Dass „Österreich“ gerne im rechtlichen und ethischen Graubereich agiert, ist nichts Neues. Nun nützt die Zeitung die aktuelle Bildungsdebatte, um für Werbezwecke an die persönlichen Daten ihrer LeserInnen zu gelangen.
Auf Oe24.at kann man ein auch in der Printausgabe heftig beworbenes und täuschend nahe in den Kontext des Androsch-Volksbegehrens gerücktes „Online-Schulbegehren“ unterschreiben. Während die LeserInnen über die weitere Vorgangsweise dieses Schulbegehrens (was passiert mit den Unterschriften?) im Unklaren bleiben, versteckt sich bereits im Seitentitel der Hinweis auf das eigentliche Anliegen der Zeitung. Dieser lautet „OE24 Gewinnspiel Anmeldung“ (sic!).
Mit der „Unterschrift für die Schulreform“ gibt man zugleich das Einverständnis, dass die persönlichen Daten für Werbezwecke weiter verwendet werden dürfen. Telefonnummer, Emailadresse und Postanschrift sind dabei Pflichtfelder. Diese Einverständniserklärung versteckt sich in sogenannten AGBs, die erst durch mühevolles Scrollen voll lesbar sind:
Jeder Einsender erklärt sich einverstanden, dass seine Daten für werbliche Zwecke von ÖSTERREICH und oe24.at, insbesondere für die Unterbreitung interessanter Angebote per Telefon oder E-Mail, genutzt werden können oder ihm ein ÖSTERREICH Gratis-Testabo zugesandt werden kann.
Grobe Bedenken gegen diese neue Variante der KundInnen-Keilerei äußerte auf meine Anfrage die Abteilung Konsumentenschutz der AK Wien, die im Fall von Beschwerden weitere Schritte einleiten will.
Danke an Herbert Sasshofer für den Hinweis!
Update: Der Seitentitel wurde inzwischen auf „OE24 Schul-Begehren“ geändert. ABGs sind entfernt. Nur der Link gibt noch Anlass zur Skepsis: https://app.oe24.at/oe24win/schul-begehren.do?do=authenticate
Ahnungslose „Österreich“-Leser werden derzeit auf Österreichs Straßen fotografiert. Wer sein Bild am nächsten Tag in der Zeitung findet, kann bis 14:30 Uhr telefonisch seinen Gewinn anmelden und bekommt 100 Euro. „ÖSTERREICH lesen und Weihnachtsgeld gewinnen“ nennt sich das dann.
Nach 14:30 Uhr erlischt das Anrecht auf den Gewinn, das Foto jedoch bleibt. Wie steht es da mit der Privatsphäre? Wir haben Martina F.*, eine unfreiwillige Teinehmerin des Gewinnspieles angeschrieben und gefragt:
Die Fotografin stand am Ende der Rolltreppe am Karlsplatz. Ich habe gemerkt, dass ich fotografiert wurde. Es war jedoch nicht ersichtlich, dass die Dame von der Österreich Zeitung ist. Sie hat mich auch nicht angesprochen. Besonders erfreut, war ich nicht, als ich mich in der Zeitung gesehen habe, aber die €100 sind (…) ja auch nicht schlecht.
Weiß zufällig jemand, ob eine Klage nach §78 UrhG mehr einbringt als €100?
*Name auf Wunsch geändert
Kenner nennen es die Dichotomie der Krone und halten sie für eine der Säulen ihres großen Erfolges. Laien würden einfach nur sagen: Wer richtig Erfolg haben will, muss auch ein bisschen wahnsinnig sein…
Links:
Jedes dritte Baby im Internet
Kaum auf der Welt — und schon im Web […] Für […] Landtagsabgeordnete Doris Schulz aus Wels ist das gefährlich [weil die Bilder kaum mehr gelöscht und von Pädophilen gesammelt werden könnten.]
Rechts:
Unser Baby [Leserfoto]
Hallo Welt, hier bin ich! Das könnte die Geste des kleinen Simon W[…] aus N[…] bei S[…] bedeuten. […]Alle von uns veröffentlichten Baby-Fotos finden Sie auch auf unserem Internet-Portal ooe.krone.at.
