in diese Richtung war „In re: Miller“ (siehe dazu hier oder hier), in dem es der Supreme Court abgelehnt hat, den Fall der NYT-Reporterin Judith Miller anzunehmen, die wegen ihrer Weigerung, journalistische Quellen offenzulegen, tatsächlich in Haft musste.

Zusammenfassend: in Österreich haben wir eine Verfassungsbestimmung, die — nach der Rechtsprechung — auch das Redaktionsgeheimnis schützt. In den USA — auf Bundesebene — nicht.

Traurig genug, dass wir darüber reden müssen, was journalistische Sorgfalt ist.

Illustration: Graffito auf der Berliner Mauer, (cc) Jotquadrat

 

Dieser Gastbeitrag von Robert Menasse erschien zuerst auf seiner Facebook-Seite, unter dem Titel „Die herrschende Meinung ist noch dümmer als die Meinung der Herrschenden“.

Gestern, am 12. September 2010 schrieb der KURIER-Kolumnist A. S. auf Seite 1, im sogenannten „Einserkastl“, über das „Thema Integration“ und die „Thesen“ von Thilo Sarrazin:

Wer hat jetzt recht? Sarrazin, der auch überzogen hat? Seine Kritiker, die ihn in vorauseilendem Gehorsam (wem gegenüber eigentlich?) mundtot machen wollen und damit eigentlich die Demokratie abschaffen?

Man weiß bei Herrn S. nie, ob er einen schlampigen Gedanken perfid formuliert, oder ob er bloß unfähig ist, einen naturtrüben Gedanken klarer zu formulieren. Versuchen wir einmal, ihn zu verstehen:

Er meint also, dass die Kritiker von Thilo Sarrazin „eigentlich“ die Demokratie abschaffen. Wir ersparen uns jetzt einen Exkurs über den „Jargon der Eigentlichkeit“, über den Adorno ein Buch geschrieben hat, das am Beispiel von (immerhin Heidegger) vorführt, wie Sprache zum Werkzeug der Täuschung wird, die sich gegen Kritik darüber immunisiert, dass sie jederzeit das Gegenteil des Geschriebenen als „eigentlich“ Gemeintes, das Gegenteil des Verstandenen als „eigentlich“ Geschriebenes, das Gegenteil von Sinn als „eigentliche“ Wahrheit behaupten kann. Man darf Herrn S. nicht vorwerfen, dass er auch dieses Buch nicht kennt, aber man muss ihn doch fragen, ob ihm klar ist, was er, um es in seinem Jargon zu sagen, „eigentlich“ geschrieben hat:

Die Kritiker von Thilo Sarrazin schaffen also „eigentlich“ die Demokratie ab. Das ist ein Satz, der ein Faktum behauptet. Nun ist aber, trotz heftiger, massiver, breiter Kritik an Sarrazin nirgendwo im deutschen Sprachraum, in dem „die Thesen“ von Sarrazin diskutiert werden, nachweislich abgeschafft worden, was hier unter Demokratie verstanden wird. Das ist ein Faktum, das völlig widerlegt, was er als Faktum behauptet. Ich habe den Verdacht, dass Herr S. eigentlich etwas anderes „eigentlich“ schreiben wollte, etwas anderes „gemeint“ hat: nämlich, dass das „wollen“ vom ersten Satzteil sich auch auf den zweiten bezieht, er also schreiben wollte: „mundtot machen wollen“ und damit auch die „Demokratie abschaffen wollen“ – allerdings hat er in der fünften Klasse Gymnasium gelernt, „unschöne Wortwiederholungen“ zu vermeiden, also hat er das zweite „wollen“ weggelassen“, statt das erste an das Ende des Satzes zu ziehen.

Aber selbst wenn er es „eigentlich“ so gemeint hatte – es wird dadurch nicht viel besser. Denn selbst für den Satz, dass die Kritiker von Sarrazin die Demokratie abschaffen WOLLEN, gibt es keine einzige faktische Bestätigung. Es gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass auch nur ein einziger Kritiker Sarrazins irgendwo, ganz entlegen, gesagt oder geschrieben hat: Wir wollen Thilo Sarrazin mundtot machen, weil wir wollen die Demokratie abschaffen.

