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Die sieben Anti-EU-Kampagnen der Krone des Jahres 2018

Verbot von Heilkräutern, Ende der freiwilligen Feuerwehr, nie mehr knusprige Pommes, schenkt man der Kronen Zeitung Glauben, so gibt es wenig, was nicht bereits der EU-Regulierungswut zum Opfer gefallen ist.

Ich habe mir die Berichterstattung der Krone im Jahr 2018 genau angesehen und sieben große Kampagnen identifiziert, in denen die EU regulierungswütiger dargestellt wurde, als sie eigentlich ist.

 

Vor allem im Zusammenhang mit neuen Regulierungsvorhaben ist es laut Krone meist die EU, die uns etwas wegnehmen, verbieten oder streichen will. Eine Differenzierung, wer eigentlich die EU ist, unterbleibt meist. Die Krone framed die EU negativ und geht kaum auf konkreten Vorgänge in den EU-Organen ein. Die jeweilige Gegenseite kommt nicht zu Wort.

 

1. Der EU-Angriff auf unsere Bioprodukte

Die Krone schreibt: „Die EU plant [… ] zugunsten der großen Agrarkonzerne einen Anschlag auf Österreich als weltweites Bioland Nummer 1.“ Für den Leser wirkt das, als würde die Europäische Union durch ein neues Gesetzesvorhaben die österreichischen Standards bei Bio-Lebensmitteln gefährden. In Wirklichkeit ist es aber nicht „die EU“, die den besagten „Angriff auf unsere Bioprodukte“ plant. Änderungsantrag 361, von dem die Kronen Zeitung schreibt, war nämlich nicht „von der EU“, sondern von vier deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments eingebracht worden, und das nicht im Plenum, sondern nur im Landwirtschaftsausschuss.

Deren Argumente für den besagten Änderungsantrag, mit dem verhindert werden soll, dass Handelsketten den Herstellern höhere als die gesetzlichen Umwelt- und Tierschutznormen vorschreiben können, kommen in dem Krone-Bericht allerdings nicht vor. Dieser Artikel der Tiroler Tageszeitung beispielsweise nennt diese Argumente:

Dadurch sollen kleine Produzenten entlastet werden, die oft zu Dumpingpreisen Waren für die Eigenmarken der Handelsketten produzieren und dabei deren hohe – sprich teure – Standards garantieren müssen – oder aus dem Regal fliegen.

In der Krone kommen lediglich die Gegner dieses Antrages zu Wort, nämlich Umweltschützer und Supermarkt-Ketten. Der Lebensmittelhändler Spar, der zu einem der wichtigsten Werbekunden der Kronen Zeitung zählt, kommt in beiden Berichten mit Bildern und Zitaten vor.

Weiterführende Informationen:

Bereits im April 2018 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag über eine neue Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette eingebracht.

Die neue Richtlinie soll vor allem die faire Behandlung von kleineren Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette sicherstellen, also Bauern und kleinere Betriebe (nicht hingegen „große Agrarkonzerne“), die große Handelsketten beliefern, vor unfairen Geschäftspraktiken schützen. Das wird auch durch die Folgenabschätzung zum Richtlinienvorschlag so festgehalten. Dieses Richtlinienvorhaben hat nun vor kurzem den Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments passiert, wo Änderungsantrag 361 eingebracht wurde, den die Kronen Zeitung als „EU-Angriff auf Bio“ bezeichnet. Dass der Änderungsvorschlag nicht von der EU-Kommission ausging, sondern von vier deutschen CDU/CSU-Abgeordneten eingebracht wurde, erkennt man als Leser nicht sofort. Erst viel weiter unten im Bericht schreibt die Kronen Zeitung von den „vier bayrischen CSU-Abgeordneten“, die den Antrag einbrachten –  per se schon eine Ungenauigkeit, denn drei der vier Antragsteller sind in Wirklichkeit CDU-Abgeordnete und stammen auch nicht aus Bayern, sondern aus Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen.

