Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Anscheinend hat ATV aus Rücksicht auf den Alkoholpegel der in der Reportage „Branntweiner und Beisln“ gefilmten Gäste und Wirte beschlossen, diese irgendwie zu anonymisieren. Beim Pensionisten Walter M., der davon träumt, Futologie und Beidlmatik zu studieren, mag die Abkürzung des Nachnamens ja noch einen gewissen Zweck erfüllen. Diese Einblendung sieht jedoch mehr nach kleinem Logikrätsel für die Zuseher aus:

(Screenshot der Sendung vom 18.10.2010)

Die Medien waren sich uneinig, in welcher Tiefe die Kumpel eingeschlossen waren. Sie haben sich nicht nur untereinander widersprochen- auch innerhalb eines Mediums gab es keine einheitlichen Nennungen.

Am 12.10 berichtet der Online-Ableger von „Österreich“, die Bergleute seien in einer Tiefe von mehr als 600 Metern eingeschlossen. Einen Tag später, am 13.10 um 08:46 Uhr waren es exakt 620 Meter. Bereits am Abend des selben Tages war der Schutzraum jedoch in 700 Meter Tiefe.

Die Tageszeitung „Heute“ berichtet am 12.10 über einen 700 Meter tiefen Schutzraum. Am 13.10 waren es exakt 622 Meter. Am nächsten Tag 624 Meter. Kurios ist auch, dass „Heute“ berichtet, 29 Angehörige der Kumpel würden insgesamt 8,8 Millionen Euro fordern. Krone.at berichtete zwei Wochen zuvor von 27 Angehörigen, die insgesamt 27 Millionen Dollar fordern würden. Das entspricht einem Wechselkurs von 1:3.

Auch bei den „Qualitätsmedien“ wurden enorme Höhenunterschiede beobachtet. Derstandard.at ist sich am 11.10 sicher, die Kumpel seien in einer Tiefe von 624 Meter eingeschlossen. Allerdings steht schon auf dem Fotocredit, dass die Kumpel in 700 Meter festsitzen würden. Einen Tag darauf fällt der Schutzraum dann offiziell auf 700 Meter ab. Schließlich klettert der Raum am 13.10 jedoch wieder auf 622 Meter. Am 14.10 einigte man sich auf über 600 Meter Tiefe.

Beim ORF konnte man die Bewegungen des Schutzraums quasi im Minutentakt verfolgen. Hannelore Veit berichtet in einer ZiB-Special um 20:15 von 620 Meter Tiefe.  Gegen Mitternacht wusste ihr Kollege Roman Rafreider in der ZiB 24, dass die Kumpel in 622 Meter Tiefe festsitzen würden.

Die New York Times rechnete sich übrigends eine Tiefe von knapp einer halben Meile aus, was etwas weniger als 800 Metern entspricht.

Eine knifflige Situation für Journalisten, keine Frage. Was tut man da am besten? Man kann etwa dem Beispiel von Armin Wolf in der ZiB 2 folgen. Obwohl Chile knapp elf Minuten- der insgesamt 28 Minuten langen Sendung- gewidmet wurden, kam es zu keiner Nennung bezüglich der Tiefe. Frei nach dem Motto also: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal…“

Stefan wundert sich auf Twitter:

Wir sind ja einiges gewohnt, seit die SN die DDR wiederauferstehen ließen. Doch was „Der Standard“ in seiner Wochenendausgabe präsentiert, schlägt tatsächlich alles.

Hier die Highlights, basierend auf Stefans sehenswerter “Musterlösung”:

  • „51 Menschen/m²“, das hält nicht nur Stefan für ziemlich eng.
  • „25 Mio. Arbeitslose Weltweit [sic!]“ — die Zahl zu klein, ein Wort zu groß.
  • Österreich (Nr. 27) wurde mal schnell ins Schwarze Meer versenkt.
  • Ganz Griechenland (Nr. 26) kommt nach Österreich — Pröll und Fekter freuen sich.
  • Anquilla“ [sic!]
  • Faröer“ [sic!]
  • Lichtenstein“ [sic!]
  • Monako“ [sic!]
  • Die Schweiz ist in der Lebenserwartungsgrafik der Männer heller als Schweden, obwohl die Erwartung in der Schweiz höher ist.
  • Italien hat ebenso die falsche Farbe.
  • Wenn Männer in der Schweiz 79,8 Jahre alt werden und Frauen 84,6 Jahre, dann ist eine durchschnittliche Erwartung von 80,85 nur möglich, wenn es in der Schweiz sehr wenig Frauen gibt, wirklich sehr wenig.

