Ahnungslose „Österreich“-Leser werden derzeit auf Österreichs Straßen fotografiert. Wer sein Bild am nächsten Tag in der Zeitung findet, kann bis 14:30 Uhr telefonisch seinen Gewinn anmelden und bekommt 100 Euro. „ÖSTERREICH lesen und Weihnachtsgeld gewinnen“ nennt sich das dann.
Nach 14:30 Uhr erlischt das Anrecht auf den Gewinn, das Foto jedoch bleibt. Wie steht es da mit der Privatsphäre? Wir haben Martina F.*, eine unfreiwillige Teinehmerin des Gewinnspieles angeschrieben und gefragt:
Die Fotografin stand am Ende der Rolltreppe am Karlsplatz. Ich habe gemerkt, dass ich fotografiert wurde. Es war jedoch nicht ersichtlich, dass die Dame von der Österreich Zeitung ist. Sie hat mich auch nicht angesprochen. Besonders erfreut, war ich nicht, als ich mich in der Zeitung gesehen habe, aber die €100 sind (…) ja auch nicht schlecht.
Weiß zufällig jemand, ob eine Klage nach §78 UrhG mehr einbringt als €100?
*Name auf Wunsch geändert
16 Kommentar(e)
„ahnungslose Österreichleser“…. genau das ist das Problem
einfach dem Weihnachtsmann aus dem Weg gehen 😉 (siehe Fotos)
Soweit ich weiß ist im öffentlichen Raum das Fotografieren von anderen Personen, auch ohne ihre Zustimmung, vollkommen legal; wie’s mit dem Publizieren des Fotos in der Presse ausschaut, hängt davon ab, ob die Person lächerlich gemacht wird bzw. im komerziellen, nicht-künstlerischen Kontext glaub ich auch, ob weniger oder mehr als ~10 Leute drauf sind, man also als Einzelner deutlich sichtbar ist. Die oben ersichtlichen Fotos sind ja mehr oder weniger Fotos einer MenschenMenge…
Privat-Sphäre gibt’s auf der Straße also nur bedingt.
Ob bzw. wie man dagegen allerdings klagen kann weiß ich nicht; Wenn dann is also höchstens eine Klage nach dem Persönlichkeits-Recht bzw. bei verunglimpfender Darstellung nach „übler Nachrede“ möglich.
Das (als Zeitung) zu machen, ist wohl also eher eine moralische Frage, als eine legistische…
@Marián: Jemanden per Lupe rauszuvergrößern hat mit Menschenmenge kaum etwas zu tun. Zumal das Fotos auch im Kontext klar ersichtlich auf diese eine Person abzielt. Ein Kläger braucht meines Erachtens nur „berechtigte Interessen“ vorbringen, die gegen eine Veröffentlichung sprechen. Eine Verächtlichmachung ist nicht Voraussetzung.
Also als Hoppy Fotograf habe ich mich mit dem Thema „Recht am eigenen Bild“ etwas auseinander gesetzt.
So wie ich es verstanden habe, darf ein Foto von jemanden nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden.
Ausnahmen:
Personen des Öffentlichen Interesses (Sprich Promis)
Ein Foto bei dem es nicht um die Person im einzelnen geht sondern um die gesamt Situation (Sprich wenn jemand die Massen auf dem Adventmarkt fotografiert dann kann man sich als einzelner nur im nachhinein aufregen, aber grundsätzlich muss der Fotograf nicht jeden um Erlaubnis fragen.)
Ein Foto auf dem Personen durch „Zufall“ drauf sind (z.B. Foto vom Stephansdom, man kann es nicht schaffen ihn so zu fotografieren das niemand sonst auf dem Bild ist)
Ebenso gibt es noch eine Regelung was Personen Gruppen betrifft, diese Ausnahme kommt bei Demos und Kundgebungen zum einsatz, hier gilt aber das es für die abgebildeten Personen keinen Persönlichen Nachteil geben darf wenn dieses Foto veröffentlicht wird.
