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Neue Kampusch-Doku: ORF reißt geschützten Lebensbereich auf

Mit dem Titel „Natascha Kampusch – Gefangen in Freiheit“ strahlt der ORF am Montag, 16. März, eine Dokumentation über die heute 38-Jährige aus. Im Programmtext steht ihr derzeitiger Gesundheitszustand im Fokus. Damit löst der Sender noch vor der Erstausstrahlung weltweit Berichte über ihren höchstpersönlichen Lebensbereich aus. Ein schwerer Fehler. 

„Dramatische Wende 20 Jahre nach ihrer Selbstbefreiung: Die 38-jährige Natascha Kampusch hat einen Zusammenbruch erlitten“, beginnt die Beschreibung der neuen Dokumentation im ORFTV-Programm. Damit ist der Ton gesetzt. „Bewegt vom heutigen Zustand“ der Frau würden „Ermittler, Staatsanwälte und Wegbegleiterinnen schonungslos Stellung“ beziehen, verspricht die Ankündigung weiter. Wortgleich veröffentlicht der ORF dazu am Donnerstag auch eine Presseaussendung.

Die PR schlägt ein. Sie führt noch am selben Tag zu einer Flut an Schlagzeilen in deutschsprachigen Medien. Heute sorgt der Inhalt sogar für internationale Berichterstattung. Die Berichte sind allesamt problematisch: Sie teilen höchstpersönliche Informationen, die nicht von Kampusch selbst stammen. Was hat der ORF hier losgetreten – und warum?

ORF prescht vor

Vorweg: ORF 2 strahlt die Dokumentation am Montag erstmalig aus. Wir kennen sie noch nicht. Die Programmdirektion teilt uns auf Anfrage mit, dass der Gesundheitszustand „in der Dokumentation nicht offen gelegt“ wird. Es gehe darum, „was nach Natascha Kampuschs Selbstbefreiung möglicherweise schief gelaufen ist“. Was das genau heißt, werden wir übermorgen sehen.

Doch wie auch immer die nun publik gewordenen Informationen dort eingeordnet werden – es ist eigentlich schon zu spät dafür. Allein die in der Presseaussendung genannten Details haben ausreichend Sprengkraft. Sie stammen von Natascha Kampuschs Familie. Kampusch selbst kommt im Film nicht zu Wort und hat seit Jahren keine Interviews mehr gegeben. Wir wollten vom ORF auch wissen, ob eine ausdrückliche Zustimmung von Kampusch vorliegt, haben darauf aber keine Antwort bekommen.

Man bezieht sich auf Kampuschs Familie und vor allem auf ihre Schwester – die „sich heute weitgehend um die Angelegenheiten ihrer Schwester kümmert“, so der Programmtext. Doch das ist kein Freifahrtschein. „Höchstpersönliche Angelegenheiten sind nicht vertretbar“, erinnert die Medienrechtlerin Maria Windhager, die den Fall kritisch beobachtet. Laut Judikatur zählt die Gesundheit „jedenfalls“ dazu.

Die Angehörigen hätten darüber belehrt werden müssen, so Windhagers Einschätzung. Vor allem die schon jetzt bekanntgewordenen Aussagen, Kampusch sei „in ihrer eigenen Welt“ und „in einer Art Gefangenschaft“ wurden von Medien sofort in Titelzeilen gehievt.

Warum wühlt der ORF im höchstpersönlichen Lebensbereich Kampuschs? Eine mögliche Erklärung liefert der Pressetext gleich mit: „Zum 20. Jahrestag ihrer Selbstbefreiung gibt es wieder Medienanfragen aus aller Welt. Die Angst, dass der Zustand der heute 38-Jährigen unreflektiert zur weltweiten Schlagzeile wird, lastet seit Natascha Kampuschs Zusammenbruch schwer auf der Familie.“ Das klingt so, als soll der ORF-Bericht anderen unangemessenen Berichten zuvor kommen.

