Die Presse vom 06.05. wirft dem ORF vor, eventuell unzulässige Werbung im Technik-Magazin On gezeigt zu haben. „On“ ist eine sogenannten Patronanzsendung. Bei einer Patronanzsendung sponsort eine Firma deren Austrahlung.
Die Presse kritisiert vor allem drei Punkte:
- In der Sendung kam ein Siemens-Schulungsleiter zu Wort, auch Produkte seines Unternehmens wurden deutlich platziert. Laut § 17 (2) ORF-Gesetz dürfen in Sendungen keine Hinweise auf den Auftraggeber erfolgen. Hat Siemens für den Beitrag an den ORF gezahlt, wurde dieses Gesetz verletzt.
- In der Sendung wurde über Energiesparen mit Haushaltsgeräten berichtet. Das Pikante daran ist, dass Saturn Sponsor ist und solche Geräte anbietet. Ebenfalls laut § 17 ORF-Gesetz dürfen Patronanzsendungen nicht zum Kauf von Erzeugnissen des Auftraggebers anregen.
- Der Auftraggeber darf außerdem die Sendung nicht so beeinflussen, dass die redaktionelle Unabhängigkeit des ORF angetastet wird. Auch das ist im § 17 ORF-Gesetz geregelt.
Der ORF hat daher bei Patronanzsendungen wenig Spielraum. Saturn wurde korrekt am Anfang und am Ende der Sendung als Sponsor genannt. Medienrechtsanwalt Michael Pilz entkräftet auch zwei dieser Anschuldigungen, denn das bloße Informieren ist keine Verkaufsförderung. Den dritten Kritikpunkt sieht er aber kritisch:
Die redaktionelle Freiheit des ORF darf nicht beeinflusst werden. Der ORF ist immer dazu angehalten, den Inhalt auch einer Patronanzsendung autonom zu gestalten.
Fraglich ist, ob diese Autonomie verletzt worden ist.
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