Danke Stefan M. für den großartigen Hinweis und Scan!
Der Österreichische Medienrat hat das Boulevard-Blatt „Österreich“ heute in einem Fall besonders menschenverachtender Berichterstattung zu einem Tötungsdelikt öffentlich verurteilt. Das Gremium, unter Vorsitz von Verfassungsjurist Heinz Mayer, folgte damit in allen wesentlichen Teilen einer Beschwerde von Kobuk.
So weit die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: Dies ist die bislang einzige(!) öffentliche Entscheidung des Medienrates seit seiner Gründung 2009. Wache Medienkonsumenten ahnen, dass hier etwas grundsätzlich falsch läuft.
Der Medienrat ist der bislang jüngste — und Dank völliger Sanktionslosigkeit — zahnloseste Versuch, in Österreich eine freiwillige mediale Selbstkontrolle zu etablieren. Zuvor gab es den Presserat (1961 – 2001), den maßgeblich die Krone gesprengt hat, dann die Leseranwaltschaft (gegr. 2003), derzeit den Medienrat (seit 2009) und weil das alles nicht funktioniert hat, wurde heute der feierliche Start des „neuen Presserats“ angekündigt. Am 26. Jänner soll es so weit sein.
Das ist doch eine Farce, mag man denken. Warum tun „die“ sich das immer wieder an, riskieren sogar den Ruf honoriger Persönlichkeiten, wenn’s doch eh wieder nix wird? Die Antwort ist einfach. Fred Thurnheim, der Präsident des „Österreichischen Journalisten Clubs“ hat sie gleich in der ersten Minute der Antritts-Pressekonferenz des Medienrates ganz unverblümt gegeben:
„Wir haben gleich eine Botschaft an die Politik […]: Das Selbstkontrollorgan für die Medien in Österreich, der österreichische Medienrat, ist hiermit gegründet. Er funktioniert ab dem heutigen Tag und daher ist eine Verschärfung des Mediengesetzes, wie es die Justizministerin andenkt, nicht mehr notwendig. Wir können, und wir sind in der Lage, die österreichische Medienlandschaft selbständig zu kontrollieren und auch entsprechend zu organisieren, was die Ethik des Journalismus betrifft.“
Strengere Mediengesetze — und damit eine Beschränkung der Medienfreiheit — zu verhindern, muss für ein Selbstkontrollorgan kein Geburtsfehler sein, wie der deutsche Presserat beweist. Auch er wurde 1956 aus der selben Motivation heraus gegründet.
Aber warum funktioniert dann der deutsche Presserat trotz beschränkter Sanktionsgewalt ganz gut, während man in Österreich nicht mal weiß, wie das Kind gerade heißt und ob’s noch atmet?
Offenbar fürchten die Medien in Deutschland, dass im Falle eines reinen Gesetz-Verhinderungsrates tatsächlich die Politik ihre Verantwortung wahrnehmen könnte. Hierzulande scheint diese Sorge weniger begründet. So gesehen spiegelt die Qualität des österreichischen Medienrats nur jene der österreichischen Medienpolitik.
Neueste Berichte über H.C. Strache und den Vorwurf der Videomanipulation durch den ORF ziehen sich wieder durch die Medien. Interessant, dass die Bilder der Skinheads in jüngeren Meldungen verpixelt wurden:
Siehe Kurier.at: Sept/Nov, Oe24.at: Mai/ Sept und News.at: März/ Nov
Nachdem diese beiden Herren noch nie jemand gesehen hat, ist wohl der beste Schutz, ihre Bilder ein halbes Jahr nach Aufkommen des „Skandals“ zu verpixeln.