Wer noch einen Fehler findet und in den Kommentaren postet, bekommt ein Kobuk-Abo auf Lebenszeit.

(Mit Dank an @Stefan_Ferras und @noniq.)

Update aus den Kommentaren

  • Es wurde auf verschiedene Quellen und da noch aus unterschiedlichen Jahren zurückgegriffen, woraus sich zwangsläufig heftige Inkonsistenzen und Widersprüche ergeben.
  • Zypern (für Geografie-Größen wie mich: in den kleinen Karten, ganz unten rechts) ist in der Tabelle der männlichen Lebenserwartung auch falsch eingefärbt.
  • Unter den kleinen Karten steht „Durchschnittsalter, Top-5“. Korrekter wäre „Lebenserwartung, Top-5“.
  • In der Karte der weiblichen Lebenserwartung steht ganz klein: „Lebenserwartung der Männer […]“
  • Cayman Inseln [sic!]
  • Zentral- und Lateinamerika werden gesondert angeführt. Ersteres ist aber per Definition Teil von Letzterem, korrekt wäre daher Süd- statt Lateinamerika.
  • Andorra und San Marino fehlen in den Top-5-Listen Europas.
  • Statt Macao (Nr. 1) wurde die Insel Hainan eingefärbt.

Update — Stellungnahme des „Standard“

Eben hat uns folgende Stellungnahme des Standard-Leserbeauftragten und Chefs vom Dienst, Otto Ranftl, erreicht:

Sehr geehrter Herr Kirchmeyr

Die Antwort auf Ihre Frage ist leider ganz einfach, aber unbefriedigend: Zum Schluss ist die Zeit zu kurz geworden. Es handelt sich um eine aufwändige Doppelseitengrafik, deren Herstellung einige Zeit gedauert hat – schließlich war aber nicht mehr genug Zeit, die Dinge noch einmal zu überschlafen und dann neuerlich zu kontrollieren. Wenn die Kontrolle schon Teil der Herstellung ist zeigt sich, dass die Betroffenen nicht mehr die notwendige Fehlersensibilität aufbringen können.

Ich werde die gröbsten Irrtümer in Errata richtigstellen.

Mit der Bitte um Nachsicht.

Otto Ranftl
Leserbeauftragter, Chef vom Dienst

Letztes Kapitel: Erratum des „Standard“

Wie versprochen, geht Otto Ranftl im Erratum der morgigen Ausgabe auf alle wesentlichen Fehler ein. Mehr noch: Obwohl für den Print nicht mehr verwertbar, hat man sich dennoch entschieden, die Grafik noch mal zu überarbeiten und die korrigierte Version interessierten Lesern als PDF zur Verfügung zu stellen. Die Datei kann mit freundlicher Genehmigung auch direkt bei uns heruntergeladen werden (3,7 MB).

Und ja, ein paar Kleinigkeiten sind von dem Monster geblieben, aber kein großer Kobuk mehr. Das Interessanteste sind jetzt tatsächlich wieder die Fakten und die sind durchaus auch eine genauere Betrachtung wert.

Kobuk-Tipp #17
Passend gewählte Metaphern können Ihrer Story zusätzlich Sprengkraft verleihen:

Ein 16-Jähriger aus Kuchl (Salzburg) hat seit mehr als einem Jahr eine Granate in seinem Zimmer aufbewahrt. […] Gestern flog sein Versteck schließlich auf.

„Heute“ und Heute.at warnten letzten Freitag pünktlich zum Start ins Wochenende:

Laut Statistik passieren vor dem Wochenende die meisten Unfälle mit Personenschaden. Österreichweit sind das 6398 an jedem Freitag – das bedeutet alle vier Minuten ein Crash. Die meisten „Treffer“ gibt es übrigens zwischen 14 und 15 Uhr!

