Mit seiner klaren Absage an die Sparpolitik Europas sorgt der neue griechische Finanzminister Yanis Varoufakis derzeit für viel Wirbel. Der „Kurier“ behauptet nun, dass Varoufakis vor zwei Jahren noch eine völlig andere Meinung vertreten hätte und beruft sich dabei auf einen Blogeintrag aus dem Jahr 2013. Die Zeitung scheint dabei aber die Kernaussagen von Varoufakis entweder nicht verstanden zu haben, oder verdreht seine Aussagen, um das ganze irgendwie als Kontroverse zu verkaufen.

Im „Kurier“-Artikel heißt es:
„Noch vor zwei Jahren wollte Yiannis Varoufakis Deutschland an der Spitze in Europa sehen. So schnell können sich Meinungen ändern: „Europa braucht eine deutsche Hegemonie“ – diese Forderung nach einer starken Rolle Deutschlands kommt ausgerechnet von einem Regierungsmitglied der griechischen radikalen linken Partei Syriza“
Und weiter:
Berlin soll, laut Varoufakis damals, ein europaweites Erholungsprogramm entwickeln. Der Ökonom schlägt eine Art europäischen New Deal vor – ähnlich der wirtschaftlichen und sozialen Reformen in den USA in den 1930er-Jahren (…) Von diesen Ideen scheint Varoufakis heute nur noch wenig zu halten.
Falsch. Varoufakis vertritt auch heute noch exakt die selben Ideen. Er wünscht sich nach wie vor sowohl einen „New Deal“ und befürwortet ein hegemoniales Deutschland, wie er in einem aktuellen Interview mit der Zeit erklärt. Das hegemoniale Deutschland müsse seinen Kurs aber radikal ändern – weg von Austerität und Troika hinzu einem europaweiten „New Deal“-Konzept.
Der Kurier-Artikel lässt es so aussehen, als hätte Varoufakis damals Deutschlands Führung bedingungslos unterstützt, auch ohne dieses „Aber“. Deshalb spricht das Blatt auch von „Richtungswechsel“ und sagt „So schnell können sich Meinungen ändern“. Es wird eine künstliche Kontroverse erzeugt, dabei hat Varoufakis damals wie heute den Sparkurs Deutschlands und der Troika abgelehnt.
Der Kurier ist mit verdrehten Artikeln wie diesen allerdings in guter Gesellschaft. In den letzten Tagen war das nämlich nur eine von vielen Falschmeldungen, die über Griechenlands neue Regierung durch die Medien gingen.
In den letzten Tagen haben unter anderem Kurier und profil von einer APA-Umfrage über das Vertrauen in die Landeshauptleute berichtet. In allen Medien war die Darstellung problematisch.
Im Kurier hat das so ausgesehen:

und im profil (nur Print) so:

Ausgangspunkt war eine Online-Umfrage von APA/OGM mit 500 Befragten.
Im OGM-Bericht (pdf) liest man, dass die maximale Schwankungsbreite 4,5% beträgt. Das ist so nicht richtig und gilt nur für einen Teil der Daten.
Denn im Bericht werden unter anderem Vertrauenswerte für die Landeshauptleute im jeweils eigenen Bundesland ausgewiesen. Wenn die Stichprobe „sauber“ ist, dann wurden in Vorarlberg und im Burgenland daher nur etwa 20 Personen befragt. Da kann man zwar noch die Formel für Schwankungsbreiten verwenden – allerdings wäre sie deutlich größer als die 4,5%. Generell sollte man aber Stichprobenergebnisse mit n=20 nicht mehr publizieren. Da noch auf die Gültigkeit der Näherungsformeln für Stichprobenschätzungen zu hoffen, ist ziemlich wagemutig. Genau das machen aber sowohl Kurier als auch profil: Sie publizieren die bundeslandspezifischen Werte. Auch im Bericht der APA finden sich diese Zahlen.
Für den Vertrauensindex (Anteil Vertrauen minus Anteil kein Vertrauen) stimmt die im OGM/APA Dokument angegebene maximale Schwankungsbreite ebenfalls nicht. Bei Differenzen von Anteilen aus derselben Stichprobe muss man andere Formeln verwenden, und die Schwankungsbreite wird dann größer. Genaueres dazu (inklusive eines interaktiven Rechenblattes) kann man in meinem Blog nachlesen. Die Schwankungsbreite beim bundesweiten Vertrauensindex von LH Pröll beträgt beispielsweise 8,0% und nicht maximal 4,5%.
Der Kurier publiziert bei den bundesweiten Ergebnissen lobenswerterer weise nicht nur die Differenz „Vertrauen – kein Vertrauen“, sondern auch „Vertrauen“, „kein Vertrauen“ und „weiß nicht“ getrennt. Allerdings gibt’s da Probleme mit der Darstellung. Man kann diese Daten nur getrennt und daher nicht gleichzeitig in einer Grafik sehen. Dabei wäre es sehr einfach, alle Daten in übersichtlicher und aufschlussreicher Form darzustellen, etwa so:

