Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Kategorie: Persönlichkeitsrecht

Da müht man sich ab, in den besten Redaktionen des Landes,

("Krone", 26. 8. 2011)

trotzt mit gefüllter Portokassa den kleinkarierten Beschränkungen des Medienrechts

("Österreich", 27. 8. 2011)

und pfeift auf journalistische Moral und Ehrenkodex sowieso.

("Österreich", 28. 8. 2011)

Immerhin hat man einen Informationsauftrag zu erfüllen. Muss den Lesern ein gnadenlos recherchiertes Bild vermitteln, über diesen abartigen Eigenbrötler, der sich nie am Gemeindeleben beteiligte und in keinem Verein war:

("Österreich", 27. 8. 2011)

Außer beim ASKÖ, über 60 Jahre — doch was kümmern uns unsere Lügen vom letzten Tag? Heut ist wahr. Gestern war.

("Österreich", 28. 8. 2011 - man beachte auch die gepixelte Radkappe)

Und dennoch gibt es immer noch Menschen, die diesem “Inzest-Monster” die … Stange halten:

("Krone", 28. 8. 2011)

Die trotz aller Aufklärungsarbeit der Top-Journalisten-Richter-Henker dieses Landes erst ein Gerichtsurteil abwarten möchten, oder zumindest die offizielle Anklage, bevor sie sich über diesen Mann — von dem sie derzeit gesichert nur wissen, dass er von seinen Töchtern mehrere Tage hilflos am Boden liegen gelassen wurde und nun schwer von ihnen beschuldigt wird — ihr eigenes Urteil bilden. Ja lesen diese Menschen denn keine Zeitung?!

Ein „Heute“-Redakteur bringt kopfschüttelnd und leicht fassungslos auf den Punkt, was er von der Einstellung solcher Bürger hält, die das mediale Vor-Urteil infrage stellen:

("Heute", 29. 8. 2011)

Wahnsinn!



Update 9.9.2011: Der Verdächtige wurde heute aus der U-Haft entlassen. Die Inzest-Vorwürfe waren Medienberichten zufolge ein Missverständnis bei der Einvernahme der beiden geistig beeinträchtigten Schwestern. Und jetzt einfach noch mal die Bilder anschauen, in diesem Artikel.

UPDATE: Stellungnahme des Fotografen siehe unten.

Heute hitzebedingt nur ein leichtes Sommerrätsel: Auf dem Suchbild unten verbirgt sich ein Spanner, der über Kopf in die privaten Räume von Verbrechensopfern fotografiert. Wer findet ihn?

ÖSTERREICH: „ein einziger Müllhaufen“

UPDATE 31. August: Der Österreich-Fotograf, der namentlich nicht genannt werden möchte, möchte diesen Artikel gelöscht sehen. Wir haben das trotz Androhung von „rechtlichen Schritten“ abgelehnt. Wir haben ihn um eine Stellungnahme gebeten:

Bei dieser Gelegenheit darf ich Sie noch einmal um Stellungnahme bitten:

– Hatten Sie Erlaubnis, das betreffende Grundstück zu betreten?
– Hatten Sie Erlaubnis, das Innere des Gebäudes für eine Veröffentlichung zu fotografieren?
– Haben Sie im Auftrag Ihrer Redaktion oder auf eigene Faust gehandelt?

Seine Antwort:

Es ist mehr als lächerlich von mir in irgendeiner Weise eine Stellungnahme zu erwarten!

Weiters haben Sie mit den Bildern eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Sie zeigen mit Ihrem Artikel weder irgendwelche Missstände auf etc. Das Einzige, was Sie machen, ist eine Person (von keinerlei öffentlichem Interesse) an den Pranger zu stellen, ohne dafür Beweise zu haben. Oder fühlen Sie sich zu einem Richter berufen? Was Sie ja ironischerweise den Medien vorwerfen. Entschuldigen Sie bitte, dass ich von der sachlichen Argumentationsbasis abschweife.

