Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Ausgehend vom Eindruck, dass seit dem Beschluss der Griechenlandhilfe die Anzahl der Artikel sukzessive abnimmt, habe ich die Suchfunktionen von den Onlineportalen diverser Zeitungen gequält und die Ergebnisse in folgender Grafik zu verdeutlichen versucht:

Ich habe dazu die Suchfunktion der jeweiligen Portale genutzt und nach dem Stichwort „Griechenland“ gesucht. Natürlich rutschen dabei auch Artikel in die Ergebnisse, die nichts mit der Krise an sich zu tun haben.

Für die Anzahl der Artikel bis Ende Mai habe ich die Artikel von 16. Mai bis heute (5 Tage) mal drei genommen und damit ungefähr den Zeitraum von 16. bis 31. Mai (15 Tage) abgedeckt. Meiner Meinung nach werden es jedoch weniger Artikel werden, da das mediale Interesse seit dem Beschluss Anfang Mai am sinken zu sein scheint (mit Ausnahme der Portale heute.at und faz.net).

Die Gratiszeitung „Österreich“ illustriert die Finanzhilfe für Griechenland und Euro mit einer Fotomontage zweier österreichischer Politiker in Unterwäsche. Zulässig oder nicht?  Es ist nicht das erste Mal, dass ein Politiker in einer gefälschten und intimen Situation gezeigt wurde: So hat der OGH 1996 die „profil“-Montage des nackten Kanzlers am Cover für unzulässig erklärt:

§ 78 UrhG soll nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers jedermann gegen den Mißbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit, namentlich (ua) dagegen schützen, daß sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Mißdeutungen Anlaß geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt. Auch allgemein bekannte Personen, wie der Kläger, haben Anspruch darauf, daß die Allgemeinheit auf ihre Persönlichkeit Rücksicht nimmt. Deshalb ist die Privat- und Intimsphäre einer solchen Person geschützt und die Verbreitung von Bildern unzulässig, die entstellend wirken oder die – allenfalls erst im Zusammenhang mit der Bildunterschrift oder dem Begleittext – den Abgebildeten der Neugierde und Sensationslust der Öffentlichkeit preisgeben.

Korn schreibt dazu in „Einführung in das Kommunikationsrecht“ (2010):

Die Verletzung berechtigter Interessen liegt hier in der Verletzung des aus dem Grundsatz der Achtung der Privatsphäre erfließenden Selbstbestimmungsrechts, wobei der Bereich des Privatlebens nicht auf den Intimsbereich beschränkt ist. Hierher zählen auch Fragen der Gesundheit, der Religion bzw. Weltanschauung. Als Beispiel gilt hier die Fotomontage auf dem Cover einer Wochenzeitschrift, auf welchem der ehemalige österreichische Bundeskanzler Dr. Franz Vranizky nur mit einem Feigenblatt abgebildet ist. Eine derartige Veröffentlichung könnte zu Missdeutung Anlass geben, zumal die abgebildete Person eine führende Stellung im Staat einnimmt und in dieser Funktion Würde und Ansehen zu wahren hat.

Update: Online wurde die Fotomontage mittlerweile entfernt.

  1. Suchen Sie sich zuerst eine alte Statistik, irgendeine: Ein wahrer Profi macht aus allem eine Story. Geeignet sind das nationale Statistikamt oder Pressemitteilungen der EUROSTAT. Und siehe da: EUROSTAT hat vor 4 Monaten veröffentlicht, dass die Armutsgefährdungsquote in der EU bei 17% liegt und Österreich im Vergleich dazu mit 12% überdurchschnittlich gut auf Platz 4.
  2. Kontrollieren Sie kurz, ob und was ihr Medium schon mal darüber berichtet hat und wie lange das her ist. Das kann Ihnen Anhaltspunkte liefern, wie Sie über das Thema schreiben könnten.
  3. Beziehen Sie eine europäische Statistik immer einseitig auf das eigene Land. Dichten Sie was dazu und lassen Sie was weg. Schreiben Sie:

    Dass die Statistik nicht neu ist, und ihr Medium selbst schon vor Monaten davon berichtet hat, spielt keine Rolle.  Aktuell ist ein dehnbarer Begriff und niemandem wird es auffallen, dass es sich um keine echten News handelt.
  4. Jetzt müssen Sie als Boulevard-Journalist noch Stimmung machen. Vergleichen Sie ihr Land mit anderen EU-Ländern. Hier können Sie erstmals entscheiden, ob Sie die Ergebnisse der Statistik unterschwellig positiv oder negativ transportieren. Entscheiden Sie sich für Ersteres, sieht der Vergleich, wie folgt aus:

    Platz 4 hinter Tschechien, Slowakei und den Niederlanden klingt jedoch fad. (Noch dazu ex aequo mit vier weiteren Ländern.) Ein Podiumsplatz wäre viel schöner, und die Niederlanden sind kein Nachbarland, also raus damit! Jetzt ist Österreich mit 12% auf Platz 3. Denken Sie daran: Begründen müssen Sie nichts. Eine Korrektur werden Sie auch nicht schreiben müssen.
  5. Aber halt! Ein passender Titel fehlt noch. Im Artikel selbst kommt Österreich gut weg, aber als Boulevard-Journalist wissen Sie: Ihre Leser werden sich langweilen, wenn der Titel lautet:

    Österreichs Armutsquote eine der besten in der EU

    oder

    Österreich: Armutsquote so niedrig wie schon lange nicht mehr!

    Nein. Ihre Leser wollen Bad News:

  6. Wenn Sie ihr Gewissen jetzt plagen sollte, dann schmücken Sie den Artikel online einfach etwas aus und verpassen ihm einen positiven Titel, in etwa so:

Alle Scans vom Artikel „Eine Million Österreicher sind armutsgefährdet“, Tageszeitung „Österreich“, 17. Mai 2010, Seite 10, links oben, Screenshot von hier.

Noch selten steigen Journalisten auf Augenhöhe mit Kommentatoren, Bloggern und anderen Normalsterblichen herab – insofern ist besonders erwähnens- und lobenswert, wenn DerStandard.at auf die Kobuk-Kritik des Copy-und-Paste-Journalismus („APA-Backstube“) antwortet:

Es gehört auch zum journalistischen Handwerk, Informationen der Nachrichtenagenturen zu filtern und jene Meldungen auszuwählen, die wir für unsere UserInnen relevant finden. (..) Aber natürlich wollen wir den Anteil an Eigengeschichten permanent weiter ausbauen. Das tun wir auch, wie unsere Quellen-Statistik – die Zahlen beziehen sich auf die ersten vier Monate 2010 – zeigt: 26,8 Prozent aller Meldungen auf derStandard.at sind eigenrecherchierte, von der Online-Redaktion geschriebene Artikel (gegenüber 24,6 Prozent im Jahr 2009), 46,8 Prozent basieren auf Nachrichtenagenturen (2009: 49,3 Prozent) und 26,4 Prozent wurden vom Print-STANDARD übernommen (gegenüber 26,1 Prozent im vergangenen Jahr).

Die DerStandard.at-Leserschaft gibt sich in den Kommentaren wenig überzeugt. Kommentator Bharat J. Kulamarva bringt es unter der Unterschrift Nix verstanden auf den Punkt:

Es geht nicht um den Eigengeschichtenanteil. (..) Irritation bei Leserin und Leser ensteht nicht durch die Flut an APA-Meldungen in den Tageszeitungen, sondern durch deren unkontrollierte Übernahme, speziell in einer Zeit, in der die Verifikation einer Meldung oft nur wenige Minuten dauert und (halbwegs) korrekte Orthographie nur eines Tastendrucks bedarf.

Wofür sich einige Belege finden dürften. Trotzdem: Das offene Ohr und dieser transparente Umgang mit internen Zahlen sind eine seltene Ausnahme in der österreichischen Medienlandschaft.

PS. Die Illustration des Artikels auf DerStandard.at war eine Sachertorte – diese ist aber wieder verschwunden. (Bildrechte nicht geklärt?) Unsere stammt jedenfalls von Yuichi Sakuraba und steht unter einer Creative-Commons-Lizenz.

Update: Die Autorin verwehrt sich der „Zerknirschung“.

Es ist üblich, Minderjährige vor bestimmten Inhalten zu schützen. Auf Heute.at werden erotische Inhalte jedoch nicht gekennzeichnet. Als gutes Beispiel zeigt sich hingegen Krone.at: Bevor man zu den erotischen Inhalten gelangt, muss man einen deutlichen Warnhinweis überwinden.

Die Gesetze sprechen von „Inhalten, die junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden können“ und meinen damit besonders Erotikmaterial, Pornographie oder Gewaltdarstellungen. Aus dem Niederösterreichischen Jugendgesetzbuch:

§19 (3) Wer gewerbsmäßig Medien, Datenträger, Gegenstände oder Dienstleistungen im Sinne des Abs. 1 anbietet, vorführt, weitergibt oder sonst zugänglich macht, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche und optische Abgrenzungen, zeitliche und technische Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise oder ähnliches dafür zu sorgen, dass junge Menschen davon ausgeschlossen werden.

Die folgenden Verlinkungen enthalten Bild-, Text- und Video-Material mit erotischem Inhalt. Der Zugang ist nur für Erwachsene erlaubt:

Erst vor kurzem haben wir über die Frage des Online-Standard berichtet, wem die Gratiszeitung „Heute“ gehöre. Nun spekuliert DiePresse.com über ein Naheverhältnis zur Wiener SPÖ.

