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Femizid: So machen Medien Johanna G. ein zweites Mal zum Opfer

Die Boulevard-Berichte über den Tod von Johanna G. sind an Voyeurismus kaum zu überbieten. Während die Redaktionen private Details der Getöteten ausschlachten, stilisieren sie den mutmaßlichen Täter zur erzählbaren Figur. Das macht die Frau zum zweiten Mal zum Opfer.

Collage mehrerer Boulevard-Schlagzeilen von Heute, oe24.tv, Weekend.at und Kosmo, die den Tod von Johanna G. als angeblichen „Sex-Unfall“ darstellen. Zu sehen sind Überschriften, in denen die Verteidigungsversion des mutmaßlichen Täters dominiert und seine Anwältin prominent inszeniert wird.

„Ich darf Sie eindrücklich darum ersuchen, ethisch und moralisch vertretbare Berichterstattung an den Tag zu legen“ – mit diesen Abschlussworten wendet sich Markus Lamb, der Pressesprecher der Polizei, an die anwesenden Medienvertreter:innen. Es ist der 14. Jänner, die Landespolizeidirektion Steiermark hat zur Pressekonferenz nach Leichenfund“ geladen. Es geht um den mutmaßlichen Mord der zuvor als vermisst gegoltenen Südsteirerin Johanna G.

„Ethisch und moralisch vertretbar“ ist das, was Wiener Boulevardmedien seitdem veröffentlichen, jedenfalls nicht. Sie geben dem Opfer in mehreren Berichten eine Mitschuld und lassen die Verteidigung des Täters (es sei ein „Sex-Unfall“ gewesen) dominieren. Fotos aus Ermittlungsakten werden auf Doppelseiten abgedruckt, die Tat als „tödliches Geschehen“ oder „Würgespielchen“ verharmlost. Wir haben uns die zentralen Erzählmuster angesehen.

Disclaimer: Es fällt nicht leicht, diesen Text zu schreiben. Einerseits wollen wir nicht reproduzieren, was an Gerüchten und Spekulationen herumkursiert und den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers betrifft. Andererseits müssen wir adressieren, wie unbedacht andere Medien mit genau diesen Informationen umgehen. Wir versuchen aber, nur dort explizit zu werden, wo es notwendig ist, damit man unsere Kritik nachvollziehen kann. Und wir verzichten darauf, wie sonst üblich, die kritisierten Artikel zu verlinken.

Mitschuld des Opfers

Am 17. Jänner titelt das Boulevardblatt Oe24: „Tinder-Affäre brachte Fitnesstrainerin (34) den Tod“. Dazu ein Bild des Täters in Siegerpose – ein Freudenschrei, beide Hände zu Fäusten in die Luft gestreckt. Rechts oben im Eck ein viel kleineres Foto von Johanna G., die er mutmaßlich getötet hat. Sie bekommt eine minimale Verpixelung um die Augen, er einen schwarzen Balken.

creenshot eines oe24-Artikels mit der Schlagzeile „Tinder-Affäre brachte Fitnesstrainerin (34) den Tod“. Im Mittelpunkt steht ein großformatiges Bild des mutmaßlichen Täters in Siegerpose mit erhobenen Fäusten, daneben ein deutlich kleineres Foto des Opfers. Ein rotes Banner mit der Aufschrift „FALSCH!“ kritisiert die irreführende Täter-Opfer-Umkehr in der Darstellung.

Die Kronen Zeitung hat indes einen anderen Fakt als „ihr späteres Todesurteil“ ausgemacht: ihren Umzug in eine andere Stadt – „denn sie verliebte sich wieder.“ 

Diese Erzählungen geben dem Opfer post mortem eine Mitschuld: Wäre sie nicht umgezogen, hätte sie den Mann nicht auf Tinder kennengelernt, hätte sie sich nur nicht auf ihn eingelassen … dann wäre sie noch am Leben. Doch nichts davon war tatsächlich verantwortlich für ihren Tod. Die Verantwortung trägt allein der mutmaßliche Täter.

