Wir recherchieren nach,
damit ihr nicht müsst.

Kategorie: OE24/Österreich

Es gibt Tage, da merkt man schon beim ersten Blick – es stimmt was nicht, auf dem Boulevard:

Mord, weil Mutter Internet verbot (Österreich, 15.4.2010)

Fernseh-Verbot als Mordmotiv! (Kronen Zeitung, 15.4.2010)

Werden komplexe Sachverhalte in Schlagzeilen gegossen, läuft meist einiges daneben. Allzu einfache Erklärungen, oft widersprüchlich und falsch dazu, sind aber noch der kleinste Kollateralschaden…

Es mag in manchen Redaktionen ungläubiges Staunen hervorrufen, aber jugendliche Opfer und Straftäter genießen vor dem Gesetz einen besonderen Schutz. Über sie dürfen keinesfalls Informationen veröffentlicht werden, die dazu führen, dass sie außerhalb des unmittelbar informierten Personenkreises (wieder)erkannt werden könnten. Es sei denn, das öffentliche Interesse (nicht zu verwechseln mit Neugier) überwöge.

Bei Namen ist noch einigermaßen unstrittig, wie’s geht. Der Familienname wird auf einen Buchstaben gekürzt und der Vorname, sofern nicht allzu ungewöhnlich, ist in der Regel nicht weiter problematisch. Bei Fotos hingegen verhält es sich nahezu umgekehrt. Je tiefer im Boulevard, desto öfter entsprechen die Verfremdungen einem Namen, der lediglich um einen Buchstaben gekürzt wurde.

Und es scheint ja wirklich nicht ganz einfach, hier eine allgemeine Regel zu finden. Viele glauben irrtümlich, ein schwarzer Balken über den Augen reiche. Andere meinen, das ganze Gesicht sei unkenntlich zu machen. Naja, und die ganz Naiven fragen sich, wozu überhaupt ein Foto…?

In Deutschland gibt es seit einem Urteil des LG Hamburg immerhin einen gewissen Orientierungsrahmen, wie korrekte Anonymisierung jedenfalls nicht aussieht. Das Gericht sprach einer Klägerin 25.000 EUR zu, weil sie trotz Pixelung erkennbar gewesen sei. Zitat aus der Urteilsbegründung:

Auf dieser [Aufnahme] sind zwar die Einzelheiten der Gesichtszüge der Klägerin infolge der „Pixelung“ nicht zu erkennen; deutlich zu sehen […] sind aber ihre Kopfform, Ohren, Frisur, Körperhaltung und ihre Kleidung.

(LG Hamburg, 20.10.2006 – 324 O 922/05)

Das LG Hamburg ist zwar berüchtigt für seine rigiden Entscheidungen im Medienrecht, aber dass seine Einschätzung durchaus etwas für sich hat, wird klar, wenn wir uns vor Augen führen, wie österreichische Medien die Verdächtige im jüngsten Fall in etwa abgebildet haben:

Es handelt sich um nachgestellte Symbolfotos. Die Dame auf dem Bild ist definitiv unschuldig, vermittelt aber vielleicht einen Eindruck, warum „Anonymisierungen“ der gewählten Art nur bedingt zielführend sind.

Weitaus zielführender, wenngleich im negativen Sinne, waren da noch die zusätzlichen Angaben zu Umfeld und Person der mutmaßlichen Täterin:

  • Die „Kronen Zeitung“, eher offline orientiert (s. Titelbild), brachte nicht nur das unverfror… unverfremdetste Foto der 14-Jährigen, sondern als Leserservice für Kriminaltouristen auch noch eine Aufnahme des Hauses, in dem die Tat geschah, samt Bezirk und Straßenname(!) in der Bildunterschrift gleich mit dazu. Dass Fotos von Nachbarin und Wirt die Geheimhaltung zusätzlich hintertreiben, ist da schon fast egal.
  • „Österreich“, eher online verwirrt, stand dem kaum nach und zitierte gleich über Tage aus den „Hunderten Internet-Blogs“ [sic!] der mutmaßlichen Täterin. Reines Glück, dass Googeln der wörtlichen Zitate nicht auf ihr „geheimes Tagebuch“ [sic!] führt, da die Einträge in einer fremden Sprache verfasst wurden. Aber kein Grund aufzugeben. Zu den Zitaten veröffentlichte das Blatt auch noch zwei verschiedene Pseudonyme, die das „Internet-Mädchen“ [sic!] benutzt hatte — nur die Differentialdiagnostik per geeigneter Suchmaschine blieb noch dem geneigten Leser überlassen.