Denn laut DiePresse.com habe Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) 2003/2004 der „Urbania“-Privatstiftung vorgestanden.  Diese Stiftung sei früher zu 49% an der „Fidelis Medien- und Zeitschriften-GmbH“ beteiligt gewesen und die „Fidelis“ sei wiederum Haupteigentümer der „AHVV-VerlagsgmbH“, die „Heute“ herausgibt. Die Anteile der Urbania an der Fidelis habe eine Stiftung namens „Periodika“ übernommen. Die Periodika-Privatstiftung wird wiederum ausführlich im bereits genannten Standard-Artikel behandelt.

Außerdem sei der Geschäftsführer des Verlages, Wolfgang Jansky, Pressesprecher vom damaligen Wohnbaustadtrat Werner Faymann gewesen. Jansky säße ebenso in der Periodika-Stiftung. Auch als Vorstand der Urbania-Stiftung soll er auftauchen, gemeinsam mit Günther Havranek, der wiederum die Mehrheit an Fidelis halte.

„Heute“-Herausgeberin Eva Dichand bestreitet alle Vorwürfe: Weder „Heute“ noch der AHVV-Verlag seien jemals „von irgendeiner Partei direkt oder indirekt finanziert“ worden. Dies sei mit „mit einem normalen Kredit der Bank Austria“ geschehen. Während Ostermayer Stiftungsvorstand der Urbania war, habe es „Heute“ noch nicht gegeben, so Dichand.

Laut DiePresse.com habe Eva Dichand ab 2005 das Magazin „Die Stadt“ geleitet, eine Monatszeitschrift für die Bewohner von Gemeindebauten und Genossenschaftswohnungen. Herausgegeben habe es die Urbania.

Der Autor und Kobuk distanzieren sich wieder von allen Mutmaßungen um die Eigentümerschaft von “Heute”.

Wer kennt sie nicht, diese schönen „finde die fünf Fehler Bilderrätsel“ aus der Kronenzeitung? Für unsere treuen Kobuk Leser/-innen eines mit nur einem „Fehler“. Gefunden auf Orf.at. Zwischen dem linken und dem rechten Bild liegen etwa 10 Minuten. Links eine für den ORF eher unübliche und ziemlich doppelbödige Überschrift zu dem Artikel: „Frau in Wien angezündet: keine heiße Spur zum Täter“. Rechts nach zirka 10 Minuten die redigierte Überschrift: „Frau in Wien angezündet: Noch keine Spur zum Täter“.

Ich danke der ORF-Onlineredaktion für die Korrektur dieser Überschrift, KOBUK hat es aber doch entdeckt! Hier der Link zum aktuellen Artikel auf Orf.at.

Die Kleine Zeitung rechnete nach, wie viel alleine die Regierungsbüros der neun Landesregierungen kosten.  Zahlen alleine sind abstrakt, da braucht es Maßstäbe:

Im nationalen Vergleich haben fast alle Landesräte größere Mitarbeiterstäbe als jeder Bundesminister. Rekordhalter sind Landeshauptmann Franz Voves mit 26, sowie seine Stellvertreter Hermann Schützenhöfer mit 22 und Siegfried Schrittwieser mit 18 Mitarbeitern. Diese drei schlagen sogar EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso, dessen Kabinett laut EU-Verfassung maximal 17 Mitarbeiter umfassen darf.

Wenn damit der Lissabon-Vertrag gemeint ist (der Verfassungsvertrag trat nie in Kraft), steht da nicht wie viele Mitarbeiter der Präsident haben darf. Den gesamten 408-seitigen Vertrag habe ich mir nicht durchgelesen, aber nach entsprechenden Keywords durchsucht und betreffende Absätze gelesen. Auch in der Geschäftsordnung der Komission habe ich nichts gefunden.

Auf der Homepage des Kommissionspräsidenten Barroso stehen unter „Mein Team“ jedenfalls nicht 17 sondern insgesamt 40 Mitarbeiter, die meisten davon sogar mit Bild.

Danke an Thomas Knapp für den Hinweis, auf Twitter fragend:

Hat Barroso niemand gesagt, dass er nur 17 Mitarbeiter haben darf, wie die „Kleine“ behauptet?

Update (25.05.):

Wir wollten der Sache auf den Grund gehen und haben bei der österreichischen Vertretung der Europäischen Kommission nachgefragt – und umgehend eine ausführliche Antwort bekommen.

