Ein schönes Beispiel zu unserem aktuellen Fokus Schleichwerbung lieferte letztes Monat das Gratisblatt „Österreich“:
Erster Akt: Dienstag, 5. April
Der lange Text zur Eröffnung eines Mediamarktes „mit tollen Preishits“ auf Seite 17..
..ist wahrscheinlich nur im Seitenspiegel verrutscht und eigentlich Teil des Inserats sechs Seiten weiter vorne:
Zweiter Akt: Mittwoch, 6. April :
Nur ein Inserat auf Seite 11. Na bitte, war am Vortag sicher nur ein kleiner Fehler.
Dritter Akt: Donnerstag, 7. April:
Ähh.. Also das ist so: Der Artikel auf Seite 18 hat..
..mit der bezahlten Werbebeilage natürlich nichts zu tun. Der wäre selbstverständlich auch so erschienen, denn es handelt sich ja um den „größten Mediamarkt Europas“!
Vierter Akt: Freitag, 8. April:
Liebes „Österreich“, jetzt bringst Du mich aber langsam in Verlegenheit. Der Artikel auf Seite 21 zum „Ansturm auf den neuen Mediamarkt“ und seine „Top-Angebote“ wird doch..
..nicht etwa… Schleichwerbung sein und mit der Werbebeilage in Zusammenhang stehen?
1 Kommentar(e)
Naja Schleichwerbung wird im Rundfunkstaatsvertrag (Deutschland) als „die Erwähnung oder Darstellung von Waren … eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann.“
Also ich traue dem Durchschnittsösterreicher schon zu, dass er diesen Artikel im „Wien Aktuell“-Teil als Werbung erkennt. Die Gratis-Blätter „Österreich“ und „Heute“ machen diese Art von Werbung übrigens öfter – das selbe Schauspiel in grün gibts auch mit der Saturn-Werbung…