Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Anstatt die Leserschaft zu Sport und Fitness zu motivieren – was nebenbei auch noch glücklich und gesund macht – verlost die Tageszeitung „Österreich“ unter den „ÖsterreicherInnen“ einfach eine Schönheits-OP. Und damit jeder weiß, ab wann man sich operieren lassen sollte, wird auch noch ein makelloses Model abgelichtet. Also ab unters Messer!

Verkehrte Welt: Meist beschweren sich klassische Medien über Blogger, denn die würden ihre Inhalte einfach als eigene ausgeben. Nun ist aber ein Blogger am Drücker: Danny Sullivan berichtete exklusiv auf der Seite „Search Engine Land“ von einer spannenden Klage gegen Google. Dabei geht es um die Frage, ob Google die Verantwortung für eine mangelhafte Wegweisung übernehmen muss. Denn Lauren Rosenberg spazierte in Utah auf einem Weg, der ihr von Google Maps so vorgeschlagen wurde. Der beliebte Service führte sie allerdings auf eine stark befahrene Straße, wo sie von einem Auto angefahren wurde. Das mediale Interesse an dem Fall war groß, aber den berichtenden Medien schienen Quelleangaben nicht besonders wichtig zu sein. Jedenfalls echauffierte sich Sullivan auf seinem Blog über Medien wie „Daily Mail“, „CBS News„, „Time Magazine“, „AOL News“, usw. – die entweder gar nicht oder nicht zur Erstquelle verlinkt hatten. Die meisten Medien haben allerdings bereits auf seine Beschwerden reagiert und nachträglich auf den Originalartikel verlinkt.

So weit so gut. Aber wie sieht es bei den österreichischen Medien mit Quellentransparenz aus? „DiePresse.com“ verlinkt in ihrem Bericht auf eine Sekundärquelle, nämlich „PC World“. „Krone.at“ und „oe24.at“ geben überhaupt keine Quelle an. Wobei „oe24.at“ sich auch nur an eine APA-Meldung hält, die sehr verkürzt als Quelle auf die „Anzeige, die am Dienstag (Ortszeit) im Internet veröffentlicht wurde“ verweist. Anzeigen werden in den USA aber standardmäßig im Internet veröffentlicht, wie man diese eine Anzeige entdeckt hat, wird nicht verraten. Die APA befindet sich aber in bester Gesellschaft, hat doch der große Bruder – die Associated Press (AP) – auch keine Quellenangabe geliefert (siehe wiederum den Artikel von Danny Sullivan). Übrigens: „oe24.at“ weist nicht darauf hin, dass ihre Quelle die APA ist. Man kann aber aufgrund des sehr ähnlichen Wortlauts mit dem Bericht auf „kurier.at“ und einem zweiten Bericht auf „DiePresse.com“ darauf schließen – beide haben die APA als Quelle angegeben.

(via mediadigital.de / Bild: Alex Barth, Creative Commons)

„Österreich“ berichtet heute auf Seite 4:

Schon wieder iPhone-Raub in U-Bahn
[…]
Das iPhone ist bei den Tätern nicht nur wegen des Designs so beliebt. Am Schwarzmarkt lässt sich Apple’s [sic!] Wunderding locker um ein Vielfaches des Einkaufspreises verkaufen.

Heißt das eigentlich Schwarzmarkt, weil die dort nicht besonders helle sind?
Egal, ich geh jetzt iPhones kaufen…

Dieser Auszug aus dem angeblichen Geheim-Dossier der Polizei zum Fall Julia Kührer erschien am 25. Mai in der Gratiszeitung „Heute“.

Stammt der Dialog lediglich aus den Köpfen der „Heute“-Redaktion? Denn laut Krone.at heißt es aus dem Bundeskriminalamt:

All das, was bisher unter diesem Begriff veröffentlicht wurde, entspricht weder inhaltlich noch im Wortlaut dem Bericht, den wir der Korneuburger Staatsanwaltschaft sowie den Verteidigern übermittelt haben

Und die Hauptstadt ist..

