Wie sehr sich der heimische Boulevard um den Identitätsschutz kümmert, haben wir bereits aufgezeigt.
„Heute“ veröffentlichte am 27.4. das Foto jenes Mannes, der dafür verurteilt wurde, im März 2009 eine Frau in Hernals ausgeraubt und erstochen zu haben. Sein Gesicht ist dabei deutlich erkennbar. Die Tat ist zweifelsohne schrecklich, aber auch ein Täter hat ein Recht auf Identitätsschutz. So besagt § 7a (2) des Mediengesetzes ganz klar, dass ein Verurteilter Recht auf sein eigenes Bild hat. Es darf nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Der Sinn dieses Gesetzes besteht darin, dass der Täter von einem Gericht und nicht zusätzlich von der Öffentlichkeit bestraft werden soll.
Dabei hätte man sich diesmal die korrekte Handhabung bei dem österreichischen Boulevardblatt abschauen können: Auf Krone.at wurde das Gesicht verpixelt.
1 Kommentar(e)
[…] ich fürchte fast, es ist eh die erste und letzte Verurteilung. Unzählige Fälle von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, von fahrlässiger oder auch mutmaßlich mutwilliger Falschinformation […]