Über Tote soll man nicht schlecht sprechen. Das hat die APA hier allerdings etwas zu wörtlich genommen:
Tiroler „Wasserbeleber“ Johann Grander gestorben
[…] Die Technologie wird inzwischen weltweit in den unterschiedlichsten Bereichen wie Industrie, Hotellerie und Gastronomie, Landwirtschaft und vor allem im Privatbereich eingesetzt. Für seine Verdienste und sein Lebenswerk wurde Grander mehrfach ausgezeichnet.
Es fällt kein kritisches Wort. Dabei ist Granders teure „Technologie“ wissenschaftlich und juristisch gesehen — wie soll man’s freundlich sagen — schlicht wirkungslos.
Auch unterschlägt die APA, dass es überparteiliche Bemühungen gab, Johann Grander das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wieder abzuerkennen, weil er
[…] nachweislich überhaupt keine Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft erbracht hat.
Unter anderem Die Presse und Kleine Zeitung haben den APA-Artikel online 1:1 übernommen und ihre Foren mittlerweile wegen Verstößen gegen die Kommentarregeln geschlossen. Der Standard hingegen hat nach heftiger Kritik im Forum die Agenturmeldung redaktionell ergänzt und weist nun immerhin schon eingangs auf die Wirkungslosigkeit hin.
Redaktionell ergänzt hat den Nachruf auch die U-Bahnzeitung „Heute“ — auf ihre Art — sie erklärt ihren Lesern in einem langen Online-Artikel „das Geheimnis des Grander-Wassers“. Unter anderem erfährt man da:
Wasser besitzt ein Immunsystem. […] Zwar sprudelt es frisch und wertvoll aus der Quelle, doch lange Transportwege, Druck in Leitungen, Handy-, Funk- und Radiowellen wirken negativ auf das Wasser ein – es verliert seine Lebendigkeit und erschlafft.
„Heute“-Leser kennen das Gefühl.
Leitplanke ist echt ein undankbarer Job. Öffentlich nur wahrgenommen als tödliche Gefahr für Motorradfahrer, und wenn sie ihren Job mal perfekt erledigt, dann war’s nur Glück. Schließlich ist sie selber völlig ramponiert – hat also versagt…?
Sicher war auch Glück im Spiel, nach jener Reifenpanne, die heute einen LKW fast von einer Autobahnbrücke geschleudert hätte. Aber in erster Linie sollte der Fahrer den Ingenieuren danken, die jene erstaunlich elastische Sicherheitseinrichtung konstruiert haben, die laut APA vom LKW „durchbrochen“ wurde. Denn genau das ist nicht passiert, auch wenn fast alle es so übernommen haben.
Was auf den APA-Bildern (hier in einer oe24-Galerie) durchbrochen aussieht, ist das Brückengeländer. Die Leitplanke hingegen, wurde zwar durch die Energieaufnahme beim Aufprall kontrolliert aus den Ankern gerissen und erheblich gedehnt, aber ihr straff gespanntes, nach wie vor intaktes Stahlband war es, das den LKW vor dem Sturz in die Tiefe bewahrt haben dürfte. Wie auf den Bildern klar zu erkennen ist.
Im folgenden Crashtest sieht man ab Sekunde 30 sehr schön, wie sich die Konstrukteure das vorgestellt haben und wie es dann heute auch gehalten hat:
Nachtrag 20.1.: Wenn wir die heutigen Berichte in den gedruckten Ausgaben zusammenfassen, handelt es sich übrigens um eine 58 („Heute“) bis 80 Meter hohe Brücke (APA), die über eine 111 Meter tiefe („Österreich“) Schlucht führt. Wundersames Kärnten. (Danke @Georg H.)
Drastische Erhöhung der Hundesteuer in Wien! Wie drastisch, scheint für viele JournalistInnen nebensächlich zu sein. Denn Orf.at, Kleine.at, Krone.at, Oe24.at, Wienerzeitung.at, DerStandard.at und DiePresse.com verwendeten offenbar mehr Zeit darauf, möglichst süße Hundefotos zu finden, als nachzurechnen: Eine Änderung 43,60€ auf 72€ entspricht einer Erhöhung von 65,14%.
