Die Gratiszeitung „Österreich“ illustriert die Finanzhilfe für Griechenland und Euro mit einer Fotomontage zweier österreichischer Politiker in Unterwäsche. Zulässig oder nicht? Es ist nicht das erste Mal, dass ein Politiker in einer gefälschten und intimen Situation gezeigt wurde: So hat der OGH 1996 die „profil“-Montage des nackten Kanzlers am Cover für unzulässig erklärt:
§ 78 UrhG soll nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers jedermann gegen den Mißbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit, namentlich (ua) dagegen schützen, daß sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Mißdeutungen Anlaß geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt. Auch allgemein bekannte Personen, wie der Kläger, haben Anspruch darauf, daß die Allgemeinheit auf ihre Persönlichkeit Rücksicht nimmt. Deshalb ist die Privat- und Intimsphäre einer solchen Person geschützt und die Verbreitung von Bildern unzulässig, die entstellend wirken oder die – allenfalls erst im Zusammenhang mit der Bildunterschrift oder dem Begleittext – den Abgebildeten der Neugierde und Sensationslust der Öffentlichkeit preisgeben.
Korn schreibt dazu in „Einführung in das Kommunikationsrecht“ (2010):
Die Verletzung berechtigter Interessen liegt hier in der Verletzung des aus dem Grundsatz der Achtung der Privatsphäre erfließenden Selbstbestimmungsrechts, wobei der Bereich des Privatlebens nicht auf den Intimsbereich beschränkt ist. Hierher zählen auch Fragen der Gesundheit, der Religion bzw. Weltanschauung. Als Beispiel gilt hier die Fotomontage auf dem Cover einer Wochenzeitschrift, auf welchem der ehemalige österreichische Bundeskanzler Dr. Franz Vranizky nur mit einem Feigenblatt abgebildet ist. Eine derartige Veröffentlichung könnte zu Missdeutung Anlass geben, zumal die abgebildete Person eine führende Stellung im Staat einnimmt und in dieser Funktion Würde und Ansehen zu wahren hat.
Update: Online wurde die Fotomontage mittlerweile entfernt.
1 Kommentar(e)
Für mich wirkt dieser Beitrag ein wenig so, als käme es nicht so sehr auf den Hammer drauf an, wenn man nur den Richtigen zum Draufhauen gefunden hat.
Es ist sicherlich nicht gerade ein humoristisches Glanzstück, das hier abgefliefert wurde, die Qualität der damit verbundenen Aussage sollte aber nicht über die Zulässigkeit eines Bildes entscheiden. Bei dem, was viele Satiremagazine so treiben, macht sich dieses Bild wohl eher harmlos aus.
Von einer Herabwürdigung könnte man bestimmt dann sprechen, wenn die angeblichen Politikerbeine beleidigend verschandelt worden wären (das überlasse ich jetzt einmal des einzelnen Fantasie), so aber handelt es sich m.M.n. bloß um einen Scherz, der gründlich in die H…, genau.