Oder: Wie journalistisch muss Kobuk arbeiten?
Hintergrund der Frage: Der Online-Chef von „Heute“, Christof Hinterplattner, hat auf Twitter die Kobuk-Kritik des mangelnden Jugendschutzes bei der Kategorie „Sexyheute“ zurückgewiesen.
Auf meine Frage, ob er das nicht der Autorin per Blogkommentar antworten wolle, kam die Kritik mangelnder Recherche:

Wie seht ihr das?
Muss eine Kobuk-Bloggerin oder ein Blogger dem kritisierten Medium vor einer Veröffentlichung Gelegenheit einräumen, Stellung zu beziehen oder den Fehler zu beseitigen, oder reicht die Kommentarfunktion für Stellungnahmen? Über den natürlich richtigen Grundsatz „schadet nie“, den Armin Wolf beisteuert, hinaus?
