„Entsetzliche“, „bislang unbekannte“ oder „Ekel-Details“: Im Fall Günther Paal machen Medien den Missbrauch an einem Kind zu einem Wettbewerb um immer schockierendere Enthüllungen. Die Gratwanderung zwischen berechtigtem öffentlichem Interesse und Opferschutz gelingt nicht allen.
Wie viel Information braucht die Öffentlichkeit, um eine Tat wie den sexuellen Übergriff auf ein Kind durch einen erwachsenen Mann zu verstehen? Vor etwa zwei Wochen war plötzlich bekannt: Der Kabarettist Günther Paal, bekannt als „Gunkl“, erstattete im Mai Selbstanzeige, weil er ein Kind missbraucht hat – und weil er deshalb jahrelang um viel Geld erpresst wurde. Die beiden Erpresserinnen sitzen in Untersuchungshaft, der Prozess gegen Paal startet Mitte Oktober.
Relevante Informationen betreffen aber auch die Frage, welche Umstände den Missbrauch ermöglicht haben: Welche Abhängigkeitsverhältnisse gab es, wo haben Schutzmechanismen versagt und was lässt sich daraus für die Prävention lernen?
Was nicht relevant ist: Wie und wo das Kind berührt wurde, wie es darauf reagiert hat oder wie der Täter die Tat erlebt hat. All das betrifft nämlich den höchstpersönlichen Lebensbereich des Kindes.
Und trotzdem sind diese Details nun öffentlich bekannt. Trotzdem heben sie Medien in ihre Schlagzeilen und Titelgeschichten. Warum?
Ein Missbrauch aus Täterperspektive
„Pädophilie-Ermittlungen gegen Bühnen-Star“ vermeldet das Boulevardportal Oe24 am 12. September und startet damit die Berichterstattung. Das Medium wird später auch von einer „Pädophilie-Anklage“ schreiben – beides ist falsch, Pädophilie ist kein Straftatbestand. Ermittelt wird wegen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und wegen des Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial.
Drei Tage später titelt auch die Krone von den Ermittlungen gegen einen „TV-Star“. Am nächsten Tag wird bekannt, dass es sich dabei um den Kabarettisten Günther Paal handelt.
An diesem Mittwoch werden auch schon erste Schilderungen des Tathergangs berichtet. Die Informationen stammen aus einer Aussendung des Wiener Straflandesgerichts – und aus einem Facebook-Video von Paal selbst. Er erzählt, was er genau getan hat. Er beteuert seine Reue. Es geht ihm dabei um sich selbst, nicht um das Erlebte des Kindes.*
Das Video hat einerseits den Effekt, dass der erste Tag der Causa mit Schlagzeilen über seine Reue endet. Sie lauten „Hab’ Schande auf mich gebracht“ (Kleine Zeitung), „Das tut mir unendlich leid“ (Die Presse), „‚Gunkl‘ zeigt sich in Videostatement reuig“ (Salzburger Nachrichten) oder „Phase in Leben, da hatte ich Lust auf solche Videos“ (Heute).
Es hat andererseits aber auch den Effekt eines Freibriefs: So wie Paal seinen Missbrauch formuliert, so beschreiben ihn auch die Medien. Das ist die erste Grenzüberschreitung; der erste Moment, in dem der Opferschutz in den Hintergrund gerät. Aber dabei bleibt es nicht.
Im Laufe der Berichterstattung werden auch immer mehr Details über den Tathergang und das persönliche Umfeld des Opfers bekannt. Die Krone beschreibt beispielsweise eine weitere Situation, in der Paal mit dem Kind Kontakt hatte, die aber nicht unter die Missbrauchsanklage fällt. Sie betrifft genauso den höchstpersönlichen Lebensbereich des Kindes. Wir verzichten in diesem Artikel deshalb darauf, die entsprechenden Stellen zu zitieren oder darauf zu verlinken.
Auch der Falter entscheidet sich, diese Szene in seiner ersten Titelgeschichte nach Bekanntwerden des Missbrauchs zu schildern. Die Wochenzeitung zitiert dafür aus den Ermittlungsakten – und veröffentlicht „bislang unbekannte Details“, so wirbt sie auf Social Media.
In „Der Fall Gunkl“ wird versucht, das Innenleben des Täters auszuleuchten. Ein Scheinwerfer ist auch das Coverbild. Online entscheidet man sich stattdessen für ein Ganzkörperfoto von Paal, der mit verschränkten Armen hinter dem Rücken und einem ernsten Blick leicht schräg zur Kamera eine selbstbewusste Pose einnimmt. Das Bild wurde vor sechs Jahren für ein Interview mit dem Falter aufgenommen.