In der ZIB 24 vom 26.5. bekam man zur Verhaftung des ehemaligen Oberbefehlshabers der Armee der bosnischen Serben folgenden Satz zu hören:

Ratko Mladic, der Mann, der verantwortlich ist für das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem 2. Weltkrieg.

Selbst bei diesem heiklen Thema gilt für den Angeklagten immer noch die Unschuldsvermutung.

 

Tatsache ist, dass sich Medien mit vorverurteilenden Aussagen zurückhalten müssen, bis das Urteil offiziell verkündet wurde. Dies gewährleistet dieser Paragraph des österreichischen Mediengesetzes.

Auch das International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia hat sich hier gegen eine Vorverurteilung und für die Unschuldsvermutung und einen fairen Prozess ausgesprochen.

Danke für den Hinweis an einen Leser.

Wie wurscht „Österreichs“ Journalisten die Grenze zwischen Gefundenem und Erfundenem ist, merkt man oft auch speziell im Kleinen. An der Geschichte dieses Ausreißers zum Beispiel:

"Österreich", OÖ-Ausgabe, 27.5.2011, S. 17

Neben der Headline ein anonymisiertes Foto des Jungen, mit der Bildunterschrift:

Kleiner Armin verirrte sich.

Stutzig macht den geübten Medienbeobachter (Vorsicht, Eigenlob) nur, dass der Bub auf dem Bild heult. Hat der Erwachsene, der ihn dann im Kindergarten ablieferte, etwa erst noch ein Foto von dem Kleinen, mitten in seiner größten Not, geschossen und es an „Österreich“ verhökert?

Nein. Es musste wieder mal, wir erinnern uns an „Österreichs“ faulsten Lehrer, einfach nur ein Bild her. Und dem Leser kann’s doch egal sein, ob das nun wirklich dieser Armin ist oder ein x-beliebiges US-Model aus der Getty-Bilderdatenbank (dort natürlich ohne Augenbalken). Und was hätten’s, statt zu lügen, denn auch drunter schreiben sollen … „Symbolkind“ etwa?

Man kann’s auch positiv sehen: Immerhin hat „Österreich“ diesmal keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Vor einem Jahr erschien auf Kobuk ein Artikel über die menschenverachtende und pietätlose Berichterstattung von „Österreich“ über den Mord an Stefanie P. Der Artikel hatte immerhin eine Verurteilung durch den Medienrat zur Folge.

Nun findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter statt. Hat „Österreich“ dazugelernt? Nein, im Gegenteil: Auch andere Medien unterlassen den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Persönlichkeit, Identität und Intimssphäre von Opfer und Tatverdächtigem zugunsten reißerischer Berichterstattung über Sex & Crime.

Das Medienrecht sieht in § 7a den Schutz vor identifizierender Berichterstattung vor, um Opfer und ihre Angehörigen nicht ein zweites, öffentliches Mal zum Opfer werden zu lassen und um zu verhindern, dass Verdächtige oder Verurteilte in Form eines ‘Medienprangers’ anstelle oder neben einer gerichtlichen Bestrafung eine soziale Ersatz- oder Zusatzbestrafung erfahren. (Korn, 2010)

Da die Dokumentation der Verstöße gegen diese Bestimmung diesen Blogeintrag sprengen würde (siehe Collage oben), gibt es hier alle Zeitungsausschnitte zum Mordfall Stefanie P. in einem separaten Album (von uns anonymisiert).

