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und schauen fern.

Kategorie: Presserat

Der Presserat ist der gerüchteweise zahnlose Kopf der freiwilligen Selbstkontrolle von Printmedien in Österreich. Für diesen Freitag lädt er zu seinem Rückblick auf das Jahr 2018. Grund genug, sich anzusehen, welche unmittelbare Wirkung seine Entscheidungen bei den betroffenen Medien zeigten. (Spoiler: es gibt noch Luft nach oben.)

Nachfolgend alle im letzten Jahr festgestellten Verstöße gegen den journalistischen Ehrenkodex, wo vom Presserat zumindest eine freiwillige Veröffentlichung der Entscheidung im jeweiligen Medium gefordert wurde.

Grün: das Medium ist der Aufforderung anstandslos gefolgt
Gelb: es gab zumindest eine wahrnehmbare Reaktion (außer Löschungen, die niemand mehr mitbekommt)
Rot: der Presserat wurde mehr oder weniger ignoriert

(Der erste Link verweist stets auf das PDF des Presserats mit Falldarstellung und Entscheidung)


23.01.2018 – Krone:  Vorwürfe gegen das Grazer „Forum Stadtpark“, es gäbe Verbindung zu Vandalismus bei Protesten gegen das Murkraftwerk, ohne den Beschuldigten eine Stellungnahme zu ermöglichen

Reaktion: Keine. Artikel steht unverändert online.


25.01.2018 – Krone: Berichterstattung über Suizid eines kroatischen Generals („Starker Abgang wie einst von Göring“)

Reaktion: Keine


01.02.2018 – News: Überschießende Berichterstattung über Suizid eines 11-jährigen Asylwerbers

Reaktion: Erwähnung der Entscheidung im Editorial. Zudem hob der Senat bereits in seiner Entscheidung positiv hervor, dass in der Folgeausgabe ein Essay zum Thema „sensible Medienberichterstattung über Suizide“ veröffentlicht wurde.


08.03.2018 – Österreich: Bericht über „Hausverbot für Nikolo“ nicht ausreichend recherchiert – erforderliche Stellungnahme erst in Folgeartikel nachgereicht

Reaktion: Keine


08.03.2018 – OÖN: „Marchtrenker feiert Ende seiner Ehe mit Scheidungsparty für 350 Gäste“ — Berichterstattung über (zu) private Details einer Scheidung

Reaktion: Da es sich um ein Schiedsverfahren aufgrund der Beschwerde einer direkt betroffenen Partei handelte, musste in diesem Fall die Entscheidung nach den Vorgaben des Presserats veröffentlicht werden. Zudem wurde der Online-Artikel entfernt.


20.03.2018 – Krone: Falsche Zahlen zu straffälligen Asylwerbenden („45,9% der kriminellen Ausländer sind Asylwerber“)

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel ohne Berichtigung gelöscht.


03.04.2018 – Wochenblick: In einer Artikelserie über Migration in Schweden wurde das Land dargestellt, „als wäre es auf  dem Weg in den Untergang“ — die Leser wurden von der Autorin „auf geradezu systematische Art und Weise getäuscht“

Reaktion: Mehrere Bildschirmseiten lange Erwiderungen von Chefredakteur und Autorin (Archivlinks), in denen dem Presserat u.a. unlautere (Konkurrenz-)Motive unterstellt werden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den detaillierten Kritikpunkten des Presserats erfolgte nicht, trotz Beteuerung, die Autorin habe in einem Kommentar „ausführlich sämtliche Anschuldigungen widerlegt“.


08.05.2018 – Krone: Veröffentlichung des unverpixelten Bildes eines Mordopfers verstößt gegen Ehrenkodex — Persönlichkeitssphäre ist auch über den Tod hinaus zu wahren

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel gelöscht.


13.06.2018 – Krone: Unverpixeltes Foto von Mordopfer

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Privates Facebook-Foto aus Artikel gelöscht.