Anscheinend hat ATV aus Rücksicht auf den Alkoholpegel der in der Reportage „Branntweiner und Beisln“ gefilmten Gäste und Wirte beschlossen, diese irgendwie zu anonymisieren. Beim Pensionisten Walter M., der davon träumt, Futologie und Beidlmatik zu studieren, mag die Abkürzung des Nachnamens ja noch einen gewissen Zweck erfüllen. Diese Einblendung sieht jedoch mehr nach kleinem Logikrätsel für die Zuseher aus:
(Screenshot der Sendung vom 18.10.2010)
Ein Gericht verbietet dem TV-Sender RTL per einstweiliger Verfügung, Nacktszenen der preisgekrönten deutschen Schauspielerin Sibel Kekilli zu zeigen. Kekilli hatte im Alter von 22 Jahren in einem Porno mitgespielt.
Nach so vielen Jahren hat sie es nicht mehr zu dulden, dass die Szenen im Fernsehen ausgestrahlt werden.
..zitiert das Gratisblatt „Heute“ sowie Heute.at das Gericht. Und illustriert den Artikel ausgerechnet mit einer Nacktszene aus besagtem Porno. „Deutschland-Verbot, bei der APA im Archiv“ lautet die speicheltriefend-heuchlerische Rechtfertigung in der Bildunterschrift. Das Kammergericht Berlin hat der BILD außerdem schon 2004 verboten, Nacktszenen aus dem Film abzudrucken. Aber solang’s die APA im Archiv hat..
Die Headline „Verbot ihrer Sexfilme“ ist übrigens schlichtweg falsch, der Gerichtsentscheid bezog sich nur auf eine Ausstrahlung auf RTL.
Das Wappentier von Österreich ist bekanntermaßen der Adler. Bei jenem „Österreich“, für das täglich sinnlos Bäume sterben, dürfte es hingegen der Geier sein. Über unserem privaten Leben kreisend, nur auf einen günstigen Augenblick wartend, um es genussvoll, öffentlich auszuweiden.
Wo „Krone“ und „Heute“ aufhören, fängt „Österreich“ erst an. Wie sonst wäre eine Geschichte — inzwischen sogar Artikelserie — erklärbar, die in ihrer Schamlosigkeit, Menschenverachtung und Pietätlosigkeit neue Tiefpunkte auf der nach unten offenen Skala des Gossenjournalismus in Österreich setzt (gemeint sind Blatt und Land).
In Wien wurde eine Frau getötet, ihre Leiche zerteilt und in Müllcontainern versteckt. Der mutmaßliche Täter erklärte gegenüber der Polizei, das Messer sei während eines sexuellen Rollenspiels abgerutscht, der Tod ein Unfall, die Verschleierungstaten danach im Schock geschehen.
Das ist im wesentlichen die Nachricht. Vielleicht noch Stellungnahmen der Behörde und des Anwalts, später der Bericht über den Prozess und dessen Ausgang. Eventuell noch Erklärungsversuche zu Tat und Motiv durch befähigte Personen. Mehr geht uns nichts an. Mehr muss keiner wissen.
„Österreich“ hingegen…
- zeigt sechs unverpixelte Fotos der Getöteten. (Quelle: „Privat“ — und merkt den Widerspruch nicht.)
- schreibt vom Titel bis ins Blattinnere stets von „Sex-Mord“ und „Mordopfer“ (womit sich nebenbei auch die Unschuldsvermutung erledigt hätte).
- titelt pietätvoll: „Die kaputte Welt des Mordopfers“. (Wer läse das nicht gern über einen verlorenen Freund/Verwandten?)
- spekuliert wild: „Irgendetwas muss in der Jugend der jungen Frau passiert sein: Ein Missbrauch, eine Verletzung […]”
- diagnostiziert ein „Alkohol- und Borderline-Problem“ (breitet also ganz bewusst und schamlos Eskapaden aus, die laut „Österreichs“ eigener Einschätzung auf einer Erkrankung beruhen könnten).
- verbreitet Gerüchte über die Mutter der Getöteten („sie war Prostituierte“), die das Opfer laut einer angeblichen Freundin gerüchteweise mal verbreitet haben soll.
- berichtet über angebliche oder tatsächliche (es geht uns nichts an!) Suizidversuche.
- lässt über persönliche Facebook-Inhalte (in Text und Bild), bis hin zu einem sog. Pornovideo, „das ÖSTERREICH vorliegt“ (und vermutlich in Kürze auf der Homepage zu sehen sein wird) kein Tat-irrelevantes, privates Detail aus, dessen die Redaktion habhaft werden konnte.