Die auffälligsten Verfehlungen der letzten Tage:

  • Bilder des Angeklagten und des Opfers werden tagelang unverpixelt in Heute, Krone und Österreich abgedruckt. Dasselbe passiert in Onlineartikeln. Bei „Heute“ gibt man unverfroren zu, dass ein Foto des Opfers schlicht von Facebook stammt (siehe Bildcredit!).  Auch der Kurier hält sich bei Philipp K. und Opfer Stefanie P. nicht zurück.
  • Wie in den Zeitungsausschnitten ersichtlich, präsentieren „Österreich“ und die Krone (auf der Titelseite) den vollen Namen des Angeklagten und die Krone sogar den vollen Namen des Opfers und seiner Schwester. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, doch auch die Oberösterreichischen Nachrichten bringen ein unverpixeltes Foto und den vollen Namen des Opfers.  Überraschenderweise reihte sich sogar die „Presse“ in diese Riege ein, wie man im Google-Cache eines Berichts noch sehen kann, hier wurde aber mittlerweile (vergleichsweise vorbildlich) schon korrigert.
  • Allem Anschein nach herrscht in den Redaktionen Verwirrung darüber, wann und wie die Identität der Beteiligten geschützt werden muss. Beispiel Oe24.at: Online wird der Angeklagte verpixelt (das Foto kommt schließlich von der APA), aber trotzdem mit vollem Namen genannt. An anderer Stelle jedoch wieder abgekürzt. Auch die Krone gibt sich ungeschickt: Beim Video-Beitrag zum Prozess ist der Angeklagte zunächst unverpixelt und klar erkennbar, im Video selbst jedoch unkenntlich gemacht.
  • „Österreich“ nimmt in der Ausgabe vom 5. Mai gleich das Urteil vorweg, denn „Lebenslang ist beinahe fix!“ Die in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschriebene Unschuldsvermutung scheint nicht zu gelten.
  • Ebenso unverschont bleibt das Privatleben der Beiden. Die Krone präsentiert, im öffentlichen Interesse natürlich, deren „Liebes-Collage“, das Magazin News zeigt in einer Online-Bilderstrecke Privatfotos und sogar intime Liebesbriefe.

Aus ihrem Interview in „Österreich“ schließen wir, dass die Mutter des Angeklagten ihr Gesicht bewusst in der Öffentlichkeit zeigen will. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ihr Sohn, der mutmaßliche Täter, diese Ansicht teilt. Dass ein explizites Einverständnis vorliegt, ist zu bezweifeln, schließlich haben andere Medien brav verpixelt.

Wenn Philipp K. anonym bleiben wollte (was der Berichterstattung der APA nach durchaus denkbar ist), stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, den Namen eines Verdächtigen abzukürzen, aber dann dennoch jedermann mittels des vollen Namens der Mutter über seine Identität zu informieren. Immerhin, rein rechtlich zählen sowohl Name als auch familiäre Beziehungen zu jenen Identifizierungsmerkmalen, die vom Identitätsschutzparagraphen (§ 7a MedienG) erfasst werden.

Der Ehrenpreis für den sinnfreiesten Versuch, die Persönlichkeitsrechte zu schützen, geht an Oe24.at: Sowohl Angeklagter als auch Opfer werden innerhalb der selben Seite je einmal verpixelt und einmal nicht:

Vielen Dank an Patrick, Alex, Petra, Tanja und Hannes, die alle an diesem Artikel mitgearbeitet haben!

„Du, sind Mamas überhaupt wichtig?“ – so lautet der Titel eines Artikels, der am 6.2. im Kurier erschien und seit 5.2 auf Kurier.at online ist.  Das Thema: Der „Obsorgestreit“ um den Buben F. :

Name und Gesichter wurden von mir unkenntlich gemacht

Großfamilie, Jugendamt und Gericht liegen sich in den Haaren.  Alle wollen das Beste für ihn. Was aber ist das Beste für F.? [Vorname des Kindes im Original ausgeschrieben]

Als gute Bekannte des Vaters und der Urgroßmutter väterlicherseits, die die einstweiligen Obsorgeberechtigten sind, bin ich zugegebenermaßen parteiisch. Ob es wirklich „das Beste für F.“ ist, dass der Kurier ein Foto des Buben abdruckt und online stellt, ohne die einstweilige Obsorgeberechtigte oder das zuständige Gericht um Erlaubnis zu bitten oder auch nur zu informieren,  kann jede/r selbst beantworten.

