Rektor Seymour Skinner, alias Armin Tamzarian aus den „Simpsons“, schreibt erneut einen Leserbrief an die Kronen Zeitung. Diesmal mit einem Plädoyer gegen Fußball.
Im Wirtschaftsteil der „Heute“-Ausgabe von heute findet man einen kleinen Artikel über die neue Marke „Jeden Tag“, mit der die Kette Zielpunkt vermehrt Kunden gewinnen wolle. Samt Logo-Abdruck und der werblichen Überschrift Eigenmarke zum Minipreis.
Auf Seite 27 dann dazu die dazu passende Anzeige, die den Verdacht von Schleichwerbung aufkommen lässt:
1. Die „Kleine Zeitung“ lässt am 25.05. in einem Bericht über Tornados in den USA vier Tote sterben:
2. Wie man solche Fehler vermeidet, zeigt die Printausgabe der „Presse“ am 29.05. auf Seite 45:
3. Der ORF verwandelt am 12.04. Staatssekretär Sebastian Kurz im Interview zu einer Frau Schittenhelm (nach 4:20 min):
4. Nach dem Erdbeben in Japan war man bei Oe24.at so verwirrt, dass man seitdem die Erdrotation im gleichen Artikel für um 1,8 Mikrosekunden erhöht und weniger Zeilen darunter wieder für verkürzt hält:
Herzlichen Dank u.a. an Tom und Klaus für die Hinweise.
In der ZIB 24 vom 26.5. bekam man zur Verhaftung des ehemaligen Oberbefehlshabers der Armee der bosnischen Serben folgenden Satz zu hören:
Ratko Mladic, der Mann, der verantwortlich ist für das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem 2. Weltkrieg.
Selbst bei diesem heiklen Thema gilt für den Angeklagten immer noch die Unschuldsvermutung.
Tatsache ist, dass sich Medien mit vorverurteilenden Aussagen zurückhalten müssen, bis das Urteil offiziell verkündet wurde. Dies gewährleistet dieser Paragraph des österreichischen Mediengesetzes.
Auch das International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia hat sich hier gegen eine Vorverurteilung und für die Unschuldsvermutung und einen fairen Prozess ausgesprochen.
Danke für den Hinweis an einen Leser.
Dass manchen Redakteuren die Grenzen zwischen Gefundenem und Erfundenem nicht so wichtig ist, hatten wir ja erst kürzlich. Diesmal versucht sich „Heute“ daran, aus einem Artikel der „Presse“ über die angebliche Drogenszene bei der U6-Station Josefstädter Straße eine Panikmeldung für einen ganzen Bezirk (an dessen äußerstem Rand die U-Bahn-Station liegt) zu machen:
Besonders spannend scheint, dass sich „Heute“ beim Zusammenfassen des Presse-Artikels nicht die Mühe gemacht hat, auf den wesentlichen Zusammenhang zwischen der „Josi„, dem Tageszentrum für Obdachlose im Bildhintergrund, und der Ansiedelung der Suchtgiftszene hinzuweisen.
Geht man davon aus, dass der typische „Heute“-Leser damit schon überfordert wäre?
Wie wurscht „Österreichs“ Journalisten die Grenze zwischen Gefundenem und Erfundenem ist, merkt man oft auch speziell im Kleinen. An der Geschichte dieses Ausreißers zum Beispiel:
Neben der Headline ein anonymisiertes Foto des Jungen, mit der Bildunterschrift:
Kleiner Armin verirrte sich.
Stutzig macht den geübten Medienbeobachter (Vorsicht, Eigenlob) nur, dass der Bub auf dem Bild heult. Hat der Erwachsene, der ihn dann im Kindergarten ablieferte, etwa erst noch ein Foto von dem Kleinen, mitten in seiner größten Not, geschossen und es an „Österreich“ verhökert?
Nein. Es musste wieder mal, wir erinnern uns an „Österreichs“ faulsten Lehrer, einfach nur ein Bild her. Und dem Leser kann’s doch egal sein, ob das nun wirklich dieser Armin ist oder ein x-beliebiges US-Model aus der Getty-Bilderdatenbank (dort natürlich ohne Augenbalken). Und was hätten’s, statt zu lügen, denn auch drunter schreiben sollen … „Symbolkind“ etwa?
