Vier Friedhofsbilder auf der letzten Galerieseite, darunter der sichtlich trauernde Privatmann Peter Alexander, dem ein Paparazzo beim Besuch am Grab seiner Liebsten aufgelauert hatte. Für „Österreich“ — und damit sinkt es im deutschen Sprachraum tief, abgrundtief unter jedes andere Boulevardmedium, das über den Tod des großen Entertainers berichtet hat — sind das mit die „besten“ Bilder…
oe24: die „besten“ Bilder von Peter Alexander
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7 Kommentar(e)
Wer geglaubt haette, die Fellners haetten Stil oder gar Anstand: genau das hatten die noch nie. Da gings immer um die Kohle und nichts als die Kohle.
Was genau bringt es jetzt ein bekanntes Fernsehgesicht auszusparen, aber das Grab so zu lassen, wie es ist? Was ist denn das Neue und Intimsphäreverletzende an den Bildern? Doch nicht das Gesicht des Stars.
Doch. Denn so kennst du ihn eben nicht und in der Situation geht er dich auch gar nichts an. Nur weil jemand ein bekanntes Fernsehgesicht *war*, hat er nicht für alle Zeiten das Recht am eigenen Bild und auf Privatleben verwirkt. Das ist übrigens keine rein moralische Wertung:
Urheberrechtsgesetz § 78 (1)
Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
Schon, aber so bringt das doch nichts. Peter Alexander drüber schreiben und dann nur das Gesicht aussparen? Damit das die Privatsphäre bewahrt, hätte man meiner Meinung nach auch die Grabplatte und die ganze Person unkenntlich machen müssen.
@VonFernSeher
Äh, im ersten Kommentar meintest du aber noch, das Gesicht zu zeigen, wäre nicht intimsphäreverletzend und jetzt isses schon zuviel, wenn man den Körper noch sieht? Das zeigt aber eigentlich nur, dass es immer eine Gratwanderung ist, bei der jeder vermutlich andere Grenzen setzen würde. Letzlich muss es jeder so machen, dass er es vor sich, vor den Lesern, vor dem Blatt oder Blog und — hoffentlich nie — vor Gericht vertreten kann.
PS: Das andere Foto steht hier nicht wg. Intimsphäre in der Kritik. Ein Grab auf einem öffentlichen Friedhof zu zeigen halte ich prinzipiell für zulässig. Ich denke, dass das eine Zeitung tun darf, wenn der Rahmen stimmt — aber eben nicht unter dem wahnwitzigen Kontext der „besten“ Bilder eines Menschen. Darum ist es oben angeführt.
Du hast mich falsch verstanden: Nur das Gesicht auszuschneiden und den Rest so stehen zu lassen ist ungefähr so privatsphärebewahrend wie es das bei Mickey Mouse wäre.
Und nur das Grab zu zeigen wäre vollkommen in Ordnung, kann ja jeder sehen. Es geht hier um den Kontext, der darstellt, dass ein trauernder Prominenter zu jener Zeit an jenem Grab war. Das sechste Foto alleine lässt* nicht erkennen, dass es von einem Friedhof stand, dazu bedarf es der Fotos des Grabes.
Mit dem Foto vom Grab und der Körperhaltung und Kleidung bedarf es aber nicht mehr des Gesichtes, um festzustellen, was dort vor sich geht.
*außer für solche, die diesen Friedhof wirklich gut kennen
[…] Deshalb aber den Schluss zu ziehen, für die Live-Berichterstattung greife die publizistische Ethik nicht mehr und es solle jedes Ereignis getickert werden, nur weil es komprimiert ist, halte ich für allzu kurzsichtig. Freilich kann man die Grenzen der Pietät per Ticker schamlos überschreiten, wie es BZ Online bei Bernd Eichingers Begräbnis tat. Allerdings hängt das nicht ursächlich mit dem Charakter des Tickers zusammen, sondern schlicht mit redaktionellem Anstand. Dass derartige Grenzüberschreitungen auch auf althergebrachtem Weg funktionieren, bewiesen die Tageszeitung »Österreich« und ihr Online-Ableger oe24.at nach dem Tod Peter Alexanders auf äußerst eindrucksvolle Weise. […]