Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Der große Bruder? Dabei ist Katla ein verbreiteter Frauenname, der zu Deutsch „Kessel“ bedeutet. Wie solche Vulkane korrekt gegendert werden, zeigt die Wikipedia:

Die Katla ([ˈkʰahtla]) ist einer der aktivsten Vulkane in Island. Sie befindet sich im Süden Islands und hat eine Höhe von 1450 m.

Nein, da waren keine österreichischen Schluchtenscheißer am Werk — zumindest nicht direkt, zum Glück. Es ist tatsächlich grauer Schnee in Tirol, wie „Österreich“ ihn sieht:

Welche Farbe auch immer das Zeug in eurer Redaktion hat, bitte nehmt es weiter! 😉

Klagsdrohungen und Abmahnungen machen auch vor einem Watchblog nicht halt, so wurde das BILDblog selbst vor kurzem von der Axel Springer AG, dem Herausgeber von „BILD“ und „Welt“, abgemahnt.

Das BILDblog hat seine Sicht der Dinge dargelegt und resümiert:

Wir sehen in dem Vorgehen der „Welt“ kein (selbstverständlich legitimes) Bemühen, eine korrekte Darstellung der Fakten zu erreichen, sondern nur den Versuch, einem lästigen Kritiker das Leben schwer zu machen.

Wir hoffen, dass Kobuk selbst von juristischen Problemen verschont bleibt, und spenden dem BILDblog unsere Unterstützung.

Die Presse unterrichtete uns heute über die fleißigen Frauen beim nichtkommerziellen TV-Sender Okto, die dort nicht nur das Programm sondern auch Migranten und Studenten machen. Na dann, immer weiter so!

Es gibt Tage, da merkt man schon beim ersten Blick – es stimmt was nicht, auf dem Boulevard:

Mord, weil Mutter Internet verbot (Österreich, 15.4.2010)

Fernseh-Verbot als Mordmotiv! (Kronen Zeitung, 15.4.2010)

Werden komplexe Sachverhalte in Schlagzeilen gegossen, läuft meist einiges daneben. Allzu einfache Erklärungen, oft widersprüchlich und falsch dazu, sind aber noch der kleinste Kollateralschaden…

Es mag in manchen Redaktionen ungläubiges Staunen hervorrufen, aber jugendliche Opfer und Straftäter genießen vor dem Gesetz einen besonderen Schutz. Über sie dürfen keinesfalls Informationen veröffentlicht werden, die dazu führen, dass sie außerhalb des unmittelbar informierten Personenkreises (wieder)erkannt werden könnten. Es sei denn, das öffentliche Interesse (nicht zu verwechseln mit Neugier) überwöge.

Bei Namen ist noch einigermaßen unstrittig, wie’s geht. Der Familienname wird auf einen Buchstaben gekürzt und der Vorname, sofern nicht allzu ungewöhnlich, ist in der Regel nicht weiter problematisch. Bei Fotos hingegen verhält es sich nahezu umgekehrt. Je tiefer im Boulevard, desto öfter entsprechen die Verfremdungen einem Namen, der lediglich um einen Buchstaben gekürzt wurde.

Und es scheint ja wirklich nicht ganz einfach, hier eine allgemeine Regel zu finden. Viele glauben irrtümlich, ein schwarzer Balken über den Augen reiche. Andere meinen, das ganze Gesicht sei unkenntlich zu machen. Naja, und die ganz Naiven fragen sich, wozu überhaupt ein Foto…?

In Deutschland gibt es seit einem Urteil des LG Hamburg immerhin einen gewissen Orientierungsrahmen, wie korrekte Anonymisierung jedenfalls nicht aussieht. Das Gericht sprach einer Klägerin 25.000 EUR zu, weil sie trotz Pixelung erkennbar gewesen sei. Zitat aus der Urteilsbegründung:

Auf dieser [Aufnahme] sind zwar die Einzelheiten der Gesichtszüge der Klägerin infolge der „Pixelung“ nicht zu erkennen; deutlich zu sehen […] sind aber ihre Kopfform, Ohren, Frisur, Körperhaltung und ihre Kleidung.

(LG Hamburg, 20.10.2006 – 324 O 922/05)

Das LG Hamburg ist zwar berüchtigt für seine rigiden Entscheidungen im Medienrecht, aber dass seine Einschätzung durchaus etwas für sich hat, wird klar, wenn wir uns vor Augen führen, wie österreichische Medien die Verdächtige im jüngsten Fall in etwa abgebildet haben:

Es handelt sich um nachgestellte Symbolfotos. Die Dame auf dem Bild ist definitiv unschuldig, vermittelt aber vielleicht einen Eindruck, warum „Anonymisierungen“ der gewählten Art nur bedingt zielführend sind.