Warum schreibt der Journalist einer Tageszeitung, die den Fakten verpflichtet sein sollte, also einen solchen Satz? Weil er ihn „eigentlich“ nicht so gemeint hat?

Wenn man länger darüber nachdenkt, kommt man zu dem Gedanken, dass Herr S. vielleicht „eigentlich“ etwas anderes gemeint hat: nämlich nicht „Demokratie“, also Wahlen, die Entsendung von Volksvertretern nach bestimmten, in der Verfassung geregelten Verfahren, die Bildung einer Regierung etc., sondern „Meinungsfreiheit“. Vielleicht hat Herr S. nur dies gemeint: die Gegner von Thilo Sarrazin schaffen die Meinungsfreiheit ab, oder wollen die Meinungsfreiheit abschaffen. Nun haben aber die Gegner von Thilo Sarrazin nachweislich die Meinungsfreiheit nicht abgeschafft – denn sie verbreiten ja sogar seine Meinung, indem sie mit ihm in allen Talkshows auf und ab diskutierten. Und sie WOLLEN auch die Meinungsfreiheit nicht abschaffen, weil es just die Gegner von Thilo Sarrazin sind, die genau wissen, dass im Fall der Abschaffung der Meinungsfreiheit es ihre Meinung ist, die zuallererst abgeschafft wird. Also wieder ein faktischer, und dazu noch ein interpretativer Unsinn von Herrn S.

Lesen wir die Sätze von Herrn A.S. nochmals, um zu begreifen, was er gesagt hat – und wir entdecken eine weitere Technik, bei der „eigentlich“ (im Sinn des „Jargons der Eigentlichkeit“) nicht nachgewiesen werden kann, ob Herr S. sie in bewusster Perfidie oder bloß mit naturtrüben Bewusstsein eingesetzt hat:

Herr Sarazin, schreibt er, „hat überzogen“ – das heißt: ein bissl übertrieben, aber das wird man doch noch dürfen, um etwas zuzuspitzen.

Seine Kritiker aber, schreibt er, wollen ihn Mundtot machen und die Demokratie abschaffen, also ihn zum Schweigen bringen und jede vernünftige Grundlage eines gedeihlichen Zusammenlebens zerstören.

Diese Formulierung drückt klar aus, welcher Seite die Sympathie von Herrn S. gilt. Sie ist allerdings so formuliert, dass Herr S. jederzeit behaupten kann, „eigentlich“ habe er das nicht so gemeint.

Wenn Herr S. geschrieben hätte: „Der Ku Klux Clan hat übertrieben, als er auf soziale Probleme in den Südstaaten der USA hinwies, aber Martin Luther King wollte diese besorgten Bürger mit ihren schicken Kapuzen mundtot machen“, wäre die S.-Technik heute augenfällig. Er hätte umgekehrt auch schreiben können: „Herr Sarrazin betreibt Volksverhetzung, aber ein erfreulich großer Teil der deutschen Zivilgesellschaft und der deutschen Medien übt daran Kritik“ – dies wäre, auf Grund der FAKTENlage genauso gerechtfertigt gewesen…. und da stellt sich natürlich die Frage, warum Herr S. seine Formulierung so gewählt hatte, wie er es „eigentlich“ tat (wenn wir immer noch voraussetzen, dass Herr S. seine Formulierungen bewusst wählt!)

Aber es wird ja noch abenteuerlich und zugleich auch verräterisch, wenn wir Herrn S. genau lesen: er schrieb ja nicht nur, dass die Kritiker Herrn Sarrazin „mundtot machen wollen“,  sonder auch, dass sie dies „in vorauseilendem Gehorsam (wem gegenüber eigentlich?) tun.“

Ich kann mir gut vorstellen, dass Herr S. beim schnellen Tippen plötzlich die Formulierung „in vorauseilendem Gehorsam“ hinschrieb, das kam plötzlich, ganz schnell, es muss ja schnell gehen, es muss eine Tageszeitung produziert werden. Da schreibt sich schon mal etwas ganz schnell von selbst, Floskeln, Phrasen, das fliegt einem routinierten Lohnschreiber, der ganz schnell für morgen etwas Geharnischtes schreiben soll, flott zu, und ich kann mir vorstellen, wie Herr S. in diesem Moment kurz stutzte und sich fragte: „Wem gegenüber eigentlich?“

Und da kam ihm diese Frage plötzlich sehr originell vor, kritisch, und dabei völlig logisch, da er, als ein Mann, der jede Zeile für Lohn schreibt und dabei weiß, wer die Eigentümer seines Mediums sind, und wem gegenüber er gehorsam zu sein hat, und wie er seinen Nimbus als „unabhängiger Journalist“ aufrecht erhalten kann, wenn er NICHT fragt, was er schreiben soll, sondern schreibt, was er WEISS, dass er schreiben soll, so eilig, so schnell…. für morgen! ….. Ich kann mir vorstellen, wie er, als ihm diese Frage einfiel („vorauseilend gehorsam. Wem gegenüber eigentlich?“),  sie ihm ungemein kritisch und kess vorkam, aber nicht so schmerzhaft, wie es eine selbstkritische Frage (die da so nahe lag) gewesen wäre, dass er gar nicht weiter darüber nachdachte und sie  tatsächlich gleich mit martialischem Gefühl hinschmierte: „Die Kritiker von Thilo Sarrazin wollen in vorauseilendem Gehorsam (!Mann, das ist kritisch!) aber wem gegenüber eigentlich? (Mann, das ist reflektiert!) ihn mundtot machen, Demokratie abschaffen……“

Tatsächlich ist diese Formulierung in diesem Kontext so unsinnig, dass es sogar bei einem Journalisten eine Entlassung rechtfertigen würde: Nicht jede Phrase passt in jeden Kontext. „Vorauseilender Gehorsam“ war noch nie der Grund für Kritik, die von der Zivilgesellschaft geäußert wird.

Wie wäre es zum Beispiel, wenn Herr S. statt „vorauseilendem Gehorsam“ den schönen, alten Begriff „Einsicht“ verwendet hätte, oder „Erinnerung“, „Wissen“, „Verpflichtung: Die Kritiker von Thilo Sarrazin üben Kritik in der Einsicht, wohin Volksverhetzung führt, die Spaltung der Gesellschaft, das Schüren von Hass. Sie haben noch die Erinnerung daran, was just in diesen Landen eine pseudowissenschaftliche Argumentation, die sich auf „Rassen“-Spezifika stützt,  schon einmal bedeutet hat, sie wissen, wohin Eugenik, Rassenlehre, Sterilisationsprogramme, SOZIALE Reinheitsgebote geführt haben, sie haben die Verpflichtung, dagegen aufzustehen und diesen Rückfall in die Barbarei, der mit dem unschuldigen „Ist-ja-wahr“-Gestus daherkommt, zu verhindern!!!! —- Da ist weit und breit kein „Gehorsam“, sondern, im Gegenteil, Widerstand gegen Tendenzen am Werk, die Menschen Grundrechte absprechen wollen – und dies wäre nach Herrn S. vom KURIER die „Abschaffung der Demokratie“?

Warum?

Dummheit?

Es wäre schön, wenn es Dummheit wäre.

Am selben Tag erschien in derselben Zeitung ebenfalls auf Seite Eins: „Die Blauen führen bei den unter Dreißigjährigen!“

Kann es sein, dass Herr S. seinen Unsinn, wie immer er ihn „eigentlich“ gemeint hat, „in vorauseilendem Gehorsam“ an die künftige Mehrheit in diesem Land geschrieben hat? Kann es sein, dass ein Zeilenschreiber-Idiot so luzid ist, dass er daran denkt, in einer „Das-wird-man-doch-noch-sagen-dürfen“- Gesellschaft die Annonce aufzugeben: „Ich will auch morgen noch für Euch schreiben dürfen!“?