26.06.2018 – Österreich /14.09.2018 – Krone, Heute: Detaillierte Berichterstattung über Suizid von DJ Avicii erhöht Gefahr von Nachahmung

Reaktion (alle drei Medien): Keine. Alle Artikel mit den Details des Suizids stehen unverändert online.


Zeit für einen leichteren Zwischengang: Hier die abgewiesene Beschwerde der „Gräfin vom Naschmarkt“, samt Feststellung des Presserats: „Vernichtende Restaurankritik [ist] kein Ethikverstoß“

Reaktion: Severin Corti unter seinem Artikel für den selbstlosen Einsatz danken.


03.07.2018 – OÖN, Trend: Video von Ikea in redaktionellem Online-Artikel nicht ausreichend gekennzeichnet

Reaktion: OÖN veröffentlichen die Entscheidung und räumen ein: „[Das] Video […] hätte mit dem Wort ‚Quelle: Ikea‘ versehen werden müssen. Wir entschuldigen uns dafür.“ Im Originalartikel bleibt es dennoch ungekennzeichnet.

Der Trend löscht das Video aus dem Artikel. Keine Erwähnung der Entscheidung.


09.10.2018 – Wochenblick: SPÖ und ÖGB wird Gewaltbereitschaft unterstellt und zu Unrecht vorgeworfen, strafbare Handlungen bis hin zu Körperverletzungen und Mord gutzuheißen.

Reaktion: ? (Printausgaben nicht verfügbar)


24.10.2018 – Zur Zeit: Diffamierung von Roma und Sinti als „Zigeuner“ und ethnische Zuordnung einer schweren Straftat ohne Beleg

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel steht unverändert online.


24.10.2018 – Österreich: Veröffentlichung zahlreicher Fotos von ermordeten Frauen stellt Persönlichkeitsverletzung dar

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. „Österreich“ verpixelt nun aber meist die Augen minimal, was die Erkennbarkeit der Opfer jedoch nur unwesentlich einschränkt.


11.12.2018 – alles roger: Artikel über „Österreich-Netzwerk“ von George Soros nicht ausreichend recherchiert, persönlichkeitsverletzend und diskriminierend

Reaktion: ? (Printausgaben nicht verfügbar)


Resümee

Dass sich die üblichen Verdächtigen eher wenig um Verurteilungen durch den Presserat kümmern und diese in manchen jeann… journalistischen Parallelwelten sogar als Ritterschlag gehandelt werden, überrascht nicht weiter. Wenn aber sogar grenzwertige Suizidbeschreibungen bei den größten Boulevardmedien des Landes trotz Presseratsurteil unverändert online bleiben, dann wird die Grenze zwischen freiwilliger Selbstkontrolle und -aufgabe fließend.

Kriminalität und Asylmissbrauch sind einer wissenschaftlichen Untersuchung zufolge das nahezu ausschließliche Umfeld, in dem die Kronen Zeitung über Asylwerber berichtet. Dazu passt das falsche Mordgeständnis eines Afghanen, das die „Krone“ am 31. Juli aufs Titelblatt setzte, noch bevor es die bereits zweifelnden Behörden überprüft oder auch nur eine offizielle Stellungnahme abgegeben hatten. Und der Österreichische Presserat, der findet nichts dabei.

Rückblende

Es war der am öftesten geteilte Beitrag, den wir dieses Jahr auf Facebook veröffentlicht haben. Die Schlagzeile der Kronen Zeitung und ihre Gegenüberstellung mit der kleinen Randnotiz am Tag danach, wonach alles nur erfunden war:

Fünffach-Mörder als Asylwerber!

Überraschende Wende … Wie „Krone“-Recherchen ergaben, leidet der Afghane unter einer Psychose — er hat die Morde erfunden.

