Das aufgeregte Echo auf Twitter und Facebook ließ mich vermuten, dass ich der Erste gewesen sein musste, dem kürzlich das neue Wiener-Blut-Wahlplakats der FPÖ aufgefallen war. Also stellte ich das Foto in der Originalversion auf mein Blog und schrieb dazu:
Die Verwendung, auch im kommerziellen Umfeld, ist mit Namensnennung und Link erlaubt.
Ein kleiner Foto-Credit hätte mir genügt, aber natürlich freue ich mich auch über ausführliche Nennungen wie im Online-Standard.
„Österreich“ verwendete mein Bild am 17. August, schaffte es aber trotz einfachster Bedingungen nicht, meinen Namen dazu zu schreiben. Angeblich – ich habe den Ausschnitt nicht – stand dort das sinnige „Foto: Privat“, was auch sonst meist recht zweifelsfrei auf eine Urheberrechtsverletzung hinweist.
Am 20. August wieder, diesmal ganz ohne Credit. Heute das gleiche in „Heute“, als Illustration eines Leserbriefs: Kein Credit.
Den Vogel schoss aber „Heute“ ab, als man mein Foto am 17. August mit einem „© Hertel“ versah. Doch es stammt nicht aus dem teuren Equipment von „Heute“-Fotografin Sabine Hertel sondern schlicht aus meinem Handy.
Auf Nachfrage bekam ich diese Antwort:
Der von Ihnen besagte Artikel am 17. August wurde 1 zu 1 vom Print in Online übernommen. Da im Print neben Ihrem Foto in der Fotocreditzeile sowohl Hertel als auch Ihr Name angegeben wurde, hat der zuständige Redakteur missverständlicherweise den Namen des anderen Fotografen übernommen.
Na wenigstens werde ich nicht verklagt.
(Danke an Mediatrice für den Hinweis!)
10 Kommentar(e)
Das erinnert mich an ein nettes Anwaltschreiben, das ich nach einer Beschwerde wegen nicht Lizenzkonformer Verwendung eines Bildes vom Burda-Verlag bekommen habe:
Einen Anspruch auf Honorazahlung können wir unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erkennen, insbesondere nicht aufgrund der von ihnen angeführten „Creative Commons“-Lizenz. Sie halten das Foto sogar in hoher Auflösung auf der Online-Plattform „flickr“ für jedermann zum freien Abruf bereit.
…
Wie Sie sicherlich wissen, haben frei verfügbare Online-Foto allenfalls einen äußerst geringen Lizenzwert.
@a_kep: Das klingt nach anwaltlichem Wishful Thinking. Kann mir nicht vorstellen, dass das ein Gericht auch so sehen würde.
Ich weiß
nur weiß ich nicht ob ich Lust auf einen Prozess hab oder die Kulanz-Zahlung akzeptiere
Verständlich, und damit rechnen sie leider.
Im deutschen Fernsehen sieht man fast regelmäßig Texte, Bilder, Videos wo eingeblendet wird: „Quelle: Internet“.
Stellt man den entsprechenden Sendebeitrag dann aber bei YouTube o.ä. online, ich möchte nicht wissen, wie schnell das Video gelöscht ist und der Account wahrscheinlich gleich dazu.
a propos HC Strache und Klau:
Da gab’s bis zum 20. August ein FPÖ-Reklame-Video (nicht gerade pro-Ausländer) mit Strache auf YouTube zu sehen, in dem Musik verwendet (vulgo: geklaut) wurde, ohne zuvor die Erlaubnis von der Plattenfirma und vom Musikverlag einzuholen.
Natürlich wurde das Video am nächsten Tag nach Einspruch der Rechteinhaber bei YouTube gelöscht.
Aber das Wahlplakat selbst ist ja auch urheberrechtlich geschützt. Fotos davon können IMO also auch nicht einfach ohne Erlaubnis des Urhebers des darauf abgebildeten Portrait-Fotos veröffentlicht oder zur Weiterverwendung freigegeben werden.
@Kam: Das Plakat selbst ist natürlich urheberrechtlich geschützt, aber das bedeutet nicht automatisch, dass davon keine Fotos gemacht und diese veröffentlicht werden dürfen.
Ich weiß ja nicht, wie das in Österreich so gehandhabt wird, aber in Deutschland hätte ich das jetzt einfach als „erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz“ deklariert und mein Glück damit vor Gericht versucht (als klauender Verlag)…
[…] ja, weil Medien gerne mal Bilder verwenden, die sie im Internet gefunden haben, folgendes: Jeder darf das Bild kostenlos nutzen, außer natürlich für […]