In einem Telefonat mit dem Autor der Story und in einem Email an Chefredakteur Helmut Brandstätter (eine Kopie liegt mir vor) baten die einstweiligen Obsorgeberechtigten den Kurier, zumindest das Foto des Buben aus dem Internet zu nehmen. Diese Bitte zeigte bislang keine Wirkung.

Im Artikel werden darüber hinaus einige Behauptungen aufgestellt, ohne dem Leser Beweise vorzulegen oder Quellen anzugeben. Sowohl der Vater als auch die Urgroßmutter von F. (einstweilige Obsorgeberechtigte) geben an, vom Autor des Artikels nicht um eine Stellungnahme für den Artikel gebeten worden zu sein.

Es ist ein klagsfähiger Artikel, der vor Gericht eine bis zu fünfstellige Entschädigungssumme bringen könnte. Und eigentlich gibt es nur eine Erklärung für die Dummdreistigkeit, mit der „Die ganze Woche“ (Nr. 11/2011) Natascha Kampusch die Vortäuschung ihrer achtjährigen Gefangenschaft und indirekt einen Betrugsversuch in Millionenhöhe unterstellt: Man rechnet einfach nicht damit, dass außerhalb des „Woche“-Biotops das jemand liest…

Kampusch macht aus ihrer Entführung ein gutes Geschäft
Es geht um mehr als eine Million Euro. Aus den Abgaben der Steuerzahler. Damit sollen die erlittenen Qualen von Natascha Kampusch, 23, und deren Eltern abgegolten werden. Qualen durch die achtjährige angebliche Gefangenschaft bei Wolfgang Priklopil in Strasshof, Bezirk Gänserndorf (NÖ). Und angeblich, weil es bislang keinen Beleg dafür gibt, dass Kampusch all die Jahre in einem Kellerverlies eingesperrt war. Zwar behauptet Kampusch in Interviews, wie eine Gefangene gehalten worden zu sein, doch eine Untersuchung der Verliestür habe ergeben, dass sie nur von innen zu verschließen gewesen sei, ist einem Protokoll zu entnehmen. Was der gängigen Praxis entspricht, denn das angebliche „Verlies“ wurde als Luftschutzraum gebaut.

Letzteres ist sogar korrekt. Nur verschweigt der aus gutem Grund anonyme Autor seinen Lesern perfiderweise den Rest der Konstruktion, wie sie seit 2006 bekannt ist:

„Um in dieses Verlies zu kommen, musste man in eine Grube steigen, einen Wandverbau auf die Seite schieben, einen Tresor aufmachen, und zwar mit einem Code, links und rechts zwei Dübel und Schrauben entfernen, den Tresor rausnehmen, in ein Loch reinkriechen, eine Blende wegnehmen, erst dann kam man zur Tür, die in dieses Verlies führt.“ (Gerhard Lang, Bundeskriminalamt )

Das Prinzip Steuergeld für Folter ist der „ganzen Woche“ übrigens nicht völlig fremd: Über 90.000 Euro lukrierte sie allein 2010 an Presseförderung. Das ist mehr als z.B. Profil oder Falter erhalten haben.

Vor drei Wochen hatte Wolfgang Fellner Besuch von der Staatsanwaltschaft bei sich zu Hause und im Büro. Die Ermittler verdächtigen ihn der Beihilfe zur Untreue im Dunstkreis der Immofinanz-Causa. Empört vermeldete er daraufhin, er werde rechtliche Schritte ergreifen, denn die Hausdurchsuchung sei „ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“ gewesen.