Außerdem schreibt die Krone:

„geht der besagte Änderungsantrag 361 beim Landwirtschaftssausschuss […] durch, würde das bedeuten, dass Supermarktketten bei ihren Eigenmarken nicht mehr erhöhte Forderungen an die Produzenten stellen können“

Auch diese Aussage ist so nicht richtig: Ein Änderungsantrag einzelner Abgeordneter muss zunächst im Ausschuss beschlossen werden. Der Entwurf des Ausschusses für sämtliche Änderungen der Richtlinie findet sich hier. Nachdem der Gesetzesentwurf im Ausschuss beschlossen wurde, muss anschließend im Plenum des EU-Parlaments über ihn abgestimmt und er danach vom Rat bestätigt werden, der ebenfalls Änderungsvorschläge einbringen kann.Vom Ausschuss zur fertigen Richtlinie ist es also noch ein weiter Weg.

 

2. Die EU lässt Tier-Mord zu

Die Kronen Zeitung suggeriert, dass die EU nichts unternehme, um den Vogelschutz in Europa zu gewährleisten. Auch hier wird deutlich: Die Kronen Zeitung wirft alle Akteure in der EU in einen Topf und erklärt die reißerische Headline nicht weiter. Erst im Abschlusssatz des Berichts kommt ein FP-Europamandatar zu Wort, der „Brüssel“ unterstellt, dem Vogelfang „tatenlos“ zuzusehen. Unklar bleibt, worin die Untätigkeit der EU eigentlich besteht. Ein Hinweis darauf, dass erst im Juni 2018 der EuGH entschieden hat, dass Malta durch exzessiven Vogelfang gegen die genannte europäische Vogelschutzrichtlinie verstoßen hat, also sehr wohl bereits ein „Tätigwerden“ seitens „der EU“ stattgefunden hat.

Weiterführende Informationen:

Wildlebende Vögel sind in der Europäischen Union unter Richtlinie 2009/147/EG geschützt, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Mitgliedsstaaten der EU– darunter auch Malta – müssen daher dafür sorgen, dass ihre nationalen Gesetze das Töten und Fangen von wildlebenden Vogelarten verbieten.

Zwar informiert Birdlife Österreich in einer Presseaussendung, dass der illegale Vogelfang vor allem im Mittelmeerraum für Zugvögel tatsächlich eine Bedrohung darstellt.  Der Krone-Bericht erweckt jedoch den Anschein, dass die Einhaltung der oben erwähnten Vogelschutzgesetze von der EU nicht überwacht und dem illegalen Vogelfang nicht entgegengetreten wird. Dabei lässt der Krone-Bericht die bereits oben genannte Entscheidung des EuGH unerwähnt, wonach Malta durch exzessiven Vogelfang gegen die genannte Richtlinie verstoßen hat. Konsequenz einer solchen Entscheidung des EuGH ist, dass der entsprechende Mitgliedsstaat zunächst nationale Maßnahmen ergreifen muss, um dem Urteilsspruch zu entsprechen. Tut der Mitgliedsstaat das nicht, kann der EuGH in weiterer Folge auch Strafen gegen den Mitgliedsstaat verhängen.

 

3. Die EU will Grenzkontrollen verbieten

Die Krone erweckt den Eindruck, dass sich die Europäische Union unberechtigterweise in die Grenzpolitik der Mitgliedsstaaten einmische. Was die Headline allerdings nicht transportiert: Österreich ist freiwillig dem grenzkontrollfreien Schengen-Raum beigetreten, die Kontrollen an der österreichischen Grenze wurden 2015 als vorübergehende Maßnahme anlässlich der vermehrten Migration in die EU eingeführt. „Brüssel“ will uns also nichts verbieten, stattdessen geht es um eine Aufforderung der Europäischen Kommission an Österreich zum vertragsgemäßen Zustand zurückzukehren – der die Österreichische Regierung im Übrigen nicht gefolgt ist.