Jener Mann, der nun behauptet, ihr Tod sei ein „Sex-Unfall“ gewesen. Seine Anwältin Astrid Wagner tingelt durch die Medien und verbreitet diese Version der Geschichte. Einige Medien geben ihr dafür eine große Bühne. Das passiert nicht zum ersten Mal: Auch im Fall Stefanie fütterte Wagner als Verteidigerin des mutmaßlichen Mörders den Boulevard mit Botschaften des Mannes. 

Im Fall Johanna G. klingt das so: Staranwältin verteidigt Cobra-Polizisten: ‚War ein Unfall” titelt etwa Weekend. Der Gratiszeitung Heute gibt sie „ein Update“, wie es heißt: Anwältin packt aus: Cobra-Cop nach Unfall ‚in Panik‘“. Auf Facebook schreibt Heute, der Mann würde den „tödlichen Sex“ gestehen. „Geständnis nach Verhör: ‚Habe sie beim Sex versehentlich getötet‘“ titelt auch die Boulevardseite Kosmo.

Und bei Oe24TV ist Wagner eingeladen, um über die „Fälle der Woche“ zu sprechen – Thema sind die zwei Femizide 2026, in beiden vertritt Wagner den Tatverdächtigen.

Collage aus Artikeln von Weekend.at, oe24 und Heute, die die Anwältin des mutmaßlichen Täters zeigen oder zitieren. Die Schlagzeilen betonen ihre Rolle als „Staranwältin“ und verbreiten ihre Darstellung eines angeblichen Unfalls, während das Opfer in den Hintergrund tritt.

„Er spricht von einvernehmlichen Sex und Würgespielchen“, liest man in der Kronen Zeitung allerdings schon, bevor Wagner den Fall übernimmt. Bei Oe24 verwechselt man ebenfalls schon sehr früh überhaupt einiges: „Polizei gesteht: Vermisste Steirerin ist tot, es war ein ‚Sex-Unfall‘“. Weder hat die Polizei etwas zu gestehen, noch ist die Version mit dem Unfall bestätigt.

Diese Medien verharmlosen damit einen mutmaßlichen Mord. Und schon wieder klingt sie mit, die Mitschuld: Die Erzählung vom „Sex-Unfall“ suggeriert, dass auch das Opfer eine Teilschuld trage.

Spekulationen über ihren Körper

Ein Detail scheint die Medien besonders zu beschäftigen: Ob Johanna G. möglicherweise schwanger war. Die Behörden äußern sich dazu nicht, auch wenn mittlerweile ein Obduktionsergebnis vorliegt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Kroschl, betont schon bei der Pressekonferenz am 14. Jänner, dass nicht „jedes einzelne Detail, das sich auf Basis der weiteren Ermittlungen ergibt“ umgehend kommuniziert werde – aus „ermittlungstaktischen Gründen“ und „unter Rücksichtnahme auf die Angehörigen“.

Diese Rücksichtnahme scheint für die Kronen Zeitung keine Kategorie zu sein. Schon wenige Tage nach ihrem Tod weiß das Blatt: „Das brachte M*** dazu, Hanni zu vergraben“. Dass das Blatt das Opfer bei jenem Spitznamen nennt, den sie unter Freund:innen und Bekannten hatte, ist dabei noch das harmloseste. Das Blatt spekuliert auch über eine mögliche Schwangerschaft und fragt sich: „Hat ihn das schlussendlich zum Ausrasten gebracht?“ 

Eine mögliche Schwangerschaft ist für die Ermittler:innen relevant, weil es Aufschluss über die Motivlage geben könnte. Gleichzeitig betreffen diese Gerüchte den höchstpersönlichen Lebensbereich der Verstorbenen. Und genau hier sind wir mit einer Gratwanderung konfrontiert. Wir können diese Berichte nicht einfach ignorieren – denn unsere Aufgabe ist es, sie zu kritisieren. Wir zitieren daher (nur) auszugsweise, damit ihr diese Kritik nachvollziehen könnt:

Am 18. Jänner veröffentlicht die Krone einen dreiseitigen Bericht über „Das geheime Doppelleben des mordverdächtigen Polizisten“. Es ist eine Täter-Stilisierung, die wir uns gleich noch näher anschauen. Auffällig ist aber auch, wie der Text bebildert ist: mit Fotos aus dem Ermittlungsakt. Gezeigt werden die Polizeifotos des in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten (mit schwarzen Balken), aber auch ein Foto des Fundorts der Leiche – und das Foto eines Schwangerschaftstests.

