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Straffällige Asylwerber: Fehlschluss der „Krone“

Krone-AsylwerberDie „Krone“ veröffentlichte am 11. Dezember 2015 einen Artikel unter dem Titel „Asylwerber begingen in 8 Monaten 8484 Straftaten“. Auf Basis einer parlamentarischen Anfrage berichtet das Blatt, dass im Jahr 2014 9513 strafbare Handlungen durch Asylwerber registriert wurden und 2015 bis August 8484. Die „Krone“ dividierte diese Zahlen durch die Anzahl der Tage (also 365 im Jahr 2014 und 240 Tage bis August 2015) und folgert daraus fälschlicherweise:

„Bezüglich der Gesamtzahl der Asylanträge ist das ein Anstieg  von 26 auf 35 Straftaten pro Tag“

Das stimmt zwar, berücksichtigt aber ein entscheidendes Faktum nicht: 2015 gab es viel mehr Asylanträge als 2014. Setzt man die Zahl der Asylanträge in Relation zu den Anzeigen gegen Asylwerber, sieht man: Die Kriminalitätsrate ist sogar rückläufig:

tabelle2

(Zahlen vom Innenministerium: 2014, 2015).

Pro Asylwerber gab es 2014 0,34 Anzeigen, 2015 waren es bis August hingegen nur 0,18 Anzeigen. Diese rückläufige Rate bestätigt auch der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, in einem Interview mit dem ORF.

* Grundsätzlich ist aber selbst die Gegenüberstellung dieser Zahlen nicht geeignet für die Erfassung der straffällig gewordenen Asylwerber. Denn die Zahl der Asylanträge spiegelt nicht unbedingt wider, wie viele sich zu einem Zeitpunkt tatsächlich in Österreich aufgehalten haben. Durch laufende Neuanträge und positive oder negative Bescheide schwanken die Zahlen täglich.

Die „Krone“ verschweigt außerdem, dass  durch eine Anzeige noch nicht von der tatsächlichen Schuld des Betroffenen gesprochen werden kann. Nicht jeder, der angezeigt wird, ist automatisch ein Verbrecher. Ein einzelner Asylwerber könnte außerdem auch mehrere Anzeigen bekommen haben, was die Zahlen ebenso verzerren würde (darauf weist aber auch die „Krone“ hin).

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1 Kommentar(e)

Adam - Am 18. January 2016 um 16:39

Na, aber Moment: Da schießt die Kritik an der „Krone“ jetzt doch ein bisschen übers Ziel hinaus. Denn die Anzahl der Anzeigen in Relation zu den Asylanträgen zu setzen, ist – vor allem, weil man ja richtigerweise zwischen Asylanträgen und sich im Land aufhaltenden Asylwerbern unterscheiden muss – willkürlich und verzerrend. Zumindest so willkürlich und verzerrend, wie man der „Kronen Zeitung“ vorwirft, zu sein, wenn sie die Anzeigen durch die Kalendertage dividiert. Eigentlich ist diese Methode sogar redlicher, denn hier wird nur von absoluten Zahlen berichtet und da stimmt es ja: in absoluten Zahlen steigen die Anzeigen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Und nichts anderes hat die „Krone“ berichtet (soweit hier auf „kobuk“ zitiert wird).
P.S.: Es heißt übrigens „wider[sic!]spiegeln“.