Diese Überschrift findet man in der heutigen Ausgabe der Gratiszeitung „Österreich“. Anlassfall ist der Autofunfall des ORF-Betriebsrates Heinz Fiedler. Dabei wurde ein Kind so schwer verletzt, dass ihm ein Bein amputiert werden musste. Die Schuldfrage muss jetzt vor Gericht geklärt werden. „Österreich“ lässt aber sicherheitshalber keinen Zweifel an der Bösartigkeit von Fiedler. So heißt es schon im Lead:
ORF-Bonze mähte Kind um
Dazu passend beginnt der Text mit:
ORF-Betriebsratskaiser Heinz Fiedler ist ein Mann, der sich vor Auslagen die Frisur richtet und auch mit 67 Jahren noch an Ämter klammert, weil er gern im Rampenlicht steht.
Aber die heldenhafte „Österreich“ hat „das Geheimnis eines furchtbaren Unfalls gelüftet“. Das ist objektiver und ausgewogener Journalismus, wie er im Lehrbuch steht.
Zwei Reifenplatzer machen das Flugzeug von Außenminister Spindelegger auf dem Weg zur Startbahn des Prager Flughafens manövrierunfähig. An sich keine besondere Geschichte, außer man schreibt für „Österreich“.
Erst titelt das Blatt am 28. April auf der ersten Seite (!) über ein „Flugdrama„. Ist ein Flugdrama nicht ein Drama während eines Fluges? Doch nicht genug, der Titel lautet „Flugdrama im Minister-Jet“. Das ist faktisch falsch.
„Österreich“ schreibt schließlich im Artikel selbst völlig unaufgeregt:
Spindelegger und seine Begleitung wurden in Bussen abtransportiert und wurden in die Residenz des Österreichischen Botschafters in Prag gebracht.
Falls sich der geneigte Leser jetzt noch wundern sollte: Nein, der sogenannte „Minister-Jet“ ist nicht etwa eine Österreichische Air Force One, sondern lediglich eine Dornier 328 der Fluglinie Grossmann Air.
Am 27. April titelten die Printausgaben von „Österreich“ und Kronenzeitung mit der Geschichte einer Frau, die ihren betrunkenen Ehemann auf der Autobahn aussetzte.
Doch die beiden Artikel sind ziemlich unterschiedlich. Schon beim Ziel des Paares sind sich beide Zeitungen – links die Krone, rechts „Österreich“ – uneinig:
Die Trennung der Tschechoslowakei wurde 1992 besiegelt, aber für die Kronenzeitung und „Österreich“ lässt sich ja vielleicht eine kurzzeitige Wiedervereinigung erwirken, damit beide Zeitungen Recht behalten.
Und was wurde aus dem betrunkenen Ehemann? Rechts die Krone, links „Österreich“:
Wohin seine Reise tatsächlich ging, bleibt wohl der Fantasie überlassen.
In der gestrigen Ausgabe von „ÖSTERREICH“ sieht man, wo die Prioritäten liegen. Selbst die Politik-Rubrik ist nicht vor Klatsch und Tratsch sicher. Eigentlich sollte uns der Artikel „16 Mrd. Euro: Regierung spart, und schweigt“ (inklusive fehlerhafter Beistrichsetzung) über die aktuellen Einsparungsmaßnahmen informieren, jedoch beschäftigt sich gut das erste Drittel des Textes mit dem Gipsfuß von Josef Pröll.
Da bleibt die Frage offen, ob die breite Masse erst mit „Sensationen“ versorgt werden muss, damit die politischen Beiträge überhaupt gelesen werden.
