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„Heute“ und die kindliche Idee einer Preiszetterl-Justiz

Die Gratiszeitung „Heute“ infomiert am 2.12. über himmelschreiende Ungerechtigkeiten der heimischen Justiz, über „Wahnsinns-Urteile“, nach denen einmal Lügen so viel koste wie 20 gebrochene Frauennasen:

Auch wenn die konkrete Strafbemessung für Laien schwierig erscheint, sollten Journalisten, die sich darüber lauthals und vorallem publizistisch mockieren, sich zumindest ein wenig schlau machen:

  • Geldstrafen berechnen sich nach Tagsätzen. Lediglich die Anzahl dieser Tagsätze richtet sich nach der Art und Schwere der Tat, und damit auch nach konkret vorliegenden mildernden oder erschwerenden Umständen, wie beispielsweise der (Un-)Bescholtenheit des Täters.
  • Die Höhe dieser Tagsätze allerdings bestimmt sich nach den wirtschaftlichen und persönlichen Umständen des Täters – und ist mit mindestens €4 und höchstens €5.000 festzusetzen (Strafgesetzbuch §19).

Die Strafbemessung ist also nicht einfach ein Preiszetterl, das auf einer Tat klebt. Eine niedrige Geldstrafe kann einfach ein Indiz dafür sein, dass der Täter ein armer Schlucker ist und/oder mildernde Umstände vorlagen.

Sich damit näher auseinander zu setzten,  hätte die Geschichte obsolet gemacht war „Heute“ wohl zu langweilig.

(Danke für den Hinweis an Georg Wageneder.)

Update:

Beispiel für gelungene Kritik an der österreichischen Justiz im Standard.

Zuwenig Sauerstoff bei "Heute"
"Österreich"ische Mathematik