Den Ursprungsfehler dürfte die APA gemacht haben, auf die sich die meisten Medien beziehen. Einige Medien haben den Fehler inzwischen unauffällig korrigiert.
Den Hundefoto-Kindchenschema-Wettbewerb hat meines Erachtens übrigens Krone.at gewonnen.
Nachtrag: Inzwischen haben alle der genannten Medien den Fehler ausgebessert.
Der Wikipedia-Artikel über Janet Jackson beginnt mit:
Mit mehr als 130 Millionen verkauften Tonträgern gilt sie als eine der erfolgreichsten Interpretinnen der 1990er Jahre.
Dem Satz konnte die APA offenbar nicht widerstehen, als sie erfuhr, dass Janet Jackson den diesjährigen Lifeball besuchen wird:
Keiner Nur einer dieser Artikel ist übrigens mit dem Kürzel der APA versehen.
Update: Den Satz dürfte bereits die Presseabteilung des Life Balls abgeschrieben haben, denn er stand in deren Presseaussendung. Danke an „Fg68at“ für den Hinweis in den Kommentaren.
Vor einem Jahr erschien auf Kobuk ein Artikel über die menschenverachtende und pietätlose Berichterstattung von „Österreich“ über den Mord an Stefanie P. Der Artikel hatte immerhin eine Verurteilung durch den Medienrat zur Folge.
Nun findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter statt. Hat „Österreich“ dazugelernt? Nein, im Gegenteil: Auch andere Medien unterlassen den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Persönlichkeit, Identität und Intimssphäre von Opfer und Tatverdächtigem zugunsten reißerischer Berichterstattung über Sex & Crime.
Das Medienrecht sieht in § 7a den Schutz vor identifizierender Berichterstattung vor, um Opfer und ihre Angehörigen nicht ein zweites, öffentliches Mal zum Opfer werden zu lassen und um zu verhindern, dass Verdächtige oder Verurteilte in Form eines ‘Medienprangers’ anstelle oder neben einer gerichtlichen Bestrafung eine soziale Ersatz- oder Zusatzbestrafung erfahren. (Korn, 2010)
Da die Dokumentation der Verstöße gegen diese Bestimmung diesen Blogeintrag sprengen würde (siehe Collage oben), gibt es hier alle Zeitungsausschnitte zum Mordfall Stefanie P. in einem separaten Album (von uns anonymisiert).
Die auffälligsten Verfehlungen der letzten Tage:
- Bilder des Angeklagten und des Opfers werden tagelang unverpixelt in Heute, Krone und Österreich abgedruckt. Dasselbe passiert in Onlineartikeln. Bei „Heute“ gibt man unverfroren zu, dass ein Foto des Opfers schlicht von Facebook stammt (siehe Bildcredit!). Auch der Kurier hält sich bei Philipp K. und Opfer Stefanie P. nicht zurück.
- Wie in den Zeitungsausschnitten ersichtlich, präsentieren „Österreich“ und die Krone (auf der Titelseite) den vollen Namen des Angeklagten und die Krone sogar den vollen Namen des Opfers und seiner Schwester. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, doch auch die Oberösterreichischen Nachrichten bringen ein unverpixeltes Foto und den vollen Namen des Opfers. Überraschenderweise reihte sich sogar die „Presse“ in diese Riege ein, wie man im Google-Cache eines Berichts noch sehen kann, hier wurde aber mittlerweile (vergleichsweise vorbildlich) schon korrigert.
- Allem Anschein nach herrscht in den Redaktionen Verwirrung darüber, wann und wie die Identität der Beteiligten geschützt werden muss. Beispiel Oe24.at: Online wird der Angeklagte verpixelt (das Foto kommt schließlich von der APA), aber trotzdem mit vollem Namen genannt. An anderer Stelle jedoch wieder abgekürzt. Auch die Krone gibt sich ungeschickt: Beim Video-Beitrag zum Prozess ist der Angeklagte zunächst unverpixelt und klar erkennbar, im Video selbst jedoch unkenntlich gemacht.