Daten aus dem Vertrauensindex – Darstellung von Erich Neuwirth
Diese Grafik zeigt auch, warum es statistisch nicht vertretbar ist, nur die Differenzen zwischen Vertrauen und keinem Vertrauen auszuweisen: beim Vergleich der Landeshauptleute weist der Anteil der Unentschiedenen (gelber Balken) die weitaus größten Unterschiede auf. Diese Information in der Grafik einfach auszublenden erweckt ein völlig falsches Bild. Es hat wohl auch wenig Sinn, das Vertrauen in einen LH eines kleinen Bundeslands, der erst kurz im Amt ist, mit einem langdienenden LH eines großen Bundeslandes zu vergleichen.
Und noch ein Problem gibt’s mit der Kuriergrafik. Bei den 3 verschiedenen Diagrammen ändert sich die Reihenfolge der Landeshauptleute weil die immer der Größe der verschiedenen Werte nach angeordnet werden. Das erschwert vergleichendes Lesen ungemein.
Insgesamt illustriert die Kommentierung und die grafische Darstellung recht deutlich, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben, bis Stichprobenerhebungen bezüglich ihrer Schwankungsbreiten sorgfältig kommentiert werden und grafische Darstellungen so gewählt werden, dass es dem Konsumenten möglichst leicht gemacht wird, Erkenntnisse aus den Grafiken abzuleiten.
Statistiker geben aber die Hoffnung nie auf, und außerdem war es früher noch wesentlich schlimmer.
* Erich Neuwirth ist außerordentlicher Professor (i.R.) an der Universität Wien und lehrt Informatik, Statistik und Mathematik.
Die „Sport Bild“ hat am 20. März exklusiv in der Printausgabe berichtet, der Extremsportler Felix Baumgartner wolle zum Mond fliegen und suche noch einen Sponsor. Die dpa verbreitete die Nachricht, die APA übernahm sie. Nahezu alle größeren österreichischen Medien ebenso wie etliche deutsche Zeitungen veröffentlichten die Geschichte. Aber niemand fragte nach, ob die Meldung stimmt. So machte eine Ente ihre Runde.