Bericht: Vol.at. Antigua ist übrigens, wie der Name schon sagt, die alte Hauptstadt (bis 1773).

Auf ein Musterbeispiel dafür, wie Medien komplette Presseaussendungen einfach übernehmen und veröffentlichen, hat uns Kobuk.at-Leser Alexander Fritz heute aufmerksam gemacht.

Ihm kam ein Artikel der Vorarlberger Nachrichten auf vol.at merkwürdig unjournalistisch vor. Nach kurzer Recherche konnte die dazugehörige Pressemitteilung dann auch problemlos gefunden werden.

Unter der Überschrift „Wem gehört dieser Po?“ ist die Pressemeldung fast 1 zu 1 (einzelne Wörter wurden gestrichen oder ergänzt) veröffentlicht worden.

Was Kobuk-Co-Autor Werner Schrittesser an Gallien erinnert:

Ganz Österreich ist von fleißig recherchierenden und eigene Nachrichten verfassenden JournalistInnen durchdrungen. Ganz Österreich? Nein, ein kleines Blatt braut seinen eigenen Zaubertrank, welcher Presseaussendungen zu Nachrichten – pardon: Vorarlberger Nachrichten werden lässt.

Vielen Dank für den Hinweis, Alexander!

Foto: © obs/AXE Unilever Deutschland

Vol.at vom 29.05.2010 / 17:05 Uhr

 Der Onlineanbieter Vorarlberg – Online bringt heute auf seiner Startseite im Bereich des Newstickers eine Meldung über eine Mutter, die veruteilt wurde, weil sie sich in den Facebook-Account ihres Sohnes eingeloggt und sich auf dessen eigenem Profil negativ über ihn geäußert hatte.

Hier handelt es sich auch um eine Geschichte die sich medial schon Anfang April (7. bzw. 8.4.) auf  englischsprachigen Nachrichtenseiten niedergeschlagen hat:

Das Ding ist also 51 Tage alt und wird als „Topnews“ auf der Startseite von Vol.at angeboten.

Wieder Schleichwerbung beim ZDF und wieder mit Andrea Kiewel?

Bereits 2007 führte ihr Auftritt in der ZDF Show „Johannes B. Kerner“ und ihre dortige Werbung für die „Weight Watchers“ zu zuerst heftiger Kritik von allen Seiten und im späteren Verlauf auch zu ihrer Kündigung.

In der Kritik steht diesmal der ZDF Fernsehgarten, wie die Blogmedien berichten. Dort ist seit diesem Jahr nämlich Angelika Kölle als Gartenexpertin mit von der Partie. Frau Kölle wird von nun an in jeder Sendung auftauchen und als selbsternannte Koryphäe der Gartenbaukunst den Zuschauern Tipps und Tricks zur Gartenpflege verraten. Nicht zufällig ist dabei, dass Frau Kölle zusätzlich die Chefin der gleichnamigen Gartenbaumarkt-Kette ist. Ebenfalls sicher nicht zufällig ist weiter, dass das ZDF einen „Kooperationsvertrag“ mit den Gartencentern für diese Saison geschlossen hat.

Bei diesem Vertrag, handelt es sich um ein Abkommen zwischen dem ZDF und Gartencenter Kölle, indem sich, Zitat Blogmedien,

..sich die Gartencenter-Kette zu “Sachbeistellungen für Pflanzen und Gartenzubehör bzw. -ausstattung sowohl für die Garten-Sequenzen einzelner Sendungen als auch für die Ausschmückung von Bühne und Gelände des Fernsehgartens” verpflichtet habe.

Der Wert des Vertrages wird vielerorts, jedoch nach wie vor unbestätigt, mit 250.000€ beziffert.