Man kann’s auch positiv sehen: Immerhin hat „Österreich“ diesmal keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Schon die Titelseite der „Österreich“-Ausgabe von heute wirbt wieder einmal für angeblich billige Urlaubsreisen:
Ein redaktioneller Artikel auf Seite 6 mit dem Titel Urlaub billig wie nie „berichtet“ dann, dass Urlaub in Griechenland und Ägypten derzeit 30 Prozent günstiger sei. Die meisten Angaben (inkl. aller Preisangaben im und um den Artikel) beziehen sich darin auf Joe24.at, ein Online-Reisebüro das wie die Tageszeitung „Österreich“ zur Fellner Medien GmbH gehört.
Außerdem findet man gleich neben dem Artikel in redaktioneller Aufmachung eine blaue „Servicebox“, die den Super-Saver-Day von Joe24 bewirbt:
Auf der gegenüberliegenden Seite findet sich eine ganzseitige Anzeige von Joe24, in der unter anderem die im Artikel beworbenen Angebote und auch der Super-Saver-Day beworben wird:
Eine ähnliche Online-Version des Artikels ist insgesamt vier Mal durch Text- und Grafiklinks zu Joe24 unterbrochen.
Doch damit nicht genug. Beim Durchblättern findet sich auf Seiten zwei und drei eine Anzeige, die eine Media-Markt-Neueröffnung bewirbt. Kobuk-Leser wissen jetzt wahrscheinlich schon, was das bedeutet.
Richtig. Auf Seite 18 findet man den redaktionellen Artikel dazu: „Wahnsinns-Angebote in Stadlau“. Der Geschäftsführer von Media Markt persönlich stellt im „Artikel“ die neuen Eröffnungsangebote der Media-Markt-Filiale vor:
Im Wirtschaftsteil von „Heute“ von gestern ist von tollen Tagesaktionen eines neuen Supermarktes im Wiener Bezirk Brigittenau zu lesen. Dabei wird mit den Worten „wir berichteten“ auf einen früheren redaktionellen Artikel über den Supermarkt verwiesen:
Heute, einen Tag später, ist die dazu passende bezahlte Anzeige zu finden:
Nummer 1: Am Mittwoch veröffentlichte DerStandard.at diesen Filmtipp.
Auf welchem Sender der Film nun gezeigt wird, will uns DerStandard.at an dieser Stelle nicht verraten. Erst ein Leser-Kommentar unter dem Filmtipp macht darauf aufmerksam, dass „Der Busenfreund“ auf ARTE ausgestrahlt wurde.
Nummer 2: Die Falter-Ausgabe vom 18.5. lässt anhand eines Artikels vermuten, dass in der Redaktion Twitter und Twitpic nur selten genutzt werden.
Abgesehen davon, dass Twitter seinen Nutzern nicht 160 sondern nur 140 Zeichen zur Verbreitung von Informationen zur Verfügung stellt, suggeriert der Artikel, dass Twitter Eigentümer des Tools Twitpic wäre. Twitpic steht jedoch im Eigentum von Noah Everett, nicht von Twitter. Twitter selbst ist also – zumindest in diesem Falle – keineswegs „ins Visier von Informationsschützern geraten“.
Die „Taz“, auf die sich der Falter bezieht, macht es richtig und erkennt den Unterschied zwischen Twitpic und Twitter.
Nummer 3: Dass nicht nur Onlineredakteure öfters mal den Faden verlieren, beweist uns „Österreich“ am 17. Mai. Ganze vier (!) Artikel waren ohne sinnvolles Ende in die fertige Ausgabe gelangt:
(Scans von Artikeln auf den Seiten 3, 6, 10 und 21.)
„Stars rocken Magic Life“ und „Heute“ rockt die Schleichwerbung: Der Werbekunde Magic Life wirbt in einem Inserat für Livekonzerte „nationaler und internationaler Künstler“ und wird direkt darüber mit einem redaktionellen Artikel für ebendiese Konzerte belohnt:
Magische Nächte sind in den „Club Magic Life“-Anlagen garantiert.
Auf derselben Doppelseite (hier in groß) findet sich auch eine Anzeige der Fluglinie Emirates. Auch dazu passt ein redaktioneller Artikel ebendort, der über die Destination Johannesburg der Emirates informiert.
Auf dieser Doppelseite findet sich auch ein Fall, den der PR-Ethik-Rat wohl „Umfeldjournalismus“ nennen würde: Ein redaktioneller Beitrag deklariert Kroatien als „Geheimtipp“, welchen man bequem mit dem Auto erreichen kann. Auf der Seite davor findet sich die Anzeige eines Reiseveranstalters mit Destinationen in Kroatien und Preisangaben bei Selbstanreise.