Wie „überraschend“ diese „Wende“ tatsächlich war, darauf deutet die offizielle Stellungnahme der Polizei hin. Diese äußert sich — noch am Tag der Mörderschlagzeile — nämlich weitaus vorsichtiger als die Kronen Zeitung:

Seitens der Polizei konnte man auf APA-Anfrage keine Details bekanntgeben bzw. bestätigen. Nur so viel: „Ja, der Mann wurde aufgegriffen, die Staatsanwaltschaft hat sich bereits eingeschaltet“, so ein Beamter.

Diese Zurückhaltung erklärt die Sicherheitsdirektion einen Tag später gegenüber dem ORF so:

Es könnte sich auch um eine Schutzbehauptung handeln, denn so umgehe der Mann eine Abschiebung, weil ihm in seiner Heimat die Todesstrafe drohe – so die Erklärung. Es sei nicht das erste Mal, dass Asylwerber derartige Behauptungen anstellen.

Und sogar die „Krone“ selbst schrieb ja bereits vor der „überraschenden Wende“:

Die Polizei überprüft nun das Geständnis.

Was die geneigten Leser in diesem Kontext vermutlich aber weniger als Zweifel am Geständnis, denn als reine Formsache auffassten.

Die Polizei überprüft nun das Geständnis.

Alles, was die „Krone“ also hatte, bevor sie den scheinbar mordenden Asylwerber zur Schlagzeile des Tages machte, war ein strategisch nützliches Geständnis, an dem die Polizei daher stark zweifelte. Und für dessen Wahrheitsgehalt es zu keinem Zeitpunkt eine offizielle Bestätigung der Behörden gab.

Dennoch glaubte die Kronen Zeitung, wie es halt so ihre Art ist, vorbehaltlos den Angaben des Asylwerbers und titelte auf Seite 1:

Fünffach-Mörder als Asylwerber!

Ohne auch nur ein rhetorisches Fragezeichen zu bemühen.

Der Österreichische Presserat

Aufgrund einer Leserbeschwerde musste sich auch der österreichische Presserat mit dieser Geschichte befassen. Und diesen Mittwoch, also schlappe vier Monate später, hat er seine zumindest erstaunliche Entscheidung dazu veröffentlicht:

Der Senat vertritt die Ansicht, dass hier kein medienethischer Verstoß vorliegt. Der Mann hatte die Morde von sich aus gestanden, wobei im ersten Artikel auch darauf hingewiesen wurde, dass die Polizei dieses Geständnis noch überprüfe. Vor diesem Hintergrund ist die Bezeichnung als „Fünffach-Mörder“ nicht zu beanstanden, der „Kronen Zeitung“ ist somit aus medienethischer Sicht kein Vorwurf zu machen.

Das ist verwegen: Der Presserat befindet die falsche „Krone“-Schlagzeile u.a. auch deshalb für in Ordnung, weil im Artikel selbst darauf hingewiesen wurde, dass die Polizei das Geständnis ja noch prüfe. Dass die „Krone“ bereits vor Abschluss dieser Prüfung und vor jeder offiziellen Stellungnahme der Behörden für ihre Leser vollendete Tatsachen geschaffen hat, stört den Presserat nicht. Auch den über Jahre gepflegten kampagnenartigen Kontext und damit die möglicherweise stärkere Versuchung, „nützliche“ Geschichten ohne sorgfältige journalistische Prüfung zu lancieren, blendet der Presserat völlig aus.

Stattdessen heißt es weiter:

Darüber hinaus erfolgte am darauffolgenden Tag, nachdem sich die Angelegenheit aufgeklärt hatte, ohnedies eine Klarstellung, die in dieser Form jedenfalls ausreichend war, zumal von vorneherein kein journalistischer Fehler vorgelegen war. Der Journalist durfte nämlich auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen, da diese von der Polizei stammten bzw. auf Aussagen des Betroffenen beruhten. Journalisten sind zur Wahrhaftigkeit verpflichtet, nicht aber dazu, die absolute Wahrheit zu erforschen.

Schöner hätte es der „Krone“-Hausjurist in seiner Stellungnahme an den Presserat auch nicht formulieren können.

