„Heute“ hat es bekanntlich nicht so mit der Wahrung von Persönlichkeitsrechten. So auch im Fall der niedergestochenen Amida M. Diese hat ihre Rechte anscheinend mit ihrem Tod verloren und der Gratiszeitung überschrieben.

HEUTE-Print vom 28.10.13 (Seite 9)
Im Bild zum Artikel misst „Heute“ gleich mit dreierlei Maß: Der zweijährige Bub wird großzügig verpixelt. Die Verstorbene wird gar nicht unkenntlich gemacht. Und der mutmaßliche Täter kriegt einen kleinen Pseudo-Balken vor die Augen. Solche Balken sind zwar weit verbreitet, sind aber laut Medien – und Urhebergesetz keine ausreichende Anonymisierung, weil die Person weiterhin identifizierbar ist. Anständig geschützt ist somit nur der Zweijährige.
Fraglich ist auch, ob „Heute“ überhaupt die Rechte am Foto besitzt – als Quelle ist lediglich „Privat“ angegeben.
Davon abgesehen stellt „Heute“ den nicht rechtskräftig Verurteilten vor vollendete Tatsachen:
Mit einem Küchenmesser metzelte der polizeibekannte Schläger seine Gemahlin nieder. (…) Passanten überwältigten Berserker Fazil M. (Hervorhebung von uns)
Es gilt die Unschuldsvermutung, auch für „Heute“.