Außerdem auffällig: Einer der Berichte ist mit einem Foto aus 2015 bebildert, das eine große Zahl Flüchtlinge beim Passieren der griechisch-mazedonische Grenze zeigt. Durch das Foto wird beim Leser das Bild der „Flüchtlingsströme“ geweckt, obwohl die Anzahl der Asylanträge seit 2015 massiv gesunken ist (2015 gab es fünfmal so viele Asylanträge als 2018).

Weiterführende Informationen:

Österreich ist 1995 den Schengener Abkommen beigetreten, mit dem die Grenzkontrollen der teilnehmenden Staaten untereinander abgeschafft wurden. Dadurch gibt es seit dem Jahr 1998 in Österreich eigentlich keine Grenzkontrollen mehr. „Eigentlich“ deshalb, weil Österreich und einige weitere EU-Staaten (Deutschland, Frankreich, Dänemark, Schweden) anlässlich der „Flüchtlingskrise“ 2015/2016 wieder Grenzkontrollen einführten. Diese Grenzkontrollen sollten allerdings nur eine vorübergehende Maßnahme zur Bekämpfung von Sicherheitsproblemen darstellen. Da in den letzten Jahren die Zuwanderungszahlen jedoch wieder gesunken sind, forderte die EU-Kommission nun Österreich und die anderen oben genannten EU-Staaten zu einer schrittweisen Rückkehr zu einem voll funktionsfähigen Schengen-Raum auf.

 

4. Der EU-Anschlag auf unser Trinkwasser

Zwischen Juni und Oktober habe ich sieben Krone-Artikel (Print und online, weitere in den Regionalausgaben) zur EU-Trinkwasserrichtlinie gefunden. Sie alle haben gemeinsam: Die EU wird durchwegs negativ geframed. Einerseits kritisiert die Kronen Zeitung mehrfach unter Verwendung von drastischem Wording („Unserem Trinkwasser droht ein Anschlag durch die EU“), dass durch die reformierte Richtlinie eine kostenmäßige Mehrbelastung für Trinkwasserversorger zu erwarten sei. Andererseits hebt sie besonders hervor, dass durch die Gesetzesänderung auf EU-Ebene heimische Gastronomen verpflichtet würden, in Gaststätten gratis Trinkwasser auszuschenken. Eine solche Verpflichtung ist in der Richtlinie jedoch nicht vorgesehen.

Was aus der Krone-Berichterstattung allerdings nicht hervorgeht: Die Neufassung der Richtlinie ist Ergebnis der Europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ und zielt auf einen EU-weit verbesserten Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser ab.

Argumente für die durch die Richtlinie initiierten Änderungen werden in der Krone-Kampagne wenig bis gar nicht genannt, stattdessen kommen jene ausführlich zu Wort, die den Richtlinienvorschlag kritisieren. Und: auch bei diesem Beispiel wird „die EU“ pauschal als Aggressor dargestellt, eine Differenzierung der handelnden Akteure auf EU-Ebene sowie der Inhalte der kritisierten Rechtsvorschriften bleibt aus.

Weiterführende Informationen:

Es gibt tatsächlich einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Der von der Kommission vorgeschlagene Richtlinienentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um diesen zu gewährleisten. Unter anderem stärkere Qualitätskontrollen für Trinkwasser, die durchaus zu einer kostenmäßigen Mehrbelastung führen könnten und daher von Vereinigungen wie der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach kritisiert wurden.

Die Kronenzeitung macht allerdings vor allem Stimmung mit der Behauptung, dass der Richtlinienentwurf vorschreibe, dass „sämtliche heimischen Gastronomen zukünftig für Leitungswasser nichts mehr verlangen dürfen“. Untersucht man den Richtlinienentwurf nach einer solchen Bestimmung, wird man nicht fündig. Stattdessen findet man Artikel 13, der vorsieht, dass die Mitgliedsstaaten erforderliche Maßnahmen zu ergreifen haben, um den Zugang zum Wasser für alle zu verbessern. Dazu zählt laut Richtlinienentwurf auch die Förderung der kostenlosen Bereitstellung solchen Wassers in Restaurants, Kantinen und im Rahmen von Verpflegungsdienstleistungen“.