Demnach darf ein “gewöhnlicher” Kommissar 17 Mitarbeiter haben. So dürfte auch die Kleine Zeitung auf ihre Zahl gekommen sein, hat sie allerdings fälschlich auf den Präsidenten bezogen. Barroso darf  in der aktuellen Legislaturperiode 31 Mitarbeiter einstellen, in der Periode davor waren das noch 30. Die Differenz auf die 40 online aufgeführten Mitarbeiter erklärt sich durch Mitarbeiter des Sprecherdienstes der Kommission, welcher administrativ nicht dem Präsidenten zugeordnet ist.

Als Quelle gab die Kleine Zeitung  den „Verfassungsvertrag“ an. Selbst wenn man damit den Lissabon-Vertrag meint, ist die Quellenangabe falsch, denn die Anzahl der Mitarbeiter bestimmt der Präsident selbst. Dazu ist er nach Artikel 19 der Geschäftsordnung der Europäischen Kommission befugt.

Übrigens: Fast genau eine Woche vor der Kleinen Zeitung hat schon die Kronen Zeitung über die „Steuergeldverschwendung“ geschrieben. Auch der Wortlaut ist ziemlich ähnlich. Allerdings darf Barroso in der Krone 18 Mitglieder haben.

Abschließend noch mein Dank an den Mitarbeiter der österreichischen Vertretung der Europäischen Kommission, Bernhard Kühr. Innerhalb eines Werktages wurde meine Frage umfassend beantwortet.

Der Linksgolfer machte vor kurzem auf eine Story der BILD-Zeitung aufmerksam, in der ein Übergriff auf Golf-Star Tiger Woods geschildert wird. Auch Heute.at und Kurier.at übernahmen den Bericht über eine angebliche Attacke.

Aber: Der Vorfall hat in dieser Form nie stattgefunden.

Ein Zuschauer hätte versucht, den Sportler anzugreifen – konnte jedoch in letzter Sekunde von den anwesenden Securities, mit Hilfe eines Elektro-Tasers gestoppt werden. BILD:

Es geschah an Loch 11. Travis Parmelee (36) löste sich aus der Menge, lief brüllend auf Woods zu. Sofort waren Sicherheitskräfte zur Stelle, streckten den Mann mit einer Elektroschockpistole nieder.

Dramatische Szenen also die, geht es nach der BILD, ausschlaggebend dafür gewesen sind, dass Tiger Woods das Turnier kurz darauf abbrechen musste. Unter „kurz darauf“ versteht das Boulevardblatt übrigens zwei Tage nach dem vermeintlichen Vorfall.

Scan: Bildblog.de

Die RedakteurInnen von Heute üben sich in Empathie und machen gar Woods sensiblen Charakter für den Abbruch verantwortlich:

Für Sensibelchen Woods war der Vorfall zu viel, er brach das Turnier ab.

Tatsache ist jedoch, dass der Sportler das Turnier auf Grund von gesundheitlichen Beschwerden nicht beenden konnte.

Wie die Berichterstattung der Nachrichtenagentur AP zeigt, ist dieser  „gezielte Angriff“ so nie passiert. Der „Angreifer“ – ein stark alkoholisierter Mann im Hawaii-Hemd – war schon den ganzen Tag negativ aufgefallen und hatte diverse Spieler beschimpft – worauf er vom Platz verwiesen wurde.

Die Verbindung zu Tiger Woods ist schlichtweg erfunden.

(Via BildBlog)

„Heute“ titelte letzten Mittwoch mit „Nur bei uns stiegen die Steuern“:

Manch braver Steuerzahler mag voller Zorn weitergeblättert haben, um auf Seite 4 folgende Schlagzeile lesen zu müssen:

Steuern sind bei uns am höchsten

„Heute“ bezieht sich auf eine aktuelle Studie der OECD (Excel-Datei). Wer sich die Mühe macht, diese Studie genauer zu lesen, wird die Übertreibung von „Heute“ schnell erkennen:

„Nur bei uns stiegen die Steuern“ – FALSCH

Österreich hat seit 2000 einen Anstieg der Steuer- und Abgabenquote in allen Gesellschaftsschichten erlebt. Das ist korrekt. Aber:

Auch in Japan, Korea, Mexiko, Griechenland, Island und Norwegen ist diese Quote seit 2000 gestiegen. Soviel zu „nur bei uns“.

Österreich führt diese Liste nicht einmal an: In allen genannten Ländern außer in Norwegen ist die Steuer- und Abgabenquote durchschnittlich stärker gestiegen als in Österreich.

„Steuern sind bei uns am höchsten“ – FALSCH

Österreich liegt mit 47,9%  Steuern und Abgaben vom Jahreseinkommen im OECD-Ranking gerade auf dem fünften Platz hinter Frankreich (49,2%), Deutschland 50,9%), Ungarn (53,4%) und Belgien (55,2%).