Die Krone lässt in diesem Artikel gleich mehrmals „ethisch und moralisch vertretbare Berichterstattung“ vermissen. Zeitweise geht mit der Autorin die Fantasie durch: Sie spekuliert über „aufregende Schäferstündchen“ von Opfer und Täter; meint, die Frau hätte sich wohl „ein bisschen verliebt“; und bespricht ausführlich die mögliche Schwangerschaft – es sind private Details, noch dazu unbestätigte, die die Öffentlichkeit schlicht nichts angehen.

Ohne direkt auf den Krone-Artikel Bezug zu nehmen, bezeichnet das Staatsanwalt Kroschl gegenüber der Kleinen Zeitung treffsicher als eine „Zumutung für die Angehörigen“.

Die Krone-Geschichte verbreitet sich dennoch. Heute.at teilt die Fotos ebenfalls, Kosmo.at macht das angebliche „Doppelleben“ des Mannes zum Thema und stellt in den Titel ein „Zitat“ von ihm, das frei erfunden ist: „Nach Schwangerschaftstest wurde ich zum Monster“.

Schon zuvor spekulierte Oe24 wild, dass Johanna G. womöglich „darauf bestand, dass er sich von seiner anderen Frau trennen soll – oder ihr davon erzählen wollte.“ Wie das Blatt darauf kommt, erklärt es nicht. Außerdem rahmt Oe24 diese Mutmaßung als „Alternative“ zum Sex-Unfall – ganz so, als hätte das Töten eine normale Reaktion auf solch einen Konflikt sein können.

Der Täter als Ausnahmefigur

Der lange Bericht der Kronen Zeitung macht aber noch etwas anderes: Er stellt den Täter in den Mittelpunkt. Der „Elite-Polizist und Kampfsportler“ war irgendwann einmal irgendein Europameister und sei zudem ein „sexuell überaktiver Mann“. Pseudopsychologisch wird ihm ein „fast schon manischer Drang, seinen Körper zu stählen“ zugeschrieben. Dem ist ein Foto beigefügt, das etwa ein Sechstel der Seite einnimmt und ihn oberkörperfrei beim Training zeigt.

Abfotografierte Doppelseite der Kronen Zeitung mit der Überschrift „Das geheime Doppelleben des mordverdächtigen Polizisten“. Mehrere Bilder und Textspalten sind mit Warnsymbolen markiert. Zu sehen sind großformatige Täterdarstellungen sowie ein deutlich kleineres Foto des Opfers aus einer Vermisstenmeldung.

Zwei Absätze lang bestätigen zudem anonyme Nachbar:innen, wie nett er doch gewesen sei. Das alles müsse ein Missverständnis sein. Es geht in dem Artikel auch um seine „eigentliche Freundin“, um ihr Aussehen und ihren Erfolg.

Der sportliche, freundliche Mann mit der Vorzeige-Beziehung habe eine geheime, dunkle Seite – das gefällt dem Boulevard. Das hat True-Crime-Potenzial. So inszenieren sie ihn. In Wahrheit ist daran nichts besonders – geschweige denn besonders erwähnenswert. Denn die Täter von Femiziden sind häufig zuhause gewalttätig, nicht in der Nachbarschaft. Und wie sportlich ein Mann ist, sagt nichts über seine Gewaltbereitschaft aus.

Sechs Absätze lang gibt die Krone in dem Text einfach nur die Version des Beschuldigten wieder, zitiert ihn ausführlich. Als Einordnung müssen Sätze wie „Wirklich nicht?“ oder „Wie viele dunkle Geheimnisse hat M*** tatsächlich?“ reichen.

Was bleibt: Er ist stark, er ist freundlich, er ist „Elite“. Und sie war seine „Geliebte“ (Krone), die sich leider leider verliebt haben soll. So einfach kann man einen Femizid verharmlosen.