Konkrete Maßnahmen zu ergreifen bleibt aber in jedem Fall der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten vorbehalten. Eine umfassende – und vor allem ausgewogene – Berichterstattung zum Diskussionsthema „Wasser“ liefern der Standard hier und die Presse hier.

 

5. Die EU gegen Rasentraktoren und Golfwagerl

Die Krone schreibt:

Brüssel strebt […] eine Haftpflichtversicherung für Rasenmähertraktoren und Golfwagerl an – selbst wenn sie nur auf Privatgrund gefahren werden!

Dadurch entsteht der Eindruck, dass durch eine neue EU-Richtlinie Mehrbelastungen in Form von neuen Versicherungspflichten auf die ÖsterreicherInnen zukommen. Die Krone setzt aber auch hier wieder auf unvollständige Darstellungen um die EU negativ zu framen:

Große Veränderungen kommen durch den neuen Richtlinienvorschlag nämlich gar nicht auf uns zu. Dieser konkretisiert nämlich, was ohnehin schon EuGH-Rechtsprechung ist – und will im übrigen den Versicherungsschutz von Opfern von Kraftfahrzeugunfällen verbessern. Diese Hintergrundinformationen unterschlägt die Kronen Zeitung allerdings.

Weiterführende Informationen: 

Mit dem neuen Richtlinienvorschlag der Kommission soll die Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in einigen Teilen geändert werden. Der Grund für die Änderungen: Durch die Neufassung der Richtlinie soll ein besserer Versicherungsschutz der Opfer von Kraftfahrzeugunfällen im EU-Ausland gewährleistet werden. Diese Intention wird sogar im ersten Absatz des Krone-Berichts wiedergegeben. Trotzdem schreibt die Kronenzeitung im Teaser: „Brüssel strebt offenbar sogar eine Haftpflichtversicherung für Rasenmähertraktoren und Golfwagerl an“ und erweckt damit den Eindruck, dass durch wesentliche europarechtliche Gesetzesänderungen eine Mehrbelastung auf Besitzer solcher Gefährte zukommen wird.

Das ist aber nur zum Teil zutreffend: Ein genauer Vergleich der „alten“ Richtlinie und des neuen Entwurfs ergibt, dass die Begriffsdefinition der Fahrzeuge, die der Versicherungspflicht unterfallen (und somit der Anwendungsbereich der Richtlinie), gar nicht erweitert wurde, wie die Kommission auch in den FAQs zum Richtlinienentwurf erläutert. Erweitert wurde die Regelung nur dahingehend, dass nun eine Definition der „Verwendung eines Fahrzeuges“ eingefügt wurde, die auch die Verwendung auf privatem Grund miteinbezieht. Dadurch soll in der neuen Richtlinie berücksichtigt werden, was ohnehin schon der Rechtsprechung des EuGH entspricht.

 

6. Die EU will unseren Bauern Millionen streichen

Die Krone schreibt:

Die EU will unseren Bauern 80 Millionen Euro streichen […] stattdessen sollen XXL-Agrargabriken gefördert werden

Während stimmt, dass das EU-Budget für die Agrarpolitik in den nächsten Jahren gekürzt werden soll, ist eine Förderung von „XXL- Agrarfabriken“, wie sie die Kronen Zeitung behauptet, im neuen Budgetvorschlag nicht vorgesehen.  Im Gegenteil – geplant ist die Deckelung von Direktzahlungen in der Landwirtschaft, um kleine und mittlere Betriebe sowie Junglandwirte anstatt großer Agrarbetriebe zu unterstützen.