Weitaus zielführender, wenngleich im negativen Sinne, waren da noch die zusätzlichen Angaben zu Umfeld und Person der mutmaßlichen Täterin:

  • Die „Kronen Zeitung“, eher offline orientiert (s. Titelbild), brachte nicht nur das unverfror… unverfremdetste Foto der 14-Jährigen, sondern als Leserservice für Kriminaltouristen auch noch eine Aufnahme des Hauses, in dem die Tat geschah, samt Bezirk und Straßenname(!) in der Bildunterschrift gleich mit dazu. Dass Fotos von Nachbarin und Wirt die Geheimhaltung zusätzlich hintertreiben, ist da schon fast egal.
  • „Österreich“, eher online verwirrt, stand dem kaum nach und zitierte gleich über Tage aus den „Hunderten Internet-Blogs“ [sic!] der mutmaßlichen Täterin. Reines Glück, dass Googeln der wörtlichen Zitate nicht auf ihr „geheimes Tagebuch“ [sic!] führt, da die Einträge in einer fremden Sprache verfasst wurden. Aber kein Grund aufzugeben. Zu den Zitaten veröffentlichte das Blatt auch noch zwei verschiedene Pseudonyme, die das „Internet-Mädchen“ [sic!] benutzt hatte — nur die Differentialdiagnostik per geeigneter Suchmaschine blieb noch dem geneigten Leser überlassen.

Natürlich wissen die Blätter, dass dieses Vorgehen wahrscheinlich ein gerichtliches Nachspiel haben wird. Die nachträglichen Zeilen- und Fotohonorare für die vermutlich gestohlenen und ohne Einwilligung veröffentlichten Inhalte, sowie eine angemessene Entschädigung für die Verletzungen der Persönlichkeitsrechte liegen bestimmt schon in der Portokasse bereit.

Foto: Mona L., Wikimedia (gemeinfrei)

Ein kleiner Rechenfehler:

Wenn jeder Fünfte ungültig wählt, entspräche das 20%. Richtig wäre: Fast jeder Sechste (16,6%) will ungültig wählen.

Screenshot: Oe24.at

Mit ihrer heutigen Kampagne hat die deutsche BILD wieder einmal bewiesen, dass sie sich nicht einmal die Mühe machen, ihren Lesern Objektivität vorzugaukeln. Mit völliger Selbstverständlichkeit schreibt BILD-Redakteur Daniel Cremer über den „Deutschland sucht den Superstar“ Kandidaten Menowin Fröhlich auf Bild.de:

„Aber darf so ein Typ Superstar werden? BILD sagt: NEIN!“

Die Begründung, warum er denn nicht gewinnen darf, hält sich nicht mit seinen Gesangsqualitäten auf. Kriminelle Vergangenheit und uneheliche Kinder erscheinen dem Autor wichtiger zu sein als Gesangstalent. Und da Menowin offensichtlich singen kann und demnach die Gefahr besteht, dass er am heutigen Samstag auch die siebte Staffel von „DSDS“ gewinnt, zieht BILD jetzt alle Register:

Heute startet BILD tatsächlich eine Kampagne, ganz offiziell. (…) Menowin Fröhlich soll nicht gewinnen! (..) Menowin ist einfach kein Superstar. Er wird nie einer werden!

Bei dieser unverblümten Art der Stimmungsmache hat die BILD wieder einmal bewiesen, dass sie mit objektivem Journalismus wirklich so überhaupt gar nichts am Hut hat.

Heute morgen um 8:00 Uhr ging folgende OTS-Meldung in den Äther:

„profil“: Abwehramt droht Zerschlagung

Bereits zwei Stunden später eine weitere OTS-Meldung:

„profil“: Heutige „profil“- Aussendung zu Abwehramt ist Zeitungsente

Sehr löblich, dass die Mitarbeiter der Presseabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport auch am Wochenende ihrer Arbeit nachgehen und das mit einer für Beamten ungewohnten Geschwindigkeit. Nun bleibt abzuwarten, ob der Artikel in der am Montag erscheinenden Profil-Ausgabe (2010/16) auch abgedruckt wird.

Bild: Knipsermann, „Zeitungsente!“ Some rights reserved

Twitter nimmt nicht nur Journalisten sondern auch Medienkritikern ab und an die Deutungshoheit. Deshalb ohne weiteres Kommentar:

„Österreich“, 16. April 2010 (Großansicht):

Daraufhin Armin Wolf auf Twitter (hier):

Und:

Die „Österreich“-Journalistin Isabelle Daniel verteidigt ihren Kollegen:

Daraufhin wieder Wolf:

Köstlich.

Die RedakteurInnen von Oe24.at dürften durch die vielen Erdbebenkatastrophen in den letzten Monaten schon ganz verwirrt sein. Ansonsten hätten sie im Bericht über das verheerende Beben in China wohl nicht ein Youtube-Video von der Zerstörung in Chile eingebunden. Da hat sich jemand bei der Suche nach geeignetem Bild-Material sichtlich viel Mühe gemacht. Gut, immerhin fangen beide Länder mit „Chi“ an…

Screenshot: Oe24.at