Zudem gab es noch unter allen Teilnehmern des Fernsehgarten-Gewinnspiels einen von zwanzig 50€-Gutscheinen zu gewinnen. Fast schon überflüssig zu erwähnen ist, dass es sich dabei um Gutscheine für, richtig, das Gartencenter Kölle handelte.

Das ZDF ist sich bei all dem keiner Schuld bewusst. Da es sich nur einen „Kooperationsvertrag“ und nicht um „Schleichwerbung“ handele, sei alles korrekt verlaufen. Ob diese Aussage jedoch nach der vergangenen Sendung noch zutreffend ist, wird von deutschen Gerichten wohl in naher Zukunft zu prüfen sein.

An der vollständigen Einhaltung des § 4( 3 ) des „Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb“ oder des Artikel 9.3.1 der „ZDF-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe“ darf gezweifelt werden. Demnach

..ist Schleichwerbung unzulässig, weil jede Werbemaßnahme so beschaffen sein muss, dass ihr werbender Charakter von den Angesprochenen erkannt werden kann.

Des weiteren ist es unerlässlich, dass

Die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Sendeplatz (müssen) unbeeinträchtigt bleiben. Anhaltspunkte dafür, dass die journalistische oder künstlerische Darstellungsfreiheit eingeschränkt ist, liegen vor, wenn

– die Initiative zur Berichterstattung nicht von der Redaktion, sondern von einem Hersteller, Dienstleister oder deren Vermittler ausgeht. Erst recht gilt dies, wenn deren Produkte Gegenstand des Beitrags sind,

– im Beitrag der Name oder Produkte des Produktionshelfers auftauchen, ohne dass dies aus journalistischen oder künstlerischen Gründen zwingend erforderlich ist,

– das Konzept einer Sendung darauf zugeschnitten ist, dass ein Hersteller oder Dienstleister seine Produkte präsentieren kann, ohne dass dies mit inhaltlichen oder redaktionell-gestalterischen Überlegungen erklärbar erscheint, (…)

Es bleibt also spannend, wie die deutschen Gerichte in dieser Kausa entscheiden und vor allem, wie das ZDF mit diesen Vorfwürfen umzugehen gedenkt. Am kommenden Sonntag steht ab 11.00 eine neue Sendung des „Fernsehgartens“ an. Ob, wie ursprünglich angekündigt, auch Frau Kölle mit dabei ist, bleibt abzuwarten.

Die Online-Version der Gratiszeitung „Österreich“, Oe24.at nähert sich langsam dem Niveau der britischen SUN an: Vor kurzem erschien ein Bericht über ein vermeintliches Geisterkind, das in Schottland sein Unwesen treiben soll. Für die RedakteurInnen von Oe24 ist es nichts Ungewöhnliches, dass es in schottischen Schlössern spukt, aber dass die Geister sich nun auch in Hotels breit machen, scheint sie wahrlich zu irritieren:

Dass es in Großbritannien in unzähligen Schlössern spukt, ist bekannt. Nun hat sich ein Geist sogar in ein Hotel eingeschlichen.

Ein schottischer Hotelier hat angeblich auf der Überwachungskamera des Hotel-Parkplatzes ein Geisterkind entdeckt. Das historische Gebäude im Süden von Schottland war früher eine Baumwollspinnerei, in der auch Kinder arbeiten mussten.  Der Hotelbesitzer befürchtet nun, dass ein Kind zurückgekehrt ist, um seinen Gästen Angst einzuflößen. Oe24 hat zur Erscheinung des Kindergeistes eine ganz eigene Theorie:

Kann sich einer ihrer Seelen nun nicht mehr von dem früheren Arbeitsplatz lösen?

Abgesehen von der Tatsache, dass die Punkte auf dem Überwachungsvideo wirklich alles sein könnten, nur kein Geist- kann man dem Hotelbesitzer schon einmal zu einem satten Umsatzplus gratulieren. Es gibt eben genügend Boulevardblätter, die sich um solche völlig belanglosen Stories reißen und ihm damit gratis Werbung liefern.