Wie sich der „Österreich“-Herausgeber (es gilt die Unschuldsvermutung) eine menschenrechts-konforme Hausdurchsuchung vorstellt — ich habe da konkret Art. 8 im Auge — davon konnte man sich dann gestern ein Bild machen:

Fotos aus seiner Villa — Hier starb Peter Alexander
Es war [sic!] sein privates Reich, gehütet wie ein Schatz. Nach seinem Tod tauchen nun Bilder aus Peter Alexanders Villa in Döbling auf. Auf den Fotos sieht man, wie Alexander lebte […]

(Verfremdungen durch Kobuk)


Man muss sich das einmal vor Augen führen: Der Menschenrechtsexperte Wolfgang Fellner bricht in die Wohnung eines Toten ein (bildlich gesprochen) und zerrt dessen intimsten letzten Lebensbereich ins Licht seiner billigen Kuriositätenschau. Obwohl, oder gerade weil der Verstorbene sich konsequent und absolut unmissverständlich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hatte.

Das ist „Journalismus“, der über Leichen geht — und auch so riecht.

Vier Friedhofsbilder auf der letzten Galerieseite, darunter der sichtlich trauernde Privatmann Peter Alexander, dem ein Paparazzo beim Besuch am Grab seiner Liebsten aufgelauert hatte. Für  „Österreich“ — und damit sinkt es im deutschen Sprachraum tief, abgrundtief unter jedes andere Boulevardmedium, das über den Tod des großen Entertainers berichtet hat — sind das mit die „besten“ Bilder…

Auf diesem Klassenfoto befindet sich eine besonders schutzwürdige Person:

Damit sie, äh, damit das jeder erkennt, hat „Österreich“ ihr Gesicht nicht zur Unkenntlichkeit verpixelt, wie bei allen Mitschülern, sondern es nur mit einem Balken versehen und rot eingekreist. Und eine ca. 12-fache Ausschnittsvergrößerung davon im Artikel und auf der Titelseite plaziert, damit man auch jene markanten Gesichtszüge klar sieht, die im kleinen Faksimile nicht erkennbar sind. Zu leicht wollte man es der aus Sicherheitsgründen untergetauchten Schülerin (so jedenfalls „Österreich“) dann halt auch nicht machen.

Immerhin, der Name des Mädchens wurde geändert. Und in einem seltsamen Einschub, als müsste man sich entschuldigen, wenn man seinen Lesern völlig irrelevante Details vorenthält, weist man darauf hin:

die hübsche Schülerin einer Schule […] (ÖSTERREICH nennt den Namen aus Datenschutzgründen nicht)

Tja, dafür nennen Fellners Gossengeier, äh, Geistesgrößen den Schulort, zeigen ein eindeutiges Foto des Gebäudes, nennen mehrfach den Namen des Direktors und geben — was bei „Österreich“ fast die Ausnahme darstellt — beim Foto die korrekten Credits an: Dummerweise genau den aus „Datenschutzgründen“ verschwiegenen Namen der Schule.

Zufällig einen Tag später findet sich auch in der Kronen Zeitung, in einer anderen Story, ein Beispiel für Persönlichkeitsschutz erster und zweiter Klasse:

Eigentlich ein ziemlicher Wahnsinn, dass ein und dieselbe Rechtsvorschrift sogar innerhalb eines Fotos auf verschiedene Art umgesetzt wird. Mit Unwissenheit oder uneinheitlichen Vorgaben in den Redaktionen von „Österreich“ und „Krone“ ist das nicht mehr erklärbar. Hier wird erkennbar unterteilt in schutzwürdige und weniger schutzwürdige Personen. Journalistische Willkür der grauslicheren Art.


PS: Ein deutsches Gericht hat 2006 festgestellt, dass selbst Pixelung des Gesichts unzureichend sein kann, wenn charakteristische Details wie Kopfform, Ohren, Frisur oder auch Körperhaltung, weiterhin eine Identifizierung der Person ermöglichen. Für Österreich ist kein entsprechendes Urteil bekannt. Gegen „Österreich“ auch nicht.