Natürlich wissen die Blätter, dass dieses Vorgehen wahrscheinlich ein gerichtliches Nachspiel haben wird. Die nachträglichen Zeilen- und Fotohonorare für die vermutlich gestohlenen und ohne Einwilligung veröffentlichten Inhalte, sowie eine angemessene Entschädigung für die Verletzungen der Persönlichkeitsrechte liegen bestimmt schon in der Portokasse bereit.

Foto: Mona L., Wikimedia (gemeinfrei)

Twitter nimmt nicht nur Journalisten sondern auch Medienkritikern ab und an die Deutungshoheit. Deshalb ohne weiteres Kommentar:

„Österreich“, 16. April 2010 (Großansicht):

Daraufhin Armin Wolf auf Twitter (hier):

Und:

Die „Österreich“-Journalistin Isabelle Daniel verteidigt ihren Kollegen:

Daraufhin wieder Wolf:

Köstlich.

Ein weltbekannter Promi, eine romantische Landschaft und eine grausam zugerichtete Leiche: Das ist der Stoff aus dem Träume gemacht sind, zumindest die eines Boulevardjournalisten. In unserem Fall ist die romantische Landschaft der Comer See, der weltbekannten Promi heißt George Clooney und auch die Leiche gab es tatsächlich. Die Mischung  ist perfekt und dementsprechend groß war das Medieninteresse. Blöd nur, dass die Leiche und Clooney so gar nicht zusammenpassen wollten. Denn wie das BildBlog berichtete, trieb die Leiche bereits mehrere Tage im 146 Quadratkilometer großen Comer See als sie „weniger als einen Kilometer“ entfernt von Clooneys Villa gefunden wurde. Dem Schweizer „Blick“ war das nicht nah genug und aus „weniger als einem Kilometer“ wurden prompt „wenige Meter“.

Diesem Augenmaß schloss sich auch bild.de an, bis die Frauenleiche auf netplosiv.org letztlich direkt vor dem Haus des Hollywoodstars aufgefunden wurde. Auch die Online-Ausgabe der Zeitung „Österreich“ wollte dem um nichts nachstehen und packte die Angabe gleich in die Überschrift. Bei „Österreich“ hat man aber natürlich auch selbst recherchiert und Clooneys Haus unter die Lupe genommen: „Umgeben ist es von riesigen Mauern und damit absolut blickdicht. Es dürfte also unwahrscheinlich sein, dass er selbst die Leiche entdeckt hat.“ Diese Logik ist freilich bestechend. Eigentlich schade, dass die riesigen Mauern nirgends zu sehen sind.

Falschmeldungen dürfte Clooney aber bereits gelassen sehen. Erst im Februar 2010 berichteten Medien über seinen angeblichen Hausverkauf. Und das kommentierte er dann so: „Die Geschichte ist erfunden, von anderen aufgegriffen und hiermit dementiert worden. Ende eines neuen Tages mit falschen Meldungen“. Dem kann man wohl nichts mehr hinzufügen.

Bild: Haus von Clooney. cc Holly Hayes

In der Sonntagsausgabe von „Österreich“:

Das sind die besten Adressen für Netzwerker […]
www.twitter.com 150 Zeichen, die die Welt bedeuten — hier postet jeder, der wichtig ist.

Netzwerker wissen: Das sind genau zehn Zeichen zuviel.
Aber gut, das behaupten manche über „Österreich“ auch.

