Wieder Schleichwerbung beim ZDF und wieder mit Andrea Kiewel?
Bereits 2007 führte ihr Auftritt in der ZDF Show „Johannes B. Kerner“ und ihre dortige Werbung für die „Weight Watchers“ zu zuerst heftiger Kritik von allen Seiten und im späteren Verlauf auch zu ihrer Kündigung.
In der Kritik steht diesmal der ZDF Fernsehgarten, wie die Blogmedien berichten. Dort ist seit diesem Jahr nämlich Angelika Kölle als Gartenexpertin mit von der Partie. Frau Kölle wird von nun an in jeder Sendung auftauchen und als selbsternannte Koryphäe der Gartenbaukunst den Zuschauern Tipps und Tricks zur Gartenpflege verraten. Nicht zufällig ist dabei, dass Frau Kölle zusätzlich die Chefin der gleichnamigen Gartenbaumarkt-Kette ist. Ebenfalls sicher nicht zufällig ist weiter, dass das ZDF einen „Kooperationsvertrag“ mit den Gartencentern für diese Saison geschlossen hat.
Bei diesem Vertrag, handelt es sich um ein Abkommen zwischen dem ZDF und Gartencenter Kölle, indem sich, Zitat Blogmedien,
..sich die Gartencenter-Kette zu “Sachbeistellungen für Pflanzen und Gartenzubehör bzw. -ausstattung sowohl für die Garten-Sequenzen einzelner Sendungen als auch für die Ausschmückung von Bühne und Gelände des Fernsehgartens” verpflichtet habe.
Der Wert des Vertrages wird vielerorts, jedoch nach wie vor unbestätigt, mit 250.000€ beziffert.
Zudem gab es noch unter allen Teilnehmern des Fernsehgarten-Gewinnspiels einen von zwanzig 50€-Gutscheinen zu gewinnen. Fast schon überflüssig zu erwähnen ist, dass es sich dabei um Gutscheine für, richtig, das Gartencenter Kölle handelte.
Das ZDF ist sich bei all dem keiner Schuld bewusst. Da es sich nur einen „Kooperationsvertrag“ und nicht um „Schleichwerbung“ handele, sei alles korrekt verlaufen. Ob diese Aussage jedoch nach der vergangenen Sendung noch zutreffend ist, wird von deutschen Gerichten wohl in naher Zukunft zu prüfen sein.
An der vollständigen Einhaltung des § 4( 3 ) des „Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb“ oder des Artikel 9.3.1 der „ZDF-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe“ darf gezweifelt werden. Demnach
..ist Schleichwerbung unzulässig, weil jede Werbemaßnahme so beschaffen sein muss, dass ihr werbender Charakter von den Angesprochenen erkannt werden kann.
Des weiteren ist es unerlässlich, dass
Die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Sendeplatz (müssen) unbeeinträchtigt bleiben. Anhaltspunkte dafür, dass die journalistische oder künstlerische Darstellungsfreiheit eingeschränkt ist, liegen vor, wenn
– die Initiative zur Berichterstattung nicht von der Redaktion, sondern von einem Hersteller, Dienstleister oder deren Vermittler ausgeht. Erst recht gilt dies, wenn deren Produkte Gegenstand des Beitrags sind,
– im Beitrag der Name oder Produkte des Produktionshelfers auftauchen, ohne dass dies aus journalistischen oder künstlerischen Gründen zwingend erforderlich ist,
– das Konzept einer Sendung darauf zugeschnitten ist, dass ein Hersteller oder Dienstleister seine Produkte präsentieren kann, ohne dass dies mit inhaltlichen oder redaktionell-gestalterischen Überlegungen erklärbar erscheint, (…)
Es bleibt also spannend, wie die deutschen Gerichte in dieser Kausa entscheiden und vor allem, wie das ZDF mit diesen Vorfwürfen umzugehen gedenkt. Am kommenden Sonntag steht ab 11.00 eine neue Sendung des „Fernsehgartens“ an. Ob, wie ursprünglich angekündigt, auch Frau Kölle mit dabei ist, bleibt abzuwarten.
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