Kurz nachrechnet: 6398 Crashes, alle vier Minuten einer – ein Freitag dauert also 25.592 Minuten, rund 427 Stunden. Ein Blick in das Basic Fact Sheet für Unfallkennzahlen des Verkehrsministeriums weiß hier etwas zu beruhigen: Es waren rund 6400 Unfälle an allen Freitagen des Jahres 2009 zusammen, nicht an jedem.

Woher die 4-Minuten-Taktung stammt, bleibt leider genauso im Unklaren (richtig wäre: alle 12 Minuten) wie die „meisten Treffer“ zwischen 14 und 15 Uhr, denn die fanden zwischen 17 und 18 Uhr statt. Ein Faktum stimmt immerhin in dem Artikel: Freitag.

Update (by HF): Kobuk-Leser „CD“ hat in den Kommentaren das Rätsel gelöst, wie die „Heute“-Redaktion auf „alle vier Minuten ein Crash“ kommt: 6398/(60*24) = 4,4. Nur.. das wären vier Unfälle pro Minute, nicht vier Minuten pro Unfall. In wievielen Details ein einzelner Artikel falsch sein kann, ist immer wieder ein Erlebnis. Oder wie die Amerikaner sagen würden: *facepalm*.

Mit einem kontroversionellen Auftritt bei der ARD-Talkshow „Beckmann“ versuchte „No Angels“-Sängerin Nadja Benaissa letzten Dienstag ein neues Kapitel im Drama rund um ihren sogenannten HIV-Prozess aufzuschlagen. Man möchte meinen, dass die „Österreich“ – Redaktion, die den Fall seit geraumer Zeit detailliert dokumentiert, es für wichtig erachten könnte, diesen Auftritt auch tatsächlich anzusehen, was im Zeitalter von On-Demand kein Problem darstellen kann.

Abschreiben statt Recherche?

Stattdessen vermittelt der Artikel von Oe24 den Eindruck, als hätte man den Artikel der BILD-Zeitung Stück für Stück umformuliert. So ähneln sich schon die Schlagzeilen „No Angels-Nadja gibt Opfer Mitschuld!“ (BILD) und „Nadja Benaissa gibt Opfer Mitschuld“ (Österreich).

Dann der erste Absatz:

Die Sängerin stellte sich in Begleitung ihres Anwalts den Fragen des Moderators – sprach aber fast nur über die Zeit vor ihrer Verhaftung und die „Riesen-Lawine“, die danach über sie hereinbrach! (BILD)

Das wird zu:

Nadja erschien in Begleitung: An ihrer Seite war ihr Anwalt. Die meiste Zeit sprach sie über die Zeit vor der Verhaftung und über die Zeit danach, über die „Riesen-Lawine“, die da über sie hereinbrach. („Österreich“)

Dem zweiten Absatz widerfährt ein ähnliches Schicksal

Oe24 berichtet weiters:

Über ihre Schuld schwieg Benaissa. Sie räumte nur ein: (..) Sich selbst sieht die 28-Jährige als ‚lebendiges Beispiel und auch ein lebendes Mahnmal, was das Thema HIV betrifft.‘ („Österreich“)

BILD hatte dies zehn Stunden früher fast wortgleich formuliert:

Über ihr Opfer, ihre Schuld verlor sie dagegen kaum ein Wort, sagte nur: (..) Bei Beckmann sah sich Nadja nun als „lebendiges Beispiel und auch ein lebendes Mahnmal, was das Thema HIV betrifft.“ (BILD)

Der Rest des „Österreich“-Artikels scheint sich ähnlich am BILD-Artikel zu orientieren. Dass es auch anders geht, zeigen Bunte, Gala oder Welt, einzig der Schweizer Blick scheint auch bei BILD abzukupfern.

In eigener Sache: Heute beginnt die Wintersemester-Ausgabe der Lehrveranstaltung am Publizistikinstitut, für das ich Kobuk.at letztes Frühjahr gestartet habe. Allerdings ist Kobuk längst mehr als ein Uniprojekt, dank vieler engagierter Gastautoren, allen voran Hans Kirchmeyr.

