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Hausdurchsuchung by Wolfgang Fellner

Vor drei Wochen hatte Wolfgang Fellner Besuch von der Staatsanwaltschaft bei sich zu Hause und im Büro. Die Ermittler verdächtigen ihn der Beihilfe zur Untreue im Dunstkreis der Immofinanz-Causa. Empört vermeldete er daraufhin, er werde rechtliche Schritte ergreifen, denn die Hausdurchsuchung sei „ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“ gewesen.

Wie sich der „Österreich“-Herausgeber (es gilt die Unschuldsvermutung) eine menschenrechts-konforme Hausdurchsuchung vorstellt — ich habe da konkret Art. 8 im Auge — davon konnte man sich dann gestern ein Bild machen:

Fotos aus seiner Villa — Hier starb Peter Alexander
Es war [sic!] sein privates Reich, gehütet wie ein Schatz. Nach seinem Tod tauchen nun Bilder aus Peter Alexanders Villa in Döbling auf. Auf den Fotos sieht man, wie Alexander lebte […]

(Verfremdungen durch Kobuk)


Man muss sich das einmal vor Augen führen: Der Menschenrechtsexperte Wolfgang Fellner bricht in die Wohnung eines Toten ein (bildlich gesprochen) und zerrt dessen intimsten letzten Lebensbereich ins Licht seiner billigen Kuriositätenschau. Obwohl, oder gerade weil der Verstorbene sich konsequent und absolut unmissverständlich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hatte.

Das ist „Journalismus“, der über Leichen geht — und auch so riecht.

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