- benutzt ein Verbrechen als Vorwand, um das gesamte Leben eines Menschen in den Dreck zu schreiben und darin endgültig auszulöschen.
Und das war jetzt nur, wie „Österreich“ über das Opfer(!) berichtet hat…
Update Nov. 2010: Auf unser Betreiben verurteilte der „Österreichische Medienrat“ am 11. Nov. per OTS-Aussendung diese Form der Berichterstattung.
Update Mai. 2011: „Österreich“ und andere Medien berichten nach wie vor ohne Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz über den Fall.
Vol.at hat ein paar Handyfotos von einer jungen Frau, die sich erdreistet als Verkäuferin zu arbeiten, aus der untersten Schublade gezogen.
Danke an Johannes M. für den gehaltvollen Tip zum geschmacklosen Artikel!
Stellen Sie sich vor: Sie lesen in „Heute“ folgende Schlagzeile:
Sie wissen also schon mal, dass es sich um eine 32-jährige Österreicherin handeln muss, die offensichtlich ein Kind entführt hat. Das passende Bild unter der Schlagzeile lässt vermuten, dass diese Person mollig bis dick ist und dunkle Haare hat:
Zusätzlich dazu veröffentlicht „Heute“ im selben Artikel, dass es sich um eine „Elisabeth Sch.“ handelt, die eine Wohnung in Kössen, einem 4000-Seelen-Dorf in Tirol, hat.
Im § 7a des Österreichischen Mediengesetzes steht dazu Folgendes:
Werden in einem Medium der Name, das Bild oder andere Angaben veröffentlicht, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität einer Person zu führen, die (..) einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig ist oder wegen einer solchen verurteilt wurde, und werden hiedurch schutzwürdige Interessen dieser Person verletzt, (..) so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Kränkung.
Wer sich kurz Zeit nimmt und ein wenig googelt, hat schnell heraus gefunden, wieviele Elisabeths mit „Sch“ beginnendem Nachnamen es in Kössen gibt: Es sind mindestens sechs, leicht inklusive Anschrift und Telefonnummern auffindbar. Das alles innerhalb von wenigen Klicks für JEDEN! ersichtlich, dem Internet sei Dank.
Und jetzt stellen Sie sich vor, sie würden sich – aus welchen bizarren Gründen auch immer – an dieser Person rächen wollen. Glauben Sie, sie könnten dies mit Hilfe der Informationen im „Heute“-Artikel und beschränkten Internetkenntnissen bewerkstelligen? Glauben Sie, es wäre Ihnen möglich, herauszufinden, wer diese Frau Sch. ist, wo sie genau wohnt, wo sie arbeitet, vielleicht sogar wer ihre Familie ist? Bedenken Sie ihre Rachegefühle, ihren Hass! Wer könnte Sie schon aufhalten?
Oder was wäre, wenn Sie eine dieser Elisabeth Sch’s aus Kössen wären. Vielleicht sind Sie auch etwas mollig.
Und jetzt überdenken Sie nocheinmal die Rolle von „Heute“ und dem Schöpfer dieses Artikels, Claus Kramsl. Hätte er geschrieben „Elisabeth S.“ wären es immerhin neun Personentreffer mit Anschrift und Telefonnummer gewesen. Bei einer „Elisabeth S. aus dem Bezirk Kitzbühel“ (in dem Kössen liegt) wären es bereits 54 Treffer gewesen. Die Erweiterung auf Tirol hätte gar 415 Treffer erbracht. Niemand hätte nachvollziehen können, um wen es sich genau handeln könnte.
Die eigentliche Identität von Elisabeth Sch. hat „Heute“ nicht veröffentlicht, aber was ist mit den „andere Angaben“ , die (laut Mediengesetz) „geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität einer Person zu führen“?
Eine Frage, Herr Kramsl: Würden Sie einen Täter, der zufälligerweise wie Sie Claus K. heißt und aus Ihrem Heimatort stammt, auch so beschreiben?