Im Film äußert sich auch jener Psychiater, der 2006 das psychosoziale Team leitete, das Kampusch nach ihrer Flucht betreute. In der Aussendung wird er folgendermaßen zitiert: „Man muss davon ausgehen, dass das andere Medienstationen aus einer völlig anderen Perspektive aufgreifen.“ Auch damit soll das Credo unterstützt werden: Wir preschen vor, weil wir das besser machen.

Jene Ärzt:innen, die Kampusch aktuell behandeln, sollen hingegen laut unseren Informationen explizit von einer Öffentlichmachung abgeraten haben. Der ORF schreibt in der Sendungsankündigung, dass die Medizin mit Kampusch „überfordert“ sei. Wir haben nachgefragt, wie man zu diesem Schluss gekommen ist. Keine Antwort.

Andere Medien springen auf

Es scheint so, als wolle man den Angehörigen mit der Dokumentation helfen. Doch: Wenn ein Medium private Details veröffentlicht, ist die Intention dahinter irrelevant. Und schon gar nicht hält es andere Medien davon ab, diese Informationen in ihrem Sinn zu verwenden. Dazu kommt, dass die Vorab-PR des ORF selbst nicht auf die Wahrung der Privatsphäre bedacht war, sondern mit der „dramatischen Wende“ und dem „Zusammenbruch“ aufgezogen wurde. Wie gesagt, das mag im eigentlichen Film anders gemacht worden sein.

Das Medieninteresse ist erwartbar riesig, noch bevor die Dokumentation erscheint. In Österreich wird die Erzählung von Kronen Zeitung, Die Presse, Kleine Zeitung, Österreich/Oe24 und Heute als Artikel veröffentlicht, im Kurier nur im TV-Teil. „Heute ist von der starken, jungen Frau, die einst selbstbewusst vor Kameras sprach, kaum noch etwas zu sehen“, setzt beispielsweise Krone TV dramaturgisch noch eines drauf.

In Deutschland springen ebenfalls sofort Bild, NTV, Stern und viele weitere darauf auf. Am Freitag folgt die internationale Presse. Das sind zunächst Onlinemedien in unseren Nachbar- und anderen europäischen Ländern, darunter auch der Schweizer Rundfunk SRF. Die britische Sun berichtet ebenfalls über das „heartbreaking health update for ‘The Girl in the Cellar’“.

Die vielen Medienberichte in Europa führen dazu, dass der große kanadische Nachrichtenaggregator Ground News auf die Geschichte aufmerksam wird und die Schlagzeilen weiterverbreitet. Damit ist Kampuschs gesundheitliche Verfassung weltweit Thema. Ohne ihre Zustimmung (mutmaßlich).

Schadensbegrenzung

Medienethisch ist das problematisch. Windhager sieht bereits in der Ankündigung eine Rechtsverletzung – unabhängig davon, was der Film am Montag tatsächlich zeigt.

Dass ausgerechnet der ORF nun die Schleusen für unsensible Berichterstattung geöffnet hat, macht das nur noch schlimmer. Der ORF lässt sich hier nicht nur an journalistischen Grundprinzipien messen, zu denen die Wahrung der Persönlichkeitsrechte gehört, sondern auch am ORF-Gesetz:

Zu den inhaltlichen Grundsätzen schreibt der Paragraf 10 des ORF-Gesetzes vor:

Die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen ist angemessen zu berücksichtigen, die Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre des Einzelnen sind zu achten

Der öffentliche-rechtliche Kernauftrag hält außerdem fest, nsbesondere Sendungen und Angebote in den Bereichen Information, Kultur und Wissenschaft (…) sich durch hohe Qualität auszuzeichnen“ haben. Darunter fällt auch „Thema Spezial“.

Jetzt geht es ohnehin nur mehr um Schadensbegrenzung. Das nun medial verbreitete Bild von Natascha Kampusch lässt sich nicht mehr zurechtrücken, wurde es doch vom ORF selbst gezeichnet. Ihre persönlichsten Informationen, die in dem Werbetext öffentlich gemacht wurden, kann man nicht mehr einholen.

Die neue Dokumentation sollte verhindern, dass ihr Gesundheitszustand „unreflektiert zur weltweiten Schlagzeile“ wird. Ihre Ankündigung hat das Gegenteil erreicht.


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