Es gibt Tage, da merkt man schon beim ersten Blick – es stimmt was nicht, auf dem Boulevard:
Mord, weil Mutter Internet verbot (Österreich, 15.4.2010)
Fernseh-Verbot als Mordmotiv! (Kronen Zeitung, 15.4.2010)
Werden komplexe Sachverhalte in Schlagzeilen gegossen, läuft meist einiges daneben. Allzu einfache Erklärungen, oft widersprüchlich und falsch dazu, sind aber noch der kleinste Kollateralschaden…
Es mag in manchen Redaktionen ungläubiges Staunen hervorrufen, aber jugendliche Opfer und Straftäter genießen vor dem Gesetz einen besonderen Schutz. Über sie dürfen keinesfalls Informationen veröffentlicht werden, die dazu führen, dass sie außerhalb des unmittelbar informierten Personenkreises (wieder)erkannt werden könnten. Es sei denn, das öffentliche Interesse (nicht zu verwechseln mit Neugier) überwöge.
Bei Namen ist noch einigermaßen unstrittig, wie’s geht. Der Familienname wird auf einen Buchstaben gekürzt und der Vorname, sofern nicht allzu ungewöhnlich, ist in der Regel nicht weiter problematisch. Bei Fotos hingegen verhält es sich nahezu umgekehrt. Je tiefer im Boulevard, desto öfter entsprechen die Verfremdungen einem Namen, der lediglich um einen Buchstaben gekürzt wurde.
Und es scheint ja wirklich nicht ganz einfach, hier eine allgemeine Regel zu finden. Viele glauben irrtümlich, ein schwarzer Balken über den Augen reiche. Andere meinen, das ganze Gesicht sei unkenntlich zu machen. Naja, und die ganz Naiven fragen sich, wozu überhaupt ein Foto…?
In Deutschland gibt es seit einem Urteil des LG Hamburg immerhin einen gewissen Orientierungsrahmen, wie korrekte Anonymisierung jedenfalls nicht aussieht. Das Gericht sprach einer Klägerin 25.000 EUR zu, weil sie trotz Pixelung erkennbar gewesen sei. Zitat aus der Urteilsbegründung:
Auf dieser [Aufnahme] sind zwar die Einzelheiten der Gesichtszüge der Klägerin infolge der „Pixelung“ nicht zu erkennen; deutlich zu sehen […] sind aber ihre Kopfform, Ohren, Frisur, Körperhaltung und ihre Kleidung.
(LG Hamburg, 20.10.2006 – 324 O 922/05)
Das LG Hamburg ist zwar berüchtigt für seine rigiden Entscheidungen im Medienrecht, aber dass seine Einschätzung durchaus etwas für sich hat, wird klar, wenn wir uns vor Augen führen, wie österreichische Medien die Verdächtige im jüngsten Fall in etwa abgebildet haben:
Es handelt sich um nachgestellte Symbolfotos. Die Dame auf dem Bild ist definitiv unschuldig, vermittelt aber vielleicht einen Eindruck, warum „Anonymisierungen“ der gewählten Art nur bedingt zielführend sind.
Weitaus zielführender, wenngleich im negativen Sinne, waren da noch die zusätzlichen Angaben zu Umfeld und Person der mutmaßlichen Täterin:
- Die „Kronen Zeitung“, eher offline orientiert (s. Titelbild), brachte nicht nur das unverfror… unverfremdetste Foto der 14-Jährigen, sondern als Leserservice für Kriminaltouristen auch noch eine Aufnahme des Hauses, in dem die Tat geschah, samt Bezirk und Straßenname(!) in der Bildunterschrift gleich mit dazu. Dass Fotos von Nachbarin und Wirt die Geheimhaltung zusätzlich hintertreiben, ist da schon fast egal.
- „Österreich“, eher online verwirrt, stand dem kaum nach und zitierte gleich über Tage aus den „Hunderten Internet-Blogs“ [sic!] der mutmaßlichen Täterin. Reines Glück, dass Googeln der wörtlichen Zitate nicht auf ihr „geheimes Tagebuch“ [sic!] führt, da die Einträge in einer fremden Sprache verfasst wurden. Aber kein Grund aufzugeben. Zu den Zitaten veröffentlichte das Blatt auch noch zwei verschiedene Pseudonyme, die das „Internet-Mädchen“ [sic!] benutzt hatte — nur die Differentialdiagnostik per geeigneter Suchmaschine blieb noch dem geneigten Leser überlassen.
