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„Heute“: Kein Opferschutz für erstochene Frau

„Heute“ hat es bekanntlich nicht so mit der Wahrung von Persönlichkeitsrechten. So auch im Fall der niedergestochenen Amida M. Diese hat ihre Rechte anscheinend mit ihrem Tod verloren und der Gratiszeitung überschrieben.

HEUTE-Print vom 28.10.13 (Seite 9)

HEUTE-Print vom 28.10.13 (Seite 9)

Im Bild zum Artikel misst „Heute“ gleich mit dreierlei Maß:  Der zweijährige Bub wird großzügig verpixelt. Die Verstorbene wird gar nicht unkenntlich gemacht. Und der mutmaßliche Täter kriegt einen kleinen Pseudo-Balken vor die Augen. Solche Balken sind zwar weit verbreitet, sind aber laut Medien – und Urhebergesetz keine ausreichende Anonymisierung, weil die Person weiterhin identifizierbar ist. Anständig geschützt ist somit nur der Zweijährige.

Fraglich ist auch, ob „Heute“ überhaupt die Rechte am Foto besitzt – als Quelle ist lediglich „Privat“ angegeben.

Davon abgesehen stellt „Heute“ den nicht rechtskräftig Verurteilten vor vollendete Tatsachen:

Mit einem Küchenmesser metzelte der polizeibekannte Schläger seine Gemahlin nieder. (…) Passanten überwältigten Berserker Fazil M. (Hervorhebung von uns)

Es gilt die Unschuldsvermutung, auch für „Heute“.

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5 Kommentar(e)

Dominik Leitner - Am 11. November 2013 um 12:39

„Guter Journalismus beginnt damit, dass man schlechten weglässt“ … also: „Heute“ weglassen?

Jens - Am 11. November 2013 um 13:30

Der Höllriegl wieder mal. Der ist uns ja schon bekannt, weil der hat noch ganz andere Sachen drauf:
https://dastandard.at/1353208508447/Heute-ueberschreitet-Grenzen

Christian Mayer - Am 14. November 2013 um 14:48

Wie sieht es rechtlich aus, wenn man den Namen einer Person in einem Artikel im Internet nennt, aber den Nachnamen mit dem ersten Buchstaben abkuerzt? Wie ihr es hier zb mit „Amida M.“ gemacht habt. Oder zb in meinem Fall waere es „Christian M.“ abkuerzt. Ist das dann Rufschaedigung, wenn man etwas schlechtes ueber diese Person schreibt (und den Nachnamen abkuerzt), aber eigentlich jeder weiss, um wen es sich handelt? Kann der Jenige dann eine Anzeige wegen Rufschaedigung machen?

Helge Fahrnberger - Am 17. November 2013 um 16:27

@Christian Mayer: Die Rechtslage schreibt m.W. Anonymisierung vor, nicht das Abkürzen des Nachnamens. Wenn die Person dennoch erkennbar ist – laut Rechtsprechung genügt bereits eine Erkennbarkeit im unmittelbaren persönlichen Umfeld der Person – ist die Anonymisierung nicht ausreichend erfolgt.

Talotta - Am 24. November 2013 um 12:48

Der Höllr(e)igl Wolfgang schreibt sich ohne E… wenn man im Glashaus sitzt…