In einer Kurzmeldung im Bereich „Welt“ von oe24.at wird von einem Zirkusartisten aus Australien berichtet, der zwölf Frauen mit HIV angesteckt haben soll. Diese Nachricht wurde vermutlich von der australischen Seite Couriermail.com.au übernommen.
Dabei wurde offenbar nicht bedacht, dass in Österreich nach dem Mediengesetz die Unschuldsvermutung zu gelten hat, also der Text nach §7b (1) mit dem Beiwort „der mutmaßliche…“ zu versehen ist, da der mutmaßliche Täter noch nicht verurteilt ist.
Das ist aber nur die halbe Miete. Oe24.at schneidet einfach sein Portrait aus dem Bild aus und übernimmt es. Nach § 7a (1) MedienG werden hier noch zusätzlich „… die schutzwürdigen Interessen dieser Person verletzt…“. Hier ein Beispiel von n-tv.de wie der Artikel aussehen hätte können.
2 Kommentar(e)
Wobei die Veröffentlichung des Fotos in Australien ja noch den Sinn hatte, weitere möglicherweise infizierte Frauen zu finden. Ein schönes Beispiel übrigens, für einen Fall, in dem öffentliches Interesse (nicht zu verwechseln mit Neugier) den Persönlichkeitsschutz überwiegt.
PS: Würde vorschlagen, dass wir solche Artikel bewusst nicht verlinken. Wer’s drauf anlegt, findet ihn zwar trotzdem, aber wir müssen ja niemanden mit der Nase drauf stoßen…
D’accord, entlinkt.