Um zu verdeutlichen, wie fatal die Sichtweise des Presserats ist, stellen wir uns kurz vor, ein Österreicher wäre gestern zur Polizei gegangen und hätte dort ohne Not gestanden, er habe im Ausland fünf Menschen getötet. Was ihm aber die Ermittler ohne weitere Prüfung nicht so recht glauben wollen.

Was würde darüber heute auf der „Krone“-Titelseite stehen?

Und wäre nicht eine der drängendsten Fragen jedes Journalisten: Warum? — Warum hat der Mann das gestanden? Was war seine Motivation? Käme hier tatsächlich ein Journalist auf die Idee, dieses „Geständnis“ als Tatsache zu drucken? Ohne zu hinterfragen, ohne vorher eine Einschätzung von Kriminalisten oder Psychologen einzuholen? Wäre das dann „kein journalistischer Fehler“? Und wäre das aus medienethischer Sicht ein unbedenkliches Vorgehen?

Laut Österreichischem Presserat offenbar ja.

Die „Kronen Zeitung“, vier Tage nach dem Christkind:

Jährlich 50 kranke Inzest-Babys
Ärzte warnen vor Verwandtenehen — Aufklärung gefordert

Diese Kinder sind das Produkt widernatürlicher „Lieben“ – und leider in vielen Fällen schwer krank. Alleine im Wiener AKH werden jährlich bis zu 50 „Inzest-Babys“ behandelt, gezeugt durch Verwandtenehen!

[…] Der [Mediziner des AKH] weiter: „Betroffen sind zumeist Migrantenkinder aus sozial schwachen Familien. […] FPÖ-Stadtrat David Lasar: „Ganz wichtig ist die Aufklärung, um allen Betroffenen viel Leid zu ersparen.“

„Aufklärung“ ist unser Stichwort, quasi das Bat-Signal für Kobuk. Ich habe daher im AKH nachgefragt, ob sie bestätigen können, dass dort fast jede Woche ein durch Inzest schwer geschädigtes Baby zur Welt komme. Und dass dieses Problem zumeist Migranten betreffe, die in Verwandtenehen leben, wovor AKH-Ärzte deshalb in der „Krone“ entsprechend warnen.

Das AKH stellt dazu fest:

[…] dass die Aussagen im Krone-Artikel nicht bestätigt werden können und kein Mitarbeiter diese Aussagen getroffen hat. (Unterstreichungen auch im Original.)

Der Autor dieser exklusiven „Krone“-Story wird gewusst haben, warum er seinen Namen lieber verschweigt.

(Mit Dank @Vienna189 und @schaffertom)



Update 21.01.2013
Der Artikel wurde offenbar auch dem Österreichischen Presserat gemeldet. Dieser hat seine Entscheidung dazu kürzlich auf seiner Homepage veröffentlicht und stellt fest, dass die „Krone“ hier in gleich zwei Punkten gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen hat: Erstens entspricht die „Recherche“ der Kronen Zeitung nicht den Erfordernissen des Ehrenkodex, da es

im Sinne einer korrekten und gewissenhaften Recherche notwendig und zumutbar gewesen [wäre], dass der Autor des Artikels die Aussage des anonym gebliebenen Mediziners im Sinne einer Gegenrecherche durch eine Anfrage bei den für Medienkommunikation zuständigen Stellen des AKH überprüft

Und zweitens handelt es sich bei der erfundenen nicht verifizierten Behauptung, dass meist Migrantenfamilien betroffen seien, laut Presserat um

eine unzulässige Diskriminierung von Migranten

Abschließend wird die Kronen Zeitung vom Presserat gebeten aufgefordert, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Was eher unwahrscheinlich ist, da das Blatt sich bislang weigert, sich der freiwilligen, ethischen Selbstkontrolle des Presserats zu unterwerfen.

Die ganze Entscheidung kann hier als PDF eingesehen werden.