Was tatsächlich passiert, ist eine Täterzentrierung: Paals Sexualität und Selbstdarstellung nehmen großen Raum ein. Vor allem aber veröffentlicht der Falter Einzelzitate aus den Ermittlungsakten, die seine Perspektive auf den Missbrauch wiedergeben, den er als „rein“ beschreibt.
Die Wochenzeitung publiziert auch Paals Einschätzung, wie das Kind die Tat erlebt habe. Für die breite Öffentlichkeit ist sie irrelevant. Für Betroffene kann das retraumatisierend sein.
Nicola Werdenigg ist Gründerin der Initiative #WeTogether, einem Institut zur Prävention von Machtmissbrauch, und regelmäßig mit Gewaltopfern in Kontakt. Sie erzählt uns, dass sich nach den Berichten über Paals Facebookvideo sowie nach der Veröffentlichung der Falter-Recherche Betroffene bei ihr meldeten, die diese Berichterstattung getriggert hat.
Wenige Tage später breitet Oe24 ähnliche Details wie im Falter aus. Der Teaser verspricht Aussagen von Paal, „dass einem die Grausbirne aufsteigt“ und „wie die Frauen ticken, die ihn erpresst haben“. Oe24 geht dabei wesentlich weiter, veröffentlicht zum Beispiel die Titel(!) des sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials, das bei Paal gefunden wurde, und beschreibt dessen Inhalte. Zusatz: „ein einziger Horror“.
Details zum Umfeld verletzen Anonymitätsinteressen
Der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren hat bereits kurz nach Bekanntwerden der Ermittlungen „Medien auf ihre besondere Verantwortung im Umgang mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ hingewiesen. Der Verband weist beispielsweise darauf hin, wie wichtig die Anonymisierung kindlicher Gewaltopfer ist.
Über die APA wird aber schon in den ersten Tagen das Geburtsmonat und -jahr des Kindes öffentlich. Auch die etlichen Details zur Mutter und Großmutter, die in dem Fall auch Beschuldigte wegen Erpressung sind, können das Kind identifizierbar machen. Oe24 veröffentlicht zum Beispiel ein Foto des Hauses inklusive Vorgarten, in dem die Frauen zuletzt gelebt haben.
Besonders intensiv beschäftigt den Boulevard das Intimleben der Frauen und das „krude Dreiecksverhältnis“ (Krone). Die Kronen Zeitung veröffentlicht dazu ein verpixeltes Selfiebild der Mutter des Kindes. Sie schreibt auf der Doppelseite auch von „abnormalen Sexpraktiken“. „Frauen mussten sich als Babys verkleiden!“ ist auch die große Schlagzeile auf Seite 4 der Österreich-Ausgabe am vergangenen Samstag. Heute nennt die Causa eine „Sex- und Kinderporno-Affäre“.
Opfer ist Objekt
Viele Details kommen von den mit dem Fall betrauten Anwält:innen. Florian Höllwarth vertritt Günther Paal und ist seit zwei Wochen damit beschäftigt, das auch medial wirksam zu tun.*
Höllwarth erzählt im Gespräch mit der APA, das Kind sei Paal „seinen Ausführungen zufolge (…) zugeführt“ worden. Die Formulierung macht die Runde. Bei der Kleinen („Kind (4) ‚zugeführt‘ und erpresst“ (sic)) und der Heute-Zeitung („Mäderl (4) ‚zugeführt‘“) wird sie in reißerischen Headlines verewigt.
Die Boulevardblätter Krone, Oe24 und Heute setzen auch den angeblichen „Verkauf“ des Kindes in die Welt. Paal soll bereits kurz nach der Tat von den Erpresserinnen um Geld gefragt worden sein, so viel weiß man aus den Ermittlungen und von Anwalt Höllwarth.
Das kommt aber keinem „Verkauf“ gleich – und rechtfertigt schon gar keine verstörenden Schilderungen wie hier im Gratisblatt Heute: „An einem Jännertag im vergangenen Jahr führten die beiden Frauen dem Kabarettisten das damals vierjährige Opfer vor – zum Preis von 300 Euro!
Das Wort steht im Boulevard deshalb unter Anführungszeichen, weil ein „Verkauf“ so gar nicht belegt ist. Dem Opfer einen „Preis“ zu geben, macht das Kind zu Ware und entwürdigt es.
Auch in den Äußerungen der Anwälte der beiden Frauen wird das Kind aus einer Erwachsenen-Wahrnehmung beurteilt. „Das Mädchen habe ‚zu ihm aufgeschaut‘“, zitiert der Kurier einen der beiden, Werner Wendt. Dass Paal „wie ein Familienmitglied“ gewesen sein soll, ist für die Zeitung eine Zwischenüberschrift wert.
Aussagen wie diese suggerieren eine enge Beziehung zum Täter als Erklärung für die Tat – als Teil der Litigation PR der Anwälte sind sie mit Vorsicht zu genießen.
