Wir recherchieren nach,
damit ihr nicht müsst.

Ist Reden über pädophile Vorlieben eine Straftat?

In einem Artikel von DerStandard.at werden 14 Österreicher als „mutmaßliche Täter“ bezeichnet, weil sie sich im Internet über ihre sexuellen Vorlieben für Buben ausgetauscht haben. Ein Strafbestand besteht nicht, weil es in Österreich nicht verboten ist, derartige Themen zu diskutieren. Weder gab es Hinweise auf Konsum einschlägiger Filme/Fotos oder Bilderaustausch noch auf strafbare Handlungen an Kindern. Laut Standard würde es sich hier um eine „Gesetzeslücke“ handeln.

Auch der Kurier springt mit seiner Story „Laxes Gesetz schützt Pädophile“ auf den gleichen Zug auf, bezeichnet die 14 Österreicher als „Verdächtige“.

Wenn man emotional besetzte Themen wie Kinderpornographie behandelt, begibt man sich üblicherweise auf einen schmalen Grat zwischen Verharmlosung und Überreaktion. Ob die österreichischen Gesetze zum Schutz von Kindern nun ausreichend sind oder nicht, ist eine andere Frage. Fakt ist jedoch eines: Menschen als „Verdächtige“ oder „mutmaßliche Täter“ zu bezeichnen, von denen im Sinne des StGBs keine strafbaren Handlungen bekannt sind, kann journalistischen Standards wohl kaum entsprechen.

(Dank an Christian S. und K. für die Hinweise.)

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