Mit weiteren Informationen geizt die Krone. Die Bauernzeitung, das Organ des österreichischen Bauernbundes, zählt die „wichtigsten inhaltlichen Eckpunkte des Kommissionsvorschlags“ auf:

  • Mehr Flexibilität für die Mitgliedsstaaten
  • Obergrenzen, Vorrang kleiner und mittlerer Betriebe sowie von Junglandwirten
  • Größere Ambitionen beim Umwelt- und Klimaschutz
  • Stärkere Nutzung von Kenntnissen und Innovation

Details dazu erfährt man in der Krone nicht. Dafür ist der Artikel mit einem Foto der Bundesministerin während eines „Einsatzes“ für unsere Bauern illustriert:

Das Foto sieht nicht nur aus wie ein Werbefoto, es ist auch eines: Auf der Website des Bauernbundes ist es mit den Foto-Credits „ÖVP/David Gollner“ versehen. Siehe auch „Die Zeitungen sind voller Foto-Propaganda von Kurz und Kern„.

Weiterführende Informationen:

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Europäische Union für die Jahre 2021 bis 2027 vorgelegt, der auch vorsieht, die Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik der Mitgliedsstaaten von gesamt 408,312 Mrd. Euro (2014 bis 2020) auf 365 Mrd. Euro (2021 bis 2027) zu kürzen. Es wird also tatsächlich eine Kürzung der Mittel für die Agrarpolitik vorgeschlagen, die auch Österreich betrifft, eine „Förderung von XXL-Agrarfabriken“ ist allerdings nicht beabsichtigt. hier gehts zur Presseaussendung der Kommission.

 

7. Die EU bestraft Bauern für Almauftriebe

Die Krone schreibt:

Während internationale Agro-Konzerne von der EU mittels dubioser Freihandelsabkommen […] mit Millionen gefüttert werden, kennt Brüssel bei unseren Bergbauern keine Gnade: Nur weil sie ein oder maximal drei Kühe zu viel auf die Alm getrieben haben, werden sie jetzt hart bestraft!

Auch hier wird „die EU“ von der Kronen Zeitung wieder einmal als maßregelnde Akteurin dargestellt, die „uns“ bestraft. Die Krone arbeitet allerdings mit verdrehten Tatsachen: Statt einer Strafe durch die EU ging es um eine Rückzahlung von irrtümlich ausbezahlten Förderungen – was nur bei sehr genauer Lektüre der beiden Berichte herauszulesen ist. Und: die Gegenseite kommt nicht zu Wort, stattdessen wird einseitig mit blumigen Formulierungen („die saftige Alm“) Stimmungsmache für österreichische Bauern als „offensichtliche Opfer der Brüsseler Agrar-Bürokratie“ betrieben.

Weiterführende Informationen:

Österreichische Bauern müssen teilweise tatsächlich an die EU zahlen – in Niederösterreich sind rund 120 Betriebe davon betroffen. Es handelt sich aber nicht um eine „Strafe“ wie die Kronen Zeitung uns glauben macht: In Wirklichkeit geht es um EU-Förderungen, die zurückgezahlt werden müssen, weil sie irrtümlich doppelt ausbezahlt wurden.  Mutterkühe werden nämlich in der EU mit 200 Euro pro Kuh gefördert,  für den Almauftrieb bekommen Bauern dann noch eine zusätzliche Prämie. Werden allerdings Mutterkühe auf die Alm geschickt, kommt es zur Doppelförderung – das ist nicht zulässig und muss daher zurückgezahlt werden.
Hier kann zwar die nachträgliche Verpflichtung zur Rückzahlung und das Berechnungssystem zugegebenermaßen kritisiert werden – die Headline „EU bestraft unsere Bauern“ erscheint aber angesichts der Tatsachen doch etwas überzogen.

Fazit

Bei aller Kritik, die an Gesetzesvorhaben auf Europäischer Ebene geübt werden kann (und sollte), zeigen diese  Beispiele deutlich, wie die Kronen Zeitung mit immer denselben Frames negative Stimmung gegen die Europäische Union oder gegen„Brüssel“ macht.

Dabei bleibt meist unerwähnt, dass Österreich als Mitgliedsstaat der EU in allen EU-Organisationen vertreten ist, Entscheidungsprozesse mitgestaltet und vor allem für deren endgültige Umsetzung in österreichische Gesetze maßgeblich verantwortlich ist.

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