Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Screenshot: derstandard.at

Die Stahlglocke, die auf dem Bild zu sehen ist, soll laut BP über das Bohrloch vor dem Golf von Mexiko gestellt werden, um das auslaufende Öl aufzufangen und anschließend abzupumpen. Auf der Seite von BP steht dazu Folgendes:

The 40x24x14 feet steel vessel, which weighs almost 100 tons, is expected to be lowered to the seabed today.

Auf DerStandard.at findet man jedoch, wie auf dem Screenshot links zu sehen ist, Informationen über eine 64 Tonnen schwere Betonkonstruktion – logisch, denn ohne Stahl ist das Ding wahrscheinlich auch leichter.

Natürlich ist es kein tragischer Fehler, und natürlich wäre er durch einen kurzen Check gefunden und ausgebessert worden, aber dann hätten wir Kobuks ja nichts mehr zu tun.

Wie sehr sich der heimische Boulevard um den Identitätsschutz kümmert, haben wir bereits aufgezeigt.

„Heute“ veröffentlichte am 27.4. das Foto jenes Mannes, der dafür verurteilt wurde, im März 2009 eine Frau in Hernals ausgeraubt und erstochen zu haben. Sein Gesicht ist dabei  deutlich erkennbar. Die Tat ist zweifelsohne schrecklich, aber auch ein Täter hat ein Recht auf Identitätsschutz. So besagt § 7a (2) des Mediengesetzes ganz klar, dass ein Verurteilter Recht auf sein eigenes Bild hat. Es darf nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Der Sinn dieses Gesetzes besteht darin, dass der Täter von einem Gericht und nicht zusätzlich von der Öffentlichkeit bestraft werden soll.

Dabei hätte man sich diesmal die korrekte Handhabung bei dem österreichischen Boulevardblatt abschauen können: Auf Krone.at wurde das Gesicht verpixelt.

Die fleißigen Kollegen vom BILDblog entdeckten diese „unglücklich platzierte Werbeanzeige“ auf Bild.de.

Es heißt, ein Chefredakteur der New York Times habe einmal allen Mitarbeitern der Anzeigenabteilung das Betreten der Redaktion verboten. Aus gutem Grund, denn zählt die klare Trennung von redaktionellen Inhalten und PR- und Marketing-Inhalten schließlich zu den Grundsätzen des Journalismus. Nur so lässt sich journalistische Unabhängigkeit wahren, zumal sich die entsprechenden Medien selbst keinen Gefallen tun mit der Vermischung von bezahlten und frei recherchierten Beiträge. Wie David Dadge vom International Press Institute neulich betonte: „Wenn Werbung und Nachrichten sich berühren, untergräbt das das Vertrauen der Leser.“

Da gibt es also diese Geschichte im M-Magazin, Ausgabe 176, 28.  April-11. Mai, über Pickel auf den Seiten 14 und 15. Unter der Rubrik „Dish & Diss“ gibt’s viele Bilder und wenig Text mit den üblichen Verdächtigen: Madonna, Kate Moss … Ganz rechts hat es dann noch eine Werbung ins Heft geschafft für ein Nahrungsergänzungsmittel gegen unreine Haut. Soweit: Gut platzierte Werbung. Dann nach dem Umblättern: Eine Doppelseite über das Nahrungsergänzungsmittel. Eine Seite davon Gewinnspiel, die andere Seite mit Produktinfo und Experten-Interview. Und da wird’s jetzt problematisch: Es ist nirgendwo auch nur ein kleiner Hinweis zu sehen, dass es sich um Werbung handelt. Zumal suggeriert wird, dass es redaktioneller Content ist, schließlich ist es komplett im Redaktionslayout verfasst – auch die Farbgestaltung ist gleich, oder eben Zufall, dass das Produkt im selben Grünton wie die Überschrift zum Beitrag daherkommt. Und oben in der Pagina auf Seite 17 steht dann sogar noch „Stars“, was klar anzeigt, dass es zum Bericht gehört.

Mal eine Frage in den Raum gestellt: Was war früher da: Die Idee der Redaktion einen Beitrag über Pickel zu machen oder die verkaufte Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel?

Es geht „nur“ um Pickel, sicher. Und es ist „nur“ das M-Magazin und nicht die New York Times oder der Guardian. Und dennoch ein eklatantes Beispiel, wie PR Einfluss auf Berichterstattung nimmt.

Scan: „Heute“, heute.

Kobuk hat es ins Fernsehen geschafft! In der Sendung Kulturmontag gab es einen Beitrag zum Thema: „Freundes-Kreis: Von Twitter, Facebook und Co“. Dabei wurde auch das Thema Blogging und kritischer Journalismus im Web behandelt und wie sich Leserinnen und Leser über interaktive Plattformen informieren. Kobuk wird neben Twitter und Youtube als eine dieser Seiten erwähnt (Minute 06:00).

Während die Zeitung „Heute“ vom Freitag, den 30. April (links im Bild) Wladimir Putin gemeinsam mit einem Forschungstrupp zeigt, schreibt „Österreich“ (rechts), dass Putin die ohnehin schon seltenen Eisbären auf Franz-Josefs-Land jage. Ein Check über die Googlesuche deutet auf die Richtigkeit der Version von „Heute“, nämlich die der harmlosen Forschung. Abgesehen davon müsste es bei „Österreich“ in der Überschrift „auf Franz-Josefs-Land“ heißen – sie selbst schreiben von einer Inselgruppe.

In einem Resumé der vergangenen Präsidentenwahlen inklusive Gegenüberstellung der beiden Großparteien wird unter anderem die Entscheidung Erwin Prölls, keinen Kandidaten aufgestellt zu haben, kritisiert. Oder war es doch Josef?

Scan: „Österreich“ am 30.4.2010


„Thema des Tages“ beim Gratisblatt „Österreich“ war am 29. April Cyber-Mobbing:

Laut Unterrichtsministerium wurde bereits jeder fünfte Teenager zwischen 12 und 19 Jahren – also etwa 150.000 Burschen und Mädchen – Opfer von Schikanen im Internet oder per Handy.

Abgesehen davon, dass man mit 15-16 Jahren die Schulpflicht beendet haben kann und damit die 150.000 betroffenen Teenager kaum alle Schüler sind: Die Teenager sind – siehe Zitat – angeblich „von Schikanen im Internet oder per Handy“ betroffen. Doch das Internet ist groß und umfasst nicht nur Facebook und gemobbt wird offenbar ebenso mit Telefonanrufen.

Wenn man mit der Überschrift implizit aussagt, dass all das böse Mobbing in Facebook passiere – ist das nicht irgendwie Mobbing?

Im Rahmen der Sendung „Bush@n-tv“ wollte Redakteur Moritz Wedel die Video-Chat-Plattform „Chatroulette“ vorstellen. Auf dieser Seite werden die Webcams von einander völlig fremden Menschen weltweit anhand eines Zufallsprinzips miteinander verbunden.

So passierte es, dass in der Live-Sendung plötzlich ein onanierender Mann zu sehen war:

Hier as Video auf Youtube – viel Vergnügen. 😉