Die Strafrechtsprofessorin Lyane Sautner appellierte bei einem Symposium des Weissen Rings Anfang des Jahres an Medien, sich die Frage zu stellen, ob das Opfer als handelndes Subjekt dargestellt oder auf die Opferrolle reduziert werde.
Dazu hält auch der deutsche Pressekodex in seiner Richtlinie 11.1 fest:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leserinnen und Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.
Fall wird instrumentalisiert
Die Grundsätze der Kinderschutzzentren erwähnen einen weiteren wichtigen Punkt:
Gewalt an Kindern emotionalisiert und wird oft genutzt, um die damit zusammenhängende gesellschaftliche Empörung für bestimmte Zwecke zu instrumentalisieren, etwa für die Forderungen nach drastischen Strafen oder pauschale Fremdzuschreibungen von Täterschaft an bestimmte Gruppen. Eine sachliche, nicht dramatisierende Sprache sowie korrekte Einordnung von Täterschaft wirken dem entgegen.
Das Strafmaß ist tatsächlich ein großes Thema. „Kein Promi-Bonus für Kinderschänder“ titelt die Krone beispielsweise und zitiert damit eine Aussage von Claudia Bauer. Der Trick: Schon die Schlagzeile selbst suggeriert, es gäbe einen solchen Bonus.
Ähnlich funktioniert diese Heute-Meldung: „‚Promibonus‘ – Fall Paal plötzlich Thema im Nationalrat“. Oe24 richtet in seinem Text über die „Ekel-Causa“ augenscheinlich ebenfalls einen Hinweis an die Justiz: „Das sollte man bei der Strafbemessung bedenken.“
Die Instrumentalisierung verlagert sich auch auf Nebenschauplätze. Einen solchen eröffnet die Krone am 19. September mit der Geschichte „Steuerzahler blechte für ‚Gunkl‘ Corona-Hilfe“. „Hat der Steuerzahler damit Paals Erpresserinnen finanziert?“, steht auf der Titelseite. „Zahlte Gunkl Schweigegeld mit Corona-Hilfen?“, springt Oe24 darauf auf.
Einen konkreten Zusammenhang gibt es nicht. Belegt ist nur, dass Paal Coronahilfen bekam und wenige Jahre später wesentlich höhere Summen als Schweigegeld bezahlte.
Der Exxpress instrumentalisiert den Fall gleich auf mehrere Arten und nutzt ihn beispielsweise für sein ORF-Bashing. Der Sender würde den Fall des „ORF-Lieblings“ verharmlosen, heißt es. Immer wieder bringt das Medium das jahrelange Engagement des Kabarettisten im ORF mit den erhobenen Vorwürfen in Verbindung.
Dasselbe passiert mit Paals früheren politischen Positionen, beispielsweise bei einer Klimademonstration. Seine damalige Forderung nach lebenswerten Bedingungen für jüngere Generationen sei „bizarr“ und bekomme heute „eine völlig andere Dimension“, behauptet der Exxpress.
Einen Kommentar von Florian Klenk fasst das Portal wiederum suggestiv als „Klenk gegen härtere Strafe für Gunkl“ zusammen und lässt die Hetzmeute darunter frei Hassnachrichten verfassen. Klenk geht nun gerichtlich gegen das Medium vor.
Sensations- statt Informationsinteresse
Es kommt nicht von ungefähr, dass der Fall Günther Paal in den Medien der „Fall Gunkl“ ist – im Fokus steht der Künstler und sein „tiefer Fall“. Die Kronen Zeitung schreibt von „dunkle[n] Wolken über der bisherigen Vorzeige-Karriere“.
„Der Akt im Landesgericht Wien könnte auch das Drehbuch für einen neuen TV-Krimi sein“, schreibt die Zeitung außerdem zu Beginn der Causa. Und genauso behandeln sie und andere Medien ihn auch: Als spektakuläre Geschichte mit einem „gefallenen“ Protagonisten und immer pikanteren Details, als „Sex-Affäre“ und „Ekel-Causa“.
Die Prominenz eines Missbrauchstäters steht über dem Opferschutz. Bedient wird nicht das Informations-, sondern das Sensationsinteresse.
*Weiterlesen:
- Der Kabarettist „Der Kuseng“ hat in einem Gastbeitrag für die Wiener Zeitung seziert, wie sich Paal damit von den Opfern distanziert.
- Der Standard fragt sich in einem Artikel, ob diese Art der Litigation PR denn sein muss. „Es gibt manche Kolleginnen und Kollegen, die das ein bisschen zu intensiv als Eigenwerbung betreiben“, wird darin der frühere Staatsanwalt und Experte für Litigation-PR Gerhard Jarosch zitiert.
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