Via @snuup, @jakkse, @ClaudiaZettel, @noxvobiscum, @stoffl_p, @robertharm, @kaphorst

Die „Österreich“-Titelseite von heute:
Waltz "geheim" in Wien ("Österreich", 23.3.2010)

„Oscar-Sieger Waltz GEHEIM in Wien“

Geheim? Naja. Die Journalisten von „Österreich“ waren offenbar die einzigen des Landes, denen nichts über den Besuch gesagt wurde. Warum, darüber können wir auch nur spekulieren…

(Danke an rupprECHT für den Hinweis)

Ich gratuliere Seppi und Burli aus der Sportredaktion zum Schlagzeilen-Namen Fischi für die frischgebackende Olympiasiegerin Andrea Fischbacher. D’Fischbocherin wäre ja zu lang gewesen, und seit Schlieri, Kirchi, Dorfi, Walchi, Meisi, Lizzi und Goldi ist bekannt: Babysprache gehört zum Wintersport wie Boxenluder zur Formel 1.

Siehe auch bei Zib21 und Nömix.

Die regelmäßige Druckschrift „Österreich“ weist laut Standard-Online-Ausgabe in Ihrer Ausgabe vom 15. Februar 2010 darauf hin, wie man das Ergebnis der Wiener Volksbefragung nachträglich beeinflussen kann. Indem man nämlich ein wenig schummelt.

ScanDie etwas sehr weichen Spielregeln der Wiener Volksbefragung lassen es nämlich zu, sich bei manchen Angaben etwas freier mit der Wahrheit zu geben – die Wahlkarten müssen nämlich vor dem 13. Februar ausgefüllt werden. „Annahmeschluss“ ist allerdings der 21. Februar. So lange kann man nämlich seine Wahlkarte in einem der extra errichteten Postkästen einwerfen.

Dass diese Lücke im Volksabstimmungsprozedere vom Fellner-Blatt aufgedeckt und publik gemacht wird, ist gelebter Journalismus und somit gut. Der Aufruf, so zu handeln ist es weniger. Bedenklich wird es auch, wenn der Wiener Bezirksrat Christian Passin dies gar so interessant findet, und dazu auffordert, ebenfalls ein wenig „Nachbestimmung“ zu betreiben.

Bild: derstandard.at

Edit (17. Februar 2010):

Mittlerweile führt der Link zu Christian Passins Blogeintrag ins Leere. Ob da wohl jemand …? Jedenfalls kann man, Google-Cache sei Dank, hier nachlesen, was denn der Herr Passin so vorgeschlagen hat:

Sie sind mit dem Ergebnis der Wiener Volksbefragung nicht zufrieden und ärgern sich nicht abgestimmt zu haben? (..) Einfach den Stimmzettel und die Stimmkarte ausfüllen, bei Datumsangabe einfach 11. oder 12. Februar angeben und bis spätestens Donnerstag, 19. Februar, zur Post bringen. (..)

„Eingenistet im Enddarm der Kronen Zeitung lebt es sich als Politiker leichter.“ schreibt der grüne Landtagsabgeordnete Martin Margulies in seinem Blog und listet das Inseratenvolumen zur Wiener Volksbefragung nach Zeitung auf. Mit großem Abstand Nummer eins: Hans Dichands „Kronen Zeitung“, mit brutto fast €350.000 Anzeigevolumen, gefolgt von der von Dichands Schwiegertochter Eva geführten Gratiszeitung „Heute“.

Margulies vermutet: „Die Anfütterung zwecks positiver Berichterstattung hat System.“

Der Blogger Oliver Ritter hat zudem das Inseratenaufkommen der Stadt Wien in „Heute“ beobachtet und unabhängig von der Volksbefragungskampagne in den ersten zehn Februarausgaben an fünf Tagen bis zu zwei weitere Inserate der Stadt Wien gefunden. In Summe zählt Oliver 18 Inserate der Stadt Wien in diesen 10 Ausgaben von „Heute“.

Ob und wie sich das Anzeigenaufkommen auf die journalistische Arbeit auswirkt, ist jedenfalls schwer objektivierbar. Gibt nicht irgendwo eine Institution oder ein Watchblog, die sich kritischem Monitoring politischer Werbung verschrieben haben?

(Grafik: Martin Margulies.)

oesterreich 3.2.2010

Such‘ den Fehler! „Österreich“, 3.2.2010. (Via Anita T. auf Facebook.)