Die Gratiszeitung „Heute“ brachte die Story am nächsten Tag sogar aufs Cover : „Ich will auf den Mond fliegen“. Die Online-Ausgaben der Kleinen Zeitung, News, Kurier, Salzburger Nachrichten, Kronen Zeitung, Standard, Ö3, und viele mehr stellten die Geschichte vom geplanten Mondflug mit leichten Variationen ins Netz. Die Salzburger Nachrichten, Kleine, Kurier u.a. brachten die Story auch gedruckt.
Nachdem am Sonntag auch „Österreich“ die Geschichte groß brachte, wurde es „Super-Felix“ offenbar zu viel. Auf Facebook dementierte Felix Baumgartner die Spekulationen.
Es ist immer wieder bemerkenswert mit welcher „billigen effekthascherei“ manche Medienvertreter versuchen Auflage zu machen!!! Als ich neulich beim Laureus Award gefragt wuerde ob ich noch Traeume habe sagte ich:“ Ja, ich wuerde gern zum Mond fliegen“. Daraus wurde dann- „Felix plant naechsten Coup!!“ Diese headline ist so weit von der Wahrheit entfernt wie die Erde vom Mond. Es gibt weder Plaene noch wurde jemals mit meinem langjaehrigen Partner Red Bull darueber gesprochen!!! Ich konzentriere mich in Zukunft auf’s Helikopter fliegen und meine Aufgabe als UN Botschafter. Also liebe Medienvertreter, wenn euch guter Journalismus am Herzen liegt dann schreibt Ihr genau das!! Wenn nicht- habt ihr mir recht gegeben!!Lg Euer Felix
Update: Die APA hat die Meldung von der dpa übernommen. Wir haben das oben im Text entsprechend ergänzt.
In der Ausgabe vom 8. November berichtet „News“ über den Schauspieler Martin Weinek, der eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung eingebracht hat. Die Identität des Beschuldigten schützt die Zeitschrift mit einem schwarzen Balken vor seinen Augen. Angesichts der Informationen, die im Text auf den ersten Blick über ihn zu finden sind, wirkt dieser Versuch allerdings lächerlich.
Laut dem Artikel handelt es sich um Thomas S.. „News“ nennt zwar nicht den vollen Namen des Beschuldigten, dafür aber seinen 270-Einwohner großen Wohnort (in dem er der Sohn des Bürgermeisters ist), seinen Beruf und zahlreiche andere persönliche Informationen. Mit diesen Daten konnte auch Kobuk seinen vollständigen Namen und sein Foto mit einer kurzen Google-Recherche leicht herausfinden. Wie viele Feuerwehrkommandanten, die Sohn des Bürgermeisters sind, gibt es wohl in einem 270-Einwohner Ort?
Da helfen auch ein abgekürzter Nachname und ein Balken über den Augen nicht mehr. Denn, wenn der Rest des erkennbaren Gesichts auf dem Foto Rückschlüsse auf die Identität zulässt, ist dies bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Entscheidend ist, ob das erweiterte persönliche Umfeld (der Bäcker ums Eck oder der Friseur) die Person identifizieren und wiedererkennen kann. Der Oberste Gerichtshof hat das bereits mehrfach bestätigt.
Auch Kurier und ORF-Burgenland berichten über den Vorfall. Sie schreiben ebenfalls vom Sohn des Bürgermeisters, nennen aber nicht den Vornamen, der ORF erwähnt nicht einmal den Ort. Bekannte werden ihn wohl dennoch erkennen. ORF und Kurier versuchen dies aber immerhin nicht mit einem schwarzen Balken zu kaschieren.
Der 11-seitige „Schöner leben“-Teil der Kurier-Wochenendausgabe gleicht einer Apothekenumschau: Von Schnarchen über Tinnitus bis hin zu Potenz-Problemen, im Kurier gibt es für jedes Problem das passende „Mittelchen“.
Ganz besonders intensiv widmet sich der Kurier aber dem Lieblingsthema der Österreicher – dem Abnehmen. Dazu wird ein innovatives Konzept – die sogenannte AMB-Methode vorgestellt.

Klingt vielversprechend – doch was ist Bioresonanz? Den einzigen Hinweis liefert das kleine Bild unter dem Artikel, das ein sogenanntes Bioresonanzgerät zeigt. Ansonsten behalten auch die Experten Ria und Alfred Klabuschnigg, Besitzer von 32 AMB-Instituten, die Details lieber für sich.
Kurz zur Info für uns Laien:
Die Bioresonanztherapie ist eine alternativmedizinische „Schwingungstherapie“. Dabei werden Elektroden, die mit dem Gerät verbunden sind, am Körper des Patienten angebracht und „körpereigene Strahlen“ in Form von „Schwingungen“ in das Gerät geleitet. Dort werden krankmachende Schwingungen in heilsame Schwingungen „umgepolt“ und wieder zum Körper zurückgeleitet.
Wissenschaftlich bewiesen ist eine Wirkung, die über den Placebo-Effekt hinausgeht, jedoch nicht. Die Süddeutsche schreibt etwa:
Laut Stiftung Warentest muss die Bioresonanztherapie als reine Spekulation und Irreführung des Patienten gelten.
Aber wozu braucht der Leser diese Informationen? Immerhin steht das Resultat fest (15 kg in 3 Monaten!) und die Telefonnummern von sieben AMB-Instituten im Text.
Der Unterschied zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt?
Manchmal nur eine Präposition:
Mit Dank an den Hinweisgeber!
Ein Kurier-Leser wurde stutzig, als er die Titelgeschite vom 28. August in den Händen hielt. „Rekordfrau“ Gerlinde Kaltenbrunner mit Bart?