Von ihm stammt auch der Artikel „Implosion einer Krone-Titelstory„, den auch der „Falter“ in seiner heutigen Ausgabe erwähnt. Dieser beehrt uns mit einem Artikel unter dem Titel „Die Wachhunde der Wachhunde“ – im Volltext nachzulesen im Blog von Autorin Ingrid Brodnig. Gleich mache ich mich auf den Weg in die Marc-Aurel-Straße, um die 20 Falter-Exemplare abzuholen, die uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt werden.

(Danke an Robert Harm für den Scan!)

Der Wien-Korrespondent der ARD vergleicht das äußerst umstrittene Projekt Stuttgart 21 mit dem Bau des Wiener Hauptbahnhofs:

In Wien passiert Ähnliches wie in Stuttgart: Auch hier soll ein neuer Durchgangsbahnhof den bisherigen Kopfbahnhof ersetzen. Aber Proteste gibt es hier nicht.

Doch der Vergleich hinkt massiv. Dass wir Wiener – selbst die Opposition! – den neuen Hauptbahnhof mehrheitlich begrüßen, während die Stuttgarter das Projekt S21 mehrheitlich ablehnen, könnte an einigen ganz wesentlichen Unterschieden liegen:

  1. Der Wiener Hauptbahnhof ersetzt zwei Kopfbahnhöfe, zwischen denen eine Taxifahrt oder eine mühsame Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln liegt. Er schließt eine Eisenbahnlücke zwischen West- und Osteuropa und verknüpft erstmals die österreichischen Linien Westbahn, Südbahn, Ostbahn und Nordbahn. S21 wandelt lediglich einen Kopfbahnhof in einen Durchgangsbahnhof um.
  2. Der Wiener Hauptbahnhof kostet € 930 Mio. (Bahninfrastruktur) bzw. € 1,2 Mrd. (Gesamtprojekt). S21 kostet hingegen nach Schätzung des Bundesrechnungshofes € 5,3 Mrd. Umgelegt auf die Bevölkerungszahlen ist S21 damit etwa zwölfmal so teuer als der Wiener Hauptbahnhof. Die Kosten in Wien sind im Projektverlauf relativ stabil geblieben (plus 130 Mio) während die Kosten in Stuttgart bereits um Milliarden Euro gestiegen sind.
  3. Der Hauptbahnhof wird oberirdisch in einem relativ unattraktiven Teil Wiens gebaut, den abgerissenen Bauten weint niemand eine Träne nach, auch nicht das Denkmalamt. S21 wird unterirdisch mitten im Zentrum gebaut, betroffen sind denkmalgeschützte Bauten und der Stuttgarter Schlosspark.
  4. Wien ist ein deutlich wichtigerer Bahnknotenpunkt als Stuttgart, das nur an einer transeuropäischen Achse liegt. Auch hat Wien drei Mal so viel Einwohner – und damit vermutlich Bahnreisende – als Stuttgart.
  5. Die verkehrsplanerische Reife von S21 ist strittig, die des Wiener Hauptbahnhofs nicht. Hier wird lediglich die mangelhafte Anbindung an das innerstädtische Verkehrsnetz bemängelt.
  6. Auch die Einbindung der Öffentlichkeit dürfte in Wien, wo ein Zentralbahnhof seit beinahe hundert Jahren diskutiert wird, deutlich besser gelaufen sein. In Stuttgart hingegen verhinderte der Oberbürgermeister trickreich eine Volksabstimmung, die 60.000 Bürger per Unterschrift gefordert hatten – 40.000 mehr als notwendig, um die Stadt zu einer solchen zu verpflichten. Er schuf frühzeitig vollendete Tatsachen, das Volk fühlt sich um sein Recht auf Mitbestimmung betrogen.

Lässt sich Andreas Meyer-Feist, der Wien-Korrespondent der ARD, der diese augenfälligen Unterschiede kennen müsste, vor den Karren der S21-Befürworter spannen?