- „Österreich“ nimmt in der Ausgabe vom 5. Mai gleich das Urteil vorweg, denn „Lebenslang ist beinahe fix!“ Die in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschriebene Unschuldsvermutung scheint nicht zu gelten.
- „Österreich“ und der Kurier finden es darüberhinaus angebracht, den Angeklagten plakativ mit dem Spitznamen „Milchgesicht“ zu betiteln, was sich über mehrere Artikel hinzieht.
- Ebenso unverschont bleibt das Privatleben der Beiden. Die Krone präsentiert, im öffentlichen Interesse natürlich, deren „Liebes-Collage“, das Magazin News zeigt in einer Online-Bilderstrecke Privatfotos und sogar intime Liebesbriefe.
Aus ihrem Interview in „Österreich“ schließen wir, dass die Mutter des Angeklagten ihr Gesicht bewusst in der Öffentlichkeit zeigen will. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ihr Sohn, der mutmaßliche Täter, diese Ansicht teilt. Dass ein explizites Einverständnis vorliegt, ist zu bezweifeln, schließlich haben andere Medien brav verpixelt.
Wenn Philipp K. anonym bleiben wollte (was der Berichterstattung der APA nach durchaus denkbar ist), stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, den Namen eines Verdächtigen abzukürzen, aber dann dennoch jedermann mittels des vollen Namens der Mutter über seine Identität zu informieren. Immerhin, rein rechtlich zählen sowohl Name als auch familiäre Beziehungen zu jenen Identifizierungsmerkmalen, die vom Identitätsschutzparagraphen (§ 7a MedienG) erfasst werden.
Der Ehrenpreis für den sinnfreiesten Versuch, die Persönlichkeitsrechte zu schützen, geht an Oe24.at: Sowohl Angeklagter als auch Opfer werden innerhalb der selben Seite je einmal verpixelt und einmal nicht:
Vielen Dank an Patrick, Alex, Petra, Tanja und Hannes, die alle an diesem Artikel mitgearbeitet haben!
Statistiken sind nicht einfach zu interpretieren – das haben uns die österreichischen Medien schon öfters gezeigt.
Opfer der Statistik wurde dieser Tage die APA, als sie über die neuen Daten der Media-Analyse berichtete. Die größte Reichweite bei den Tageszeitungen hat laut der Media-Analyse, wie auch in den vergangenen Jahren, die „Kronen Zeitung“ (38,9 % österreichweit, 35,6 % in Wien), deren Chefredakteur bekanntlich Christoph Dichand ist. Seine Ehefrau Eva Dichand, Herausgeberin der Gratiszeitung „Heute“, durfte sich ebenfalls über gute Reichweitenwerte freuen (12,0 % österreichweit, 37,6 % in Wien) – da fragt man sich, wie viele Menschen in Österreich eines der beiden Dichand-Blätter lesen. Die APA fand das scheinbar heraus und ORF.at, die Wiener Zeitung sowie relevant.at übernahmen diese Meldung:
„Das Ehepaar verwaltet gemeinsam ein beeindruckendes Imperium: Von insgesamt 5,2 Millionen Tageszeitungslesern in der Republik griffen mehr als 3,6 Millionen zu einer der beiden Dichand-Zeitungen.“
3,6 Millionen sind viele Menschen, das wären immerhin 69,23 Prozent aller TageszeitungsleserInnen. Aber wie kommt man auf diese 3,6 Millionen? Die APA scheint hier zusammengezählt zu haben: Laut Media-Analyse lesen 2.764.000 Menschen die „Kronen Zeitung“, 849.000 „Heute“. Addiert man die beiden Zahlen, kommt man tatsächlich auf gerundete 3,6 Millionen.