Natürlich wissen die Blätter, dass dieses Vorgehen wahrscheinlich ein gerichtliches Nachspiel haben wird. Die nachträglichen Zeilen- und Fotohonorare für die vermutlich gestohlenen und ohne Einwilligung veröffentlichten Inhalte, sowie eine angemessene Entschädigung für die Verletzungen der Persönlichkeitsrechte liegen bestimmt schon in der Portokasse bereit.
Foto: Mona L., Wikimedia (gemeinfrei)
Twitter nimmt nicht nur Journalisten sondern auch Medienkritikern ab und an die Deutungshoheit. Deshalb ohne weiteres Kommentar:
„Österreich“, 16. April 2010 (Großansicht):
Daraufhin Armin Wolf auf Twitter (hier):

Und:

Die „Österreich“-Journalistin Isabelle Daniel verteidigt ihren Kollegen:

Daraufhin wieder Wolf:

Köstlich.
Ein weltbekannter Promi, eine romantische Landschaft und eine grausam zugerichtete Leiche: Das ist der Stoff aus dem Träume gemacht sind, zumindest die eines Boulevardjournalisten. In unserem Fall ist die romantische Landschaft der Comer See, der weltbekannten Promi heißt George Clooney und auch die Leiche gab es tatsächlich. Die Mischung ist perfekt und dementsprechend groß war das Medieninteresse. Blöd nur, dass die Leiche und Clooney so gar nicht zusammenpassen wollten. Denn wie das BildBlog berichtete, trieb die Leiche bereits mehrere Tage im 146 Quadratkilometer großen Comer See als sie „weniger als einen Kilometer“ entfernt von Clooneys Villa gefunden wurde. Dem Schweizer „Blick“ war das nicht nah genug und aus „weniger als einem Kilometer“ wurden prompt „wenige Meter“.
Diesem Augenmaß schloss sich auch bild.de an, bis die Frauenleiche auf netplosiv.org letztlich direkt vor dem Haus des Hollywoodstars aufgefunden wurde. Auch die Online-Ausgabe der Zeitung „Österreich“ wollte dem um nichts nachstehen und packte die Angabe gleich in die Überschrift. Bei „Österreich“ hat man aber natürlich auch selbst recherchiert und Clooneys Haus unter die Lupe genommen: „Umgeben ist es von riesigen Mauern und damit absolut blickdicht. Es dürfte also unwahrscheinlich sein, dass er selbst die Leiche entdeckt hat.“ Diese Logik ist freilich bestechend. Eigentlich schade, dass die riesigen Mauern nirgends zu sehen sind.
Falschmeldungen dürfte Clooney aber bereits gelassen sehen. Erst im Februar 2010 berichteten Medien über seinen angeblichen Hausverkauf. Und das kommentierte er dann so: „Die Geschichte ist erfunden, von anderen aufgegriffen und hiermit dementiert worden. Ende eines neuen Tages mit falschen Meldungen“. Dem kann man wohl nichts mehr hinzufügen.
Bild: Haus von Clooney. cc Holly Hayes
In der Sonntagsausgabe von „Österreich“:
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Aber gut, das behaupten manche über „Österreich“ auch.
Via @snuup, @jakkse, @ClaudiaZettel, @noxvobiscum, @stoffl_p, @robertharm, @kaphorst
Ich gratuliere Seppi und Burli aus der Sportredaktion zum Schlagzeilen-Namen Fischi für die frischgebackende Olympiasiegerin Andrea Fischbacher. D’Fischbocherin wäre ja zu lang gewesen, und seit Schlieri, Kirchi, Dorfi, Walchi, Meisi, Lizzi und Goldi ist bekannt: Babysprache gehört zum Wintersport wie Boxenluder zur Formel 1.