Hans Peter Lehofer ist Medien- und Telekomrechtler und ehem. Chef der Medienbehörde KommAustria. Dieser Gastbeitrag erschien zuerst in seinem Blog unter dem Titel „Journalismus vom Hörensagen (oder: muss man das First Amendment kennen, um darüber zu schreiben?)“

„Traurig genug, dass wir darüber reden müssen, was Pressefreiheit ist“, schreibt Helmut Brandstätter in seinem aktuellen Kurier-Leitartikel. Er setzt fort mit dem Lamento, dass wir in Österreich nun „über ein Thema diskutieren, das in den USA seit 219 Jahren geregelt ist: die verfassungsrechtliche Absicherung der Pressefreiheit.“ — und er kommt zu einem interessanten Ergebnis: „wenn das Redaktionsgeheimnis nichts mehr wert ist, brauchen auch wir eine Verfassungsbestimmung.“

Blöd nur, dass das Redaktionsgeheimnis in Österreich verfassungsrechtlich besser abgesichert ist, als es in den USA mit dem von Brandstätter gelobten „First Amendment“ der Fall ist. Denn Art 10 EMRK, in Österreich unmittelbar geltendes Verfassungsrecht, schützt auch journalistische Quellen. In den Worten des EGMR, jüngst im Urteil der Großen Kammer im Fall Sanoma Uitgevers (siehe dazu hier):

„The right of journalists to protect their sources is part of the freedom to ‚receive and impart information and ideas without interference by public authorities‘ protected by Article 10 of the Convention and serves as one of its important safeguards. It is a cornerstone of freedom of the press, without which sources may be deterred from assisting the press in informing the public on matters of public interest.“

Der erste Zusatzartikel zur US-Verfassung („First Amendment“) lautet (auszugsweise):

„Congress shall make no law … abridging the freedom of speech, or of the press“

Nun umfasst das allerdings keineswegs zwingend auch den Schutz des Redaktionsgeheimnisses („reporters‘ privilege“), sodass immer mehr US-Staaten dazu übergegangen sind, eigene „Shield Laws“ zu verabschieden, um das Redaktionsgeheimnis – unterhalb der Verfassungsebene – zu schützen. Der Supreme Court hat bislang nämlich einen allgemeinen Schutz des Redaktionsgeheimnisses abgelehnt (maßgebend mit knapper Mehrheit Branzburg v. Hayes aus dem Jahr 1972), der jüngste spektakuläre Fall in diese Richtung war „In re: Miller“ (siehe dazu hier oder hier), in dem es der Supreme Court abgelehnt hat, den Fall der NYT-Reporterin Judith Miller anzunehmen, die wegen ihrer Weigerung, journalistische Quellen offenzulegen, tatsächlich in Haft musste.

Zusammenfassend: in Österreich haben wir eine Verfassungsbestimmung, die — nach der Rechtsprechung — auch das Redaktionsgeheimnis schützt. In den USA — auf Bundesebene — nicht.

Traurig genug, dass wir darüber reden müssen, was journalistische Sorgfalt ist.

Illustration: Graffito auf der Berliner Mauer, (cc) Jotquadrat

 

Ein Gericht verbietet dem TV-Sender RTL per einstweiliger Verfügung, Nacktszenen der preisgekrönten deutschen Schauspielerin Sibel Kekilli zu zeigen. Kekilli hatte im Alter von 22 Jahren in einem Porno mitgespielt.

Nach so vielen Jahren hat sie es nicht mehr zu dulden, dass die Szenen im Fernsehen ausgestrahlt werden.

..zitiert das Gratisblatt „Heute“ sowie Heute.at das Gericht. Und illustriert den Artikel ausgerechnet mit einer Nacktszene aus besagtem Porno. „Deutschland-Verbot, bei der APA im Archiv“ lautet die speicheltriefend-heuchlerische Rechtfertigung in der Bildunterschrift. Das Kammergericht Berlin hat der BILD außerdem schon 2004 verboten, Nacktszenen aus dem Film abzudrucken. Aber solang’s die APA im Archiv hat..

Die Headline „Verbot ihrer Sexfilme“ ist übrigens schlichtweg falsch, der Gerichtsentscheid bezog sich nur auf eine Ausstrahlung auf RTL.