„Du, sind Mamas überhaupt wichtig?“ – so lautet der Titel eines Artikels, der am 6.2. im Kurier erschien und seit 5.2 auf Kurier.at online ist. Das Thema: Der „Obsorgestreit“ um den Buben F. :
Großfamilie, Jugendamt und Gericht liegen sich in den Haaren. Alle wollen das Beste für ihn. Was aber ist das Beste für F.? [Vorname des Kindes im Original ausgeschrieben]
Als gute Bekannte des Vaters und der Urgroßmutter väterlicherseits, die die einstweiligen Obsorgeberechtigten sind, bin ich zugegebenermaßen parteiisch. Ob es wirklich „das Beste für F.“ ist, dass der Kurier ein Foto des Buben abdruckt und online stellt, ohne die einstweilige Obsorgeberechtigte oder das zuständige Gericht um Erlaubnis zu bitten oder auch nur zu informieren, kann jede/r selbst beantworten.
In einem Telefonat mit dem Autor der Story und in einem Email an Chefredakteur Helmut Brandstätter (eine Kopie liegt mir vor) baten die einstweiligen Obsorgeberechtigten den Kurier, zumindest das Foto des Buben aus dem Internet zu nehmen. Diese Bitte zeigte bislang keine Wirkung.
Im Artikel werden darüber hinaus einige Behauptungen aufgestellt, ohne dem Leser Beweise vorzulegen oder Quellen anzugeben. Sowohl der Vater als auch die Urgroßmutter von F. (einstweilige Obsorgeberechtigte) geben an, vom Autor des Artikels nicht um eine Stellungnahme für den Artikel gebeten worden zu sein.
10 Kommentar(e)
Ihr solltet den Namen in der Bildunterschrift am Screenshot auch unkenntlich machen! O.o
@Bernhard: Naja, hauptsache er wird über Google nicht gefunden. Solange er im verlinkten Kurier-Artikel steht, ist der Name im Screenshot wohl harmlos.
Danke für den Tipp, aber ich denke auch, dass das verkraftbar ist, solange im Kurier Artikel Name, Foto usw. online ist
@Helge Fahrnberger
Weswegen man solche Sachen dann klugerweise auch erst gar nicht verlinkt. Was wollen Sie denn mit dem Link erreichen? Dass sich das noch mehr angucken? Den Beweis erbringen, dass Sie es wirklich gelesen haben? Es gibt keinen Grund solchen Mist auch noch durch Verlinkung zu begünstigen.
@VonFernSeher: Wie schon mehrfach geschrieben: Die Transparenz-Funktion wiegt hier deutlich schwerer. Die Leser sollen sich selbst ein Bild machen können.
Warum sollen sich die Leser selbst ein Bild machen von dem, wovon Sie lieber gar kein Bild gehabt hätten? Ich finde Ihre Metaebene liegt ziemlich schief.
Kobuk macht Medienkritik und wir verlinken auf kritisierte Artikel, soweit sie online sind. Wegschauen hilft nicht.
Dann müsste nach Ihrer Logik also auch die Bildzeitung dafür belobigt werden, wenn sie tagsdrauf ein unverpixeltes Bild aus dem Express, der Sun oder der Heute abdruckt und es mit „Beweis: So tritt unsere Konkurrenz die Persönlichkeitsrechte mit Füßen!“ betitelt? Weil wegschauen ja nicht hilft?
Nein, wenn sie das Bild wiederum unverpixelt abdruckt macht sie ja genau den selben Fehler. Wir stellen ja kein unverpixeltes Bild online, wir haben alle Personen unkenntlich gemacht.
@Anita Weidhofer
Sie verweisen aber ohne Not (denn Sie haben ja, genau deshalb, verpixelte Bildschirmfotos bereitgestellt) auf die unverpixelten Originale. Und das ist eine Frage der Abwägung, die ich regelmäßig anders treffen würde. Denn es geht ja nicht nur um die abstrakte Presseehre, sondern ganz konkret um Geschädigte.