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damit ihr nicht müsst.

Ist Heute.at mit Jugendschutz-Gesetzen vereinbar?

Es ist üblich, Minderjährige vor bestimmten Inhalten zu schützen. Auf Heute.at werden erotische Inhalte jedoch nicht gekennzeichnet. Als gutes Beispiel zeigt sich hingegen Krone.at: Bevor man zu den erotischen Inhalten gelangt, muss man einen deutlichen Warnhinweis überwinden.

Die Gesetze sprechen von „Inhalten, die junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden können“ und meinen damit besonders Erotikmaterial, Pornographie oder Gewaltdarstellungen. Aus dem Niederösterreichischen Jugendgesetzbuch:

§19 (3) Wer gewerbsmäßig Medien, Datenträger, Gegenstände oder Dienstleistungen im Sinne des Abs. 1 anbietet, vorführt, weitergibt oder sonst zugänglich macht, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche und optische Abgrenzungen, zeitliche und technische Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise oder ähnliches dafür zu sorgen, dass junge Menschen davon ausgeschlossen werden.

Die folgenden Verlinkungen enthalten Bild-, Text- und Video-Material mit erotischem Inhalt. Der Zugang ist nur für Erwachsene erlaubt:

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