Leider wurde ein Detail am Rande nicht beachtet: Es gibt in Österreich doch einige Menschen, die zu mehr als einer Zeitung täglich greifen – diese wurden also doppelt gerechnet.
Gestern um 14:13 berichtete die APA über das steirische Sparbudget und die dazu gehörige Diskussion im Landtag. Auch die Kleine Zeitung zog um 14:23 nach und veröffentlichte einen Artikel dazu. Und natürlich ist auch auf ORF Steiermark ein Bericht darüber zu lesen.
Klingt im ersten Moment alles ganz normal. Komisch nur, dass diese Sitzung erst rund zwei Stunden später um 16 Uhr statt fand, so unser Hinweisgeber Bernd Pekari. Auf der Homepage des Landtags wurde die Sitzung per Livestream übertragen, der bestätigte, dass die Anträge erst ab 16 Uhr diskutiert wurden.
Während der ORF gestern über Kindersklaven berichtete, die unter Duldung der Schokolade-Industrie (und letztlich nahezu uns allen) gewerbsmäßig entführt und zur billigen Kakao-Ernte gezwungen werden, lieferte die APA zwei Tage zuvor weitaus freundlichere Schlagzeilen zum Thema: Kakaobohnen enthielten mehr Antioxidantien als Früchte, hieß es da, laut einer Studie. Zahlreiche Medien übernahmen den Bericht und in der Krone war die Schokolade am Ende sogar gleich gesund wie Obst.
Dazu ein Leserhinweis, direkt aus unserer Inbox (mit Genehmigung des Autors):
Hallo liebes Kobuk-Team,
ich bin Medizinstudent und habe gerade das großartige Buch „Die Wissenschaftslüge“ von Ben Goldacre gelesen. Er zeigt vor allem auf, wie kritiklos oftmals Medien Pseudostudien für voll nehmen und unhinterfragt an die Leserschaft weitergeben.
Ein aktuelles Paradebeispiel ist der zahnlose Kurzbericht der Kronen Zeitung über eine Studie, dass Schokolade gesünder als Obst sein soll. Nur zu blöd, dass genau in jenem Ort namens Hershey im US-Bundesstaat Pennsylvania, einer der größten Schokoladenproduzenten der Welt seinen Sitz hat.
Beweis: https://de.wikipedia.org/wiki/Hershey_Company
LG
Alexander Niederecker
Und weil es oft noch schlimmer ist, als der Leser denkt, hat dieser Schokoladehersteller die Studie nicht nur in Auftrag gegeben, sondern auch gleich in den eigenen Labors durchgeführt. Praktisch, nicht?
Bemerkenswerterweise hat in Österreich doch ein Nachrichtenportal auf diesen Umstand kritisch hingewiesen:
Ob die Untersuchungen auch unabhängigen Forschern standhalten, bleibt abzuwarten, schließlich handelt es sich beim „Hershey Center for Health and Nutrition“ um ein Labor des US- Lebensmittelriesen Hershey – bekannt vor allem für Schokolade und andere zuckerhaltige Lebensmittel.
Welche Online-Redaktion hier, im Gegensatz zu APA, Kronen Zeitung und Co., so vorbildlich recherchiert hat? Ihr erratet es vermutlich nicht.
Danke für den Hinweis an Alexander und für das Foto an A.B.
Der Artikel besteht aus Auszügen meiner Bakk.-Arbeit.
Es ist der 7. Juni 2010. Eine spektakuläre Nachricht verbreitet sich im Minutentakt via Copy & Paste in der ganzen Welt. Überall ist zu lesen: „Australien: Surfer boxt Hai in die Flucht„.
Klingt unglaublich. Ist es auch. Was war passiert?
The West Australian und die Australian Broadcasting Corporation berichten als erstes. Letzere titeln:
Surfer recovering after shark attack
In den Artikeln steht, Michael Bedford sei von einem Hai attackiert worden, habe sich aber im letzten Moment an den Strand retten können. Der einzige Zeuge, sein Freund Lee Cummuskey, sagt, er wäre 150 Meter weit weg gestanden und hätte den Fisch gar nicht richtig sehen können.
Im Bericht der ABC meldet sich Cummuskey zu Wort: „(…)he gave it a good whack he reckons, a good punch and that doesn’t surprise me knowing Mick“. Eine eher scherzhafte Vermutung eines Mannes, der 150 Meter weit weg vom Geschehen stand, sollte zur Faktengrundlage alle weiteren Medien werden. Ob er das damals geahnt hatte?
Durch die Agence France Press wird die Story gobal: „Australian man punches shark, surfs to safety“, lautet der Titel. Die Meldung wird kurz darauf ins Deutsche übersetzt. Cummuskeys Aussage steht im Mittelpunkt des Artikels. Hier wussten die JournalistInnen auf einmal sogar, dass Michael Bedford mit einem beherzten Faustschlag todesmutig zugeschlagen hatte. Woher bloß?
Danach geht es schnell. Im Minutentakt übernehmen Medien die Story. Das Lehrbuch für Journalismus zwingt quasi zu Meldungen nach dem „Mann beißt Hund“-Prinzip.
Spiegel Online und Focus gehören im deutschsprachigen Raum zu den ersten. Auch die APA übernimmt die Story. Danach hat man sich wohl in den Redaktionen gedacht- „Hey, wenn die AFP, APA und Spiegel Online darüber berichten, wird’s wohl stimmen. Irgendwer wird’s schon überprüft haben.“
Die Meldung erscheint auf Derstandard.at, Diepresse.com, der Wiener Zeitung, Krone.at, Oe24.at, Kurier.at (Artikel nicht mehr online), den Oberösterreichischen Nachrichten und noch ein paar Seiten mehr. Sämtliche Artikel sind mehr oder weniger ident.
Von der ursprünglichen Meldung bis zur Veröffentlichung in Österreich vergingen ungefähr zwölf Stunden. Irgendwo in der Kette wurde auch aus der Mutmaßung des Freundes Gewissheit: Das Tier sei ein Weißer Hai gewesen.
Die Meldung schafft es neben Deutschland und Österreich in die Schweiz, die USA, England, die Niederlande, Frankreich, Spanien und in viele weitere Ecken der (Medien-)Welt.
Die Auflösung
Michael Bedford wird noch am selben Tag von der ABC interviewt. Im Video erzählt er hauptsächlich, wie froh er ist am Leben zu sein. Seltsam. Man könnte meinen, er würde damit prahlen, wie mutig er den großen bösen Hai geschlagen hat.
Aufmerksame Kobuk-LeserInnen wissen bereits: Wenn eine Nachricht in der Welt die Runde macht, die Medien vor Ort aber nichts dazu bringen, dann passt wahrscheinlich etwas nicht.
Der Standard und viele andere Medien veröffentlichen eine Meldung von APA/dpa über Details zu den Vorwürfen gegen den Wikileaks Gründer Julian Assange. Diese Meldung stützt sich auf einen Artikel des Guardian. Wie wir bereits wissen, ist das Übersetzen nicht immer einfach, so auch in diesem Fall.
Die APA/dpa meint:
Die „Fräulein A“ genannte Schwedin soll er bei anderer Gelegenheit zu von ihr nicht gewünschtem Sex genötigt haben.
Wohingegen der Guardian schreibt:
She told police that Assange had continued to make sexual advances to her every day after they slept together (..).
Doch „Advances“ sind übersetzt noch keine „Nötigung“ sondern „Annäherungsversuche“, „Avancen“. Die Entscheidung, etwa ob hier ein Fall von Nötigung vorliegt, hat darüber hinaus das schwedische Gericht zu treffen.
Auf DerStandard.at wurde entsprechende Passage nach einem Kommentar von Markus Kienast bereits korrigiert. Der Kommentar selbst ist dabei laut Markus allerdings in der Moderationsschleife hängen geblieben.