Also Grundsätzlich verstößt die „Zeitung“ Österreich gegen geltendes Recht. (Meines Wissens)
mfg
ein Hoppyfotograf der aus diesen Gründen nur Landschafts und Tierfotos macht.
@ Marián:
Jemand mit „Österreich“ in der Hand abzubilden, geht für mich als „lächerlich machen“ durch 😉
@Marián: Helge hat völlig Recht. Fotografen dürfen Menschenmengen fotografieren und veröffentlichen, wenn dadurch nicht einzelne Personen hervorgehoben werden. Hier wird aber ganz klar eine Person hervorgehoben und das ist ein klarer Verstoß gegen das UrhG. Lernt jeder Pressefotograf (außer bei Österreich?!) am ersten Arbeitstag, wenn er einen guten Vorgesetzten bzw. Editor hat.
fotografieren darf ma überall in österreich, nicht nur im öffentlichen raum.
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eine klage dürfte in diesem fall erfolgreich sein,der schadensersatz höher als die gewinnsumme, allerdings wenn der (zeit)aufwand für die klage eingerechnet wird…
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ich wiederhole: fotografiert werden darf grundsätzlich mal überall in österreich
@mediator
Sicher darf man überall fotografieren – aber wenn man jemanden so explizt herrausgreift, ist das nicht mehr Panoramafrei. Da wird das Recht am eigenen Bild wesentlich schwerer wiegen.
gibt in diesem Fall ganz bestimmt mehr als 100€, würde auf das 22fache tippen. Die „Lupe“ ist da ja das kritische… Hier wird definitiv das Recht am eigenen Bildnis verletzt. Man müsste nur die Zeit haben zum Anwalt zu laufen und das zu verfolgen…
man darf im öffentlichen bereich immer fotografieren, unabhängig wieviele personen am bild sind (ewiges gerücht) oder ob man herausgezoomt wird. das einzige das relevant ist, ist wie schon geschrieben, ob berechtige interesse verletzt worden sind oder nicht. und das ist immer eine streitfrage. was in diesem speziellen fall noch hinzukommt: österreich braucht die zustimmung der wiener linien zum fotografieren innerhalb der u-bahn-stationen.
finde es witzig, es zurecht anzuprangern und im selben artikel die bilder der betroffenen personen noch einmal zu veröffentlichen.
eine unkenntlichmachung der personen mit dem hinweis „anonymisierung von uns“, wär nicht schlecht.
mfg
Gemeine Frage: Der Österreich ist also die Privatsphäre 100 € Wert. Was bekommen die fotografierten Leute von Euch, Ihr habt das Foto ja auch hier nochmal publiziert? 😉
@ Jakob: das ist natürlich nicht richtig. In Österreich darf man (im Gegensatz zu Deutschland) „Werke der Baukunst“ und dazu zählen U-Bahnstationen, z.T. auch von innen fotografieren ohne gegen die Rechte der Eigentümer zu verstoßen (siehr Urteil OGH 4 Ob80/94).
Das Fotografieren iner Menschenmasse ist erlaubt, richtig. Sich dann ein Bildnis raus zu graufen und zu vergößern verstößt mit Sicherheit gegen das Recht am eigenen Bildnis in Österreich, da es schon ein berechtigtes Interesse darstellt nicht aller Welt mitteilen zu müssen, dass man am Tag X U-Bahn gefahren ist. Die Gerichte sind da bei Privatpersonen zu Recht sehr streng…
@ oesophagus / Thomas: Vollkommen recht, wir sollten nicht den gleichen Fehler begehen, den wir den Medien vorwerfen. Darum wird bei uns in solchen Fällen verpixelt (gelegentlich auch entpixelt). Aber hier ist das Bild so stark verkleinert worden, dass man die Leute nicht mehr erkennt, darum haben wir hier aufs Verpixeln verzichtet.
nun, das ist sehr löblich. dennoch bin ich der meinung, dass das bild nicht klein genug ist, um personen darauf nicht zu erkennen. die gesichter der letzten 4 personen sind eindeutig erkennbar…
mfg