Die Krone ist mit dieser Inszenierung nicht allein. „Der erfolgreiche Elite-Polizist mit den hellblauen Augen war in seiner Nachbarschaft beliebt, mit seiner Freundin (ebenfalls sportlich höchst erfolgreich) schien er die perfekte Partnerschaft zu führen“, lautet auch der erste Satz eines Heute-Artikels.

Weil der Täter 2017 in einer Fernsehshow als Teilnehmer zu sehen war, nennt ihn Heute außerdem nicht nur einen „Muskelprotz“ und einen „ehrgeizigen Elite-Beamten“, sondern auch einen „TV-Star“. Und weil er sich dort außerdem als „halbgottartig“ bezeichnet haben soll, nehmen Vol.at, Heute und Weekend den „Halbgott“ in den Titel.

Collage mehrerer Online-Artikel von Heute, Vol.at und Weekend.at, in denen der mutmaßliche Täter als „Halbgott“, „Elite-Polizist“ oder TV-Teilnehmer bezeichnet wird. Der Begriff „Halbgott“ ist mehrfach hervorgehoben. Die Darstellung stilisiert den Täter und rückt ihn in den Mittelpunkt der Berichterstattung.

Oe24 bedient sich auf seiner Facebook-Seite und teilt ein Foto, in dem er im Paintball-Outfit die „Shaka“-Geste (Daumen und kleiner Finger ausgestreckt) zeigt. Weil der Hauptverdächtige für das Einsatzkommando Cobra tätig war, zeigt Heute als „Symbolbild“ einen Cobra-Beamten in Uniform und mit Waffe, der die Tür eines schwarzen Autos öffnet. Klein, rechts: Ein verpixeltes Foto von Johanna G. Auch hier hat sich niemand so richtig mit der Bildsprache beschäftigt.

Nicht nur ein Boulevard-Problem

Apropos Fotos: Wir sind in diesem Fall kaum auf gänzlich unverpixelte Fotos des Opfers gestoßen – das ist prinzipiell positiv und war bei vergangenen Femiziden schon ganz anders. Allerdings wurde das Lichtbild von Johanna G., das die Polizei teilte, als sie noch als vermisst galt, nur schleißig entfernt. Dazu muss man wissen: Für eine Vermissten-Suche ist es journalistisch legitim, das unverpixelte Foto zu teilen. Sobald die Person nicht mehr als vermisst gilt, greift wieder das vollumfängliche Persönlichkeitsrecht. Die Polizei hat die Lichtbild-Veröffentlichung zudem bei ihrer Pressekonferenz ausdrücklich widerrufen.

Auf Exxpress.at kümmert man sich nicht darum, die Bilder sind weiterhin online. Und auch beim ORF hat man wohl vergessen, den auf ORF.on archivierten Bericht zur Vermisstensuche zu bearbeiten. Darin wird auch das Wohnhaus des Opfers gezeigt.

Überhaupt wollen wir die Qualitätsmedien in dieser Analyse nicht komplett ausnehmen. Die bereits erwähnten Medien Weekend und Vol.at zählen eigentlich nicht zum Boulevard. Und auch die Salzburger Nachrichten schreiben zum Beispiel unsensibel von einem „Verhältnis mit Folgen“ (sie meinen damit die angebliche Schwangerschaft).

Dass das Opfer schwanger gewesen sein könnte, beschäftigt überhaupt nicht nur den Boulevard. Auch die Kleine Zeitung packt diese Mutmaßung in ihren SEO-Titel (das ist der Titel, mit dem der Artikel in der Google-Suche erscheint). Salzburg24.at, eine 100-prozentige Tochter der Salzburger Nachrichten, schreibt gleich zweimal in den Titel, die Frau sei schwanger gewesen (als Fakt).

Trotzdem sind unsere Boulevardblätter die Zugpferde des Voyeurismus. Unsensible Berichterstattung über Femizide ist dort kein Einzelfall. In unserem Artikel „Wenn Frauen getötet werden, verliert der Boulevard die Kontrolle“ haben wir das schon einmal systematisch beschrieben.

Im Fall von Johanna G. zeigt sich dieses Muster besonders deutlich. Während der mutmaßliche Täter inszeniert, erklärt und verteidigt wird, verliert das Opfer Schutz, Würde und Stimme. Die junge Frau wird so zum zweiten Mal zum Opfer.


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