Gerlinde Kaltenbrunner ist Darek Zaluski.
Des Rätsels Lösung: bei dem abgebildeten Gipfelstürmer handelt es sich laut Bildtext um Kaltenbrunners Kollegen Darek Zaluski.
Danke Tim für den Hinweis!
Wie steht es um die heimischen Banken? Sowohl in der Abend- als auch in der Morgen-Ausgabe vom 16. Juli 2011 weiß es der „Kurier“ – so ungefähr halt.

Die Printmedienbeteiligungsgesellschaft im Auftrag der Raiffeisen Zentralbank ist übrigens mit 50,56 % Mehrheitseigentümer des „Kurier“. Ein Schelm, der jetzt was Böses denkt…
Übrigens berichtet auch der Falter in seiner aktuellen Ausgabe von Interventionen von Banken bei Zeitungen, an denen sie Anteile halten.
Danke an Marco Schreuder für den Hinweis via Twitter!
Update: Auf Google+ hat uns der Kurier eine Stellungnahme zukommen lassen:
Bitte auf keine Verschwörungstheorien hereinfallen. Für die beiden unterschiedlichen Cover gibt es einen ganz banalen Grund: Um 15.30 Uhr, dem Textschluss unserer ersten Ausgabe lag der endgültige Bericht (plus Bewertung durch den Nationalbankpräsidenten) noch nicht vor. Nach den ersten Meldungen am Nachmittag lagen die österreichischen Banken im Mittelfeld. Nach Vorliegen des Endberichts um 18 Uhr, also eineinhalb Stunden nach dem ersten Redaktionsschluss, war klar, dass Österreichs Banken im internationalen Vergleich im oberen Drittel liegen. Der Kurier produziert täglich 12 verschiedene Ausgaben, sehr oft werden Artikel, manchmal auch der Aufmacher aus Aktualitätsgründen verändert.
Vor einem Jahr erschien auf Kobuk ein Artikel über die menschenverachtende und pietätlose Berichterstattung von „Österreich“ über den Mord an Stefanie P. Der Artikel hatte immerhin eine Verurteilung durch den Medienrat zur Folge.
Nun findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter statt. Hat „Österreich“ dazugelernt? Nein, im Gegenteil: Auch andere Medien unterlassen den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Persönlichkeit, Identität und Intimssphäre von Opfer und Tatverdächtigem zugunsten reißerischer Berichterstattung über Sex & Crime.

Das Medienrecht sieht in § 7a den Schutz vor identifizierender Berichterstattung vor, um Opfer und ihre Angehörigen nicht ein zweites, öffentliches Mal zum Opfer werden zu lassen und um zu verhindern, dass Verdächtige oder Verurteilte in Form eines ‘Medienprangers’ anstelle oder neben einer gerichtlichen Bestrafung eine soziale Ersatz- oder Zusatzbestrafung erfahren. (Korn, 2010)
Da die Dokumentation der Verstöße gegen diese Bestimmung diesen Blogeintrag sprengen würde (siehe Collage oben), gibt es hier alle Zeitungsausschnitte zum Mordfall Stefanie P. in einem separaten Album (von uns anonymisiert).
Die auffälligsten Verfehlungen der letzten Tage:
- Bilder des Angeklagten und des Opfers werden tagelang unverpixelt in Heute, Krone und Österreich abgedruckt. Dasselbe passiert in Onlineartikeln. Bei „Heute“ gibt man unverfroren zu, dass ein Foto des Opfers schlicht von Facebook stammt (siehe Bildcredit!). Auch der Kurier hält sich bei Philipp K. und Opfer Stefanie P. nicht zurück.
- Wie in den Zeitungsausschnitten ersichtlich, präsentieren „Österreich“ und die Krone (auf der Titelseite) den vollen Namen des Angeklagten und die Krone sogar den vollen Namen des Opfers und seiner Schwester. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, doch auch die Oberösterreichischen Nachrichten bringen ein unverpixeltes Foto und den vollen Namen des Opfers. Überraschenderweise reihte sich sogar die „Presse“ in diese Riege ein, wie man im Google-Cache eines Berichts noch sehen kann, hier wurde aber mittlerweile (vergleichsweise vorbildlich) schon korrigert.
- Allem Anschein nach herrscht in den Redaktionen Verwirrung darüber, wann und wie die Identität der Beteiligten geschützt werden muss. Beispiel Oe24.at: Online wird der Angeklagte verpixelt (das Foto kommt schließlich von der APA), aber trotzdem mit vollem Namen genannt. An anderer Stelle jedoch wieder abgekürzt. Auch die Krone gibt sich ungeschickt: Beim Video-Beitrag zum Prozess ist der Angeklagte zunächst unverpixelt und klar erkennbar, im Video selbst jedoch unkenntlich gemacht.
- „Österreich“ nimmt in der Ausgabe vom 5. Mai gleich das Urteil vorweg, denn „Lebenslang ist beinahe fix!“ Die in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschriebene Unschuldsvermutung scheint nicht zu gelten.
- „Österreich“ und der Kurier finden es darüberhinaus angebracht, den Angeklagten plakativ mit dem Spitznamen „Milchgesicht“ zu betiteln, was sich über mehrere Artikel hinzieht.
- Ebenso unverschont bleibt das Privatleben der Beiden. Die Krone präsentiert, im öffentlichen Interesse natürlich, deren „Liebes-Collage“, das Magazin News zeigt in einer Online-Bilderstrecke Privatfotos und sogar intime Liebesbriefe.
Aus ihrem Interview in „Österreich“ schließen wir, dass die Mutter des Angeklagten ihr Gesicht bewusst in der Öffentlichkeit zeigen will. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ihr Sohn, der mutmaßliche Täter, diese Ansicht teilt. Dass ein explizites Einverständnis vorliegt, ist zu bezweifeln, schließlich haben andere Medien brav verpixelt.
Wenn Philipp K. anonym bleiben wollte (was der Berichterstattung der APA nach durchaus denkbar ist), stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, den Namen eines Verdächtigen abzukürzen, aber dann dennoch jedermann mittels des vollen Namens der Mutter über seine Identität zu informieren. Immerhin, rein rechtlich zählen sowohl Name als auch familiäre Beziehungen zu jenen Identifizierungsmerkmalen, die vom Identitätsschutzparagraphen (§ 7a MedienG) erfasst werden.
Der Ehrenpreis für den sinnfreiesten Versuch, die Persönlichkeitsrechte zu schützen, geht an Oe24.at: Sowohl Angeklagter als auch Opfer werden innerhalb der selben Seite je einmal verpixelt und einmal nicht:

Vielen Dank an Patrick, Alex, Petra, Tanja und Hannes, die alle an diesem Artikel mitgearbeitet haben!
„Du, sind Mamas überhaupt wichtig?“ – so lautet der Titel eines Artikels, der am 6.2. im Kurier erschien und seit 5.2 auf Kurier.at online ist. Das Thema: Der „Obsorgestreit“ um den Buben F. :

Name und Gesichter wurden von mir unkenntlich gemacht
Großfamilie, Jugendamt und Gericht liegen sich in den Haaren. Alle wollen das Beste für ihn. Was aber ist das Beste für F.? [Vorname des Kindes im Original ausgeschrieben]
Als gute Bekannte des Vaters und der Urgroßmutter väterlicherseits, die die einstweiligen Obsorgeberechtigten sind, bin ich zugegebenermaßen parteiisch. Ob es wirklich „das Beste für F.“ ist, dass der Kurier ein Foto des Buben abdruckt und online stellt, ohne die einstweilige Obsorgeberechtigte oder das zuständige Gericht um Erlaubnis zu bitten oder auch nur zu informieren, kann jede/r selbst beantworten.
In einem Telefonat mit dem Autor der Story und in einem Email an Chefredakteur Helmut Brandstätter (eine Kopie liegt mir vor) baten die einstweiligen Obsorgeberechtigten den Kurier, zumindest das Foto des Buben aus dem Internet zu nehmen. Diese Bitte zeigte bislang keine Wirkung.
Im Artikel werden darüber hinaus einige Behauptungen aufgestellt, ohne dem Leser Beweise vorzulegen oder Quellen anzugeben. Sowohl der Vater als auch die Urgroßmutter von F. (einstweilige Obsorgeberechtigte) geben an, vom Autor des Artikels nicht um eine Stellungnahme für den Artikel gebeten worden zu sein.



