„Österreich“ druckt über eine Woche lang unverpixelte Fotos und den vollen Namen eines in Untersuchungshaft befindlichen Imams. Die Zeitung stellt ihn damit öffentlich an den Pranger und pfeift auf seine Persönlichkeitsrechte: Am Titelblatt bezeichnen sie ihn gar als „Hass-Prediger“ und „Gotteskrieger“. Ein Paradebeispiel für eine Vorverurteilung durch Medien.
Gemeint ist Mirsad O. Der Mann ist „Österreich“ nicht unbekannt. Im April beschuldigten „Österreich“ und „Heute“ Mirsad O., zwei Mädchen radikalisiert zu haben. Der Mann verklagte die Zeitungen wegen dieser Unterstellung und bekam – nicht rechtskräftig – im September recht. In erstaunlicher Offenheit gibt „Österreich“ zu, das Urteil nicht sonderlich ernst zu nehmen. Anders lässt sich diese Kampagne gegen ihn auch kaum erklären.
Seit einer Großrazzia Ende November sitzt Mirsad O. nun in Untersuchungshaft. Was ihm vorgeworfen wird, macht ihn nicht gerade sympathisch: Er soll Terrorkämpfer für den Nahen Osten rekrutiert haben. Bisher gibt es aber weder eine Anklage gegen ihn, geschweige denn ein rechtskräftiges Urteil. Das ist aber eigentlich auch gar nicht so wichtig. Denn auch falls der Mann schuldig ist – auch falls er ein Gotteskrieger und Hass-Prediger ist und rechtskräftig verurteilt wird – dürfen Medien seine Identität nicht preisgeben. So will es das Mediengesetz.
Das hat den Sinn, dass Täter zusätzlich zu einer gerichtlichen Strafe nicht auch noch durch den „Medienpranger“ bestraft werden. Bei manchen Zeitungen scheint dieses Grundprinzip aber nicht angekommen. Außer „Österreich“ nennt auch die „Presse“ (siehe Screenshot rechts) den vollen Namen von Mirsad O., zeigt sein Bild und beschreibt seinen Wohnort. Damit spielen diese Medien nicht nur Richter, auch die Kinder und Verwandten des Verdächtigen können so die Folgen seiner Anklage zu spüren bekommen: Sei es nun durch Mobbing in der Schule, Misstrauen durch Nachbarn oder Angriffe auf der Straße.
Selbst das Gesicht zu verpixeln und den Nachnamen abzukürzen reicht nicht immer: Die meisten Medien bebildern ihre Artikel mit dem erkennbaren Wohnort von Mirsad O. oder nennen seinen Predigernamen. Das ist ebenfalls kein ausreichender Identitätsschutz, denn durch diesen ist Mirsad O. klar identifizierbar. Das ist, als würde man schreiben: „Thomas N., besser bekannt unter seinem Künstlernamen Conchita Wurst“.
Vielleicht muss man an dieser Stelle noch einmal betonen, dass Gesetze für alle gelten und unseren Rechtsstaat ausmachen. Selbst und gerade für jene Menschen, die vielleicht furchtbare Verbrechen begangen haben. Das Gesetz ist auch dafür da, diese Menschen vor einer Zusatzbestrafung durch die Öffentlichkeit zu schützen.
Bestrafung und die Feststellung von Schuld sind Aufgaben der Gerichte und nicht